MIETSPIEGEL
Mietspiegel im Juli 2026 für Trier Heiligkreuz
Die Mietpreise in Trier Heiligkreuz entwickeln sich auch 2026 weiter dynamisch. Der durchschnittliche Quadratmeterpreis für Wohnungen liegt aktuell bei rund 11,79 €/m², während Häuser im Schnitt etwa 11,56 €/m² kosten. Entdecken Sie hier alle wichtigen Informationen zur aktuellen Mietpreisentwicklung und regionalen Unterschieden.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Trier →
Trier Heiligkreuz

Entwicklung der Mieten für Wohnungen und Häuser in Trier Heiligkreuz
Der Mietmarkt ist in ständiger Bewegung: Die Mietpreise in Trier Heiligkreuz haben sich im letzten Jahr verändert: Wohnungsmieten sind um etwa +2,74 % gestiegen und Hausmieten um etwa +1,17 %. Diese Mietpreisentwicklung spiegelt die aktuellen Trends auf dem Immobilienmarkt in Trier Heiligkreuz wider.
Wohungsmieten in Trier Heiligkreuz
- 10,05 – 13,79 €
- Preisspanne
- 11,79 €/m²
- Durchschnittspreis
- +2,74 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Mietpreise in Trier Heiligkreuz liegen aktuell bei durchschnittlich 11,79 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten eine Steigerung von +2,74 % und im Vergleich zum Vorquartal um +0,25 %.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Trier →
Entwicklung der Mietpreise für Wohnungen in Trier Heiligkreuz
Interaktive Mietpreisanalyse: Mietpreise für Wohnungen in Trier Heiligkreuz
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Trier Heiligkreuz nach Wohnungsgröße
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| bis 40 m² | 344,21 € – 472,30 € | 13,46 €/m² | 403,80 € | 30 m² |
| 41 m² – 60 m² | 516,56 € – 708,80 € | 12,12 €/m² | 606,00 € | 50 m² |
| 61 m² – 90 m² | 732,65 € – 1.005,30 € | 11,46 €/m² | 859,50 € | 75 m² |
| über 91 m² | 983,69 € – 1.349,76 € | 11,54 €/m² | 1.154,00 € | 100 m² |
- bis 40 m²344,21 – 472,30 €
- 41 m² – 60 m²516,56 – 708,80 €
- 61 m² – 90 m²732,65 – 1.005,30 €
- über 91 m²983,69 – 1.349,76 €
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Trier Heiligkreuz nach Baujahr
Mietpreise für Wohnungen in Trier Heiligkreuz nach Wohnlagen
Hausmieten in Trier Heiligkreuz
- 9,30 – 13,15 €
- Preisspanne
- 11,56 €/m²
- Durchschnittspreis
- +1,17 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Hausmieten in Trier Heiligkreuz liegen aktuell bei durchschnittlich 11,56 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten eine Steigerung von +1,17 %, während sie im Vergleich zum Vorquartal unverändert sind. Hier erfahren Sie alle Details zur aktuellen Mietpreisentwicklung und zum Immobilienmarkt in Trier Heiligkreuz.
Entwicklung der Mietpreise für Häuser in Trier Heiligkreuz
Interaktive Preisanalyse: Immobilienpreise für Häuser in Trier Heiligkreuz
Übersicht über die Hausmieten in Trier Heiligkreuz
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 1.119,26 € – 1.582,61 € | 11,13 €/m² | 1.391,25 € | 125 m² |
| Doppelhaushälfte | 1.162,50 € – 1.643,75 € | 11,56 €/m² | 1.445,00 € | 125 m² |
| Reihenmittelhaus | 1.181,61 € – 1.670,77 € | 11,75 €/m² | 1.468,75 € | 125 m² |
| bis 100 m² | 851,48 € – 1.203,98 € | 11,76 €/m² | 1.058,40 € | 90 m² |
| 101 m² – 150 m² | 1.174,57 € – 1.660,81 € | 11,68 €/m² | 1.460,00 € | 125 m² |
| über 151 m² | 1.390,17 € – 1.965,67 € | 10,80 €/m² | 1.728,00 € | 160 m² |
- Einfamilienhaus1.119,26 – 1.582,61 €
- Doppelhaushälfte1.162,50 – 1.643,75 €
- Reihenmittelhaus1.181,61 – 1.670,77 €
- bis 100 m²851,48 – 1.203,98 €
- 101 m² – 150 m²1.174,57 – 1.660,81 €
- über 151 m²1.390,17 – 1.965,67 €
Quadratmeterpreise für Häuser in Trier Heiligkreuz nach Baujahr
Mietpreise für Häuser in Trier Heiligkreuz nach Wohnlagen
Durchschnittliche Mietkosten für PKW-Stellplätze in Trier Heiligkreuz
Immobilienpreise im Umkreis von Trier
Mietpreise im Umkreis von Trier
Mieterhöhung in Trier begründen
Die hier dargestellten Werte sind Marktmieten. Dabei handelt es sich um aktuelle Abschlussmieten aus neu abgeschlossenen Verträgen. Sie liegen in der Regel über der ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 BGB, die sich aus den Mieten vergleichbarer Wohnungen der letzten sechs Jahre bildet, und können daher nicht unmittelbar zur Begründung einer Mieterhöhung herangezogen werden.
Eine Mieterhöhung in Trier kann nach § 558a BGB durch einen Mietspiegel, ein Sachverständigengutachten oder mindestens drei vergleichbare Wohnungen begründet werden. Für Trier liegt ein qualifizierter Mietspiegel (§ 558d BGB) vor. Diese Mietspiegel-Werte müssen im Mieterhöhungsschreiben immer genannt werden, selbst bei einer anderen Begründung (§ 558a Abs. 3 BGB).
Hilfe bei der Umsetzung einer Mieterhöhung erhalten Sie bei RentUpp.
Hinweis: Texte auf dieser Seite sind ganz oder teilweise mit KI generiert.