MIETSPIEGEL
Mietspiegel im August 2026 für Sylt Westerland
Die Mietpreise in Sylt Westerland entwickeln sich auch 2026 weiter dynamisch. Der durchschnittliche Quadratmeterpreis für Wohnungen liegt aktuell bei rund 16,49 €/m², während Häuser im Schnitt etwa 11,82 €/m² kosten. Entdecken Sie hier alle wichtigen Informationen zur aktuellen Mietpreisentwicklung und regionalen Unterschieden.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Sylt →
Sylt Westerland

Entwicklung der Mieten für Wohnungen und Häuser in Sylt Westerland
Der Mietmarkt ist in ständiger Bewegung: Die Mietpreise in Sylt Westerland haben sich im letzten Jahr verändert: Wohnungsmieten sind um etwa +3,35 % gestiegen, während Hausmieten um etwa -4,24 % gesunken sind. Diese Mietpreisentwicklung spiegelt die aktuellen Trends auf dem Immobilienmarkt in Sylt Westerland wider.
Wohungsmieten in Sylt Westerland
- 12,72 – 22,71 €
- Preisspanne
- 16,49 €/m²
- Durchschnittspreis
- +3,35 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Mietpreise in Sylt Westerland liegen aktuell bei durchschnittlich 16,49 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten eine Steigerung von +3,35 % und im Vergleich zum Vorquartal um +2,30 %.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Sylt →
Entwicklung der Mietpreise für Wohnungen in Sylt Westerland
Interaktive Mietpreisanalyse: Mietpreise für Wohnungen in Sylt Westerland
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Sylt Westerland nach Wohnungsgröße
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| bis 40 m² | 424,41 € – 757,73 € | 18,34 €/m² | 550,20 € | 30 m² |
| 41 m² – 60 m² | 646,03 € – 1.153,40 € | 16,75 €/m² | 837,50 € | 50 m² |
| 61 m² – 90 m² | 940,12 € – 1.678,46 € | 16,25 €/m² | 1.218,75 € | 75 m² |
| über 91 m² | 1.281,26 € – 2.287,53 € | 16,61 €/m² | 1.661,00 € | 100 m² |
- bis 40 m²424,41 – 757,73 €
- 41 m² – 60 m²646,03 – 1.153,40 €
- 61 m² – 90 m²940,12 – 1.678,46 €
- über 91 m²1.281,26 – 2.287,53 €
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Sylt Westerland nach Baujahr
Mietpreise für Wohnungen in Sylt Westerland nach Wohnlagen
Hausmieten in Sylt Westerland
- 9,25 – 14,77 €
- Preisspanne
- 11,82 €/m²
- Durchschnittspreis
- -4,24 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Hausmieten in Sylt Westerland liegen aktuell bei durchschnittlich 11,82 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten einen Rückgang von -4,24 % und im Vergleich zum Vorquartal um -1,02 %. Hier erfahren Sie alle Details zur aktuellen Mietpreisentwicklung und zum Immobilienmarkt in Sylt Westerland.
Entwicklung der Mietpreise für Häuser in Sylt Westerland
Interaktive Preisanalyse: Mietpreise für Häuser in Sylt Westerland
Übersicht über die Hausmieten in Sylt Westerland
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 1.122,01 € – 1.791,58 € | 11,47 €/m² | 1.433,75 € | 125 m² |
| Doppelhaushälfte | 1.191,47 € – 1.902,48 € | 12,18 €/m² | 1.522,50 € | 125 m² |
| Reihenmittelhaus | 1.194,40 € – 1.907,17 € | 12,21 €/m² | 1.526,25 € | 125 m² |
| bis 100 m² | 828,98 € – 1.323,68 € | 11,77 €/m² | 1.059,30 € | 90 m² |
| 101 m² – 150 m² | 1.183,64 € – 1.889,99 € | 12,10 €/m² | 1.512,50 € | 125 m² |
| über 151 m² | 1.349,78 € – 2.155,27 € | 10,78 €/m² | 1.724,80 € | 160 m² |
- Einfamilienhaus1.122,01 – 1.791,58 €
- Doppelhaushälfte1.191,47 – 1.902,48 €
- Reihenmittelhaus1.194,40 – 1.907,17 €
- bis 100 m²828,98 – 1.323,68 €
- 101 m² – 150 m²1.183,64 – 1.889,99 €
- über 151 m²1.349,78 – 2.155,27 €
Quadratmeterpreise für Häuser in Sylt Westerland nach Baujahr
Mietpreise für Häuser in Sylt Westerland nach Wohnlagen
Durchschnittliche Mietkosten für PKW-Stellplätze in Sylt Westerland
Immobilienpreise im Umkreis von Sylt
Mietpreise im Umkreis von Sylt
Mieterhöhung in Sylt begründen
Die hier dargestellten Werte sind Marktmieten der zum jeweiligen Zeitpunkt angebotenen Mietwohnungen und Häuser. Sie liegen in der Regel über der ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 BGB, die sich aus den Mieten vergleichbarer Wohnungen der letzten sechs Jahre bildet, und können daher nicht unmittelbar zur Begründung einer Mieterhöhung herangezogen werden.
Für Sylt liegt derzeit kein aktueller Mietspiegel vor. Eine Mieterhöhung ist nach § 558a BGB zu begründen über:
- mindestens drei Vergleichswohnungen,
- ein Sachverständigengutachten oder
- einen umliegenden Mietspiegel (§ 558a Abs. 4 BGB).
Hilfe bei der Umsetzung einer Mieterhöhung erhalten Sie bei RentUpp.
Hinweis: Texte auf dieser Seite sind ganz oder teilweise mit KI generiert.