MIETSPIEGEL
Mietspiegel im August 2026 für Mülheim-Kärlich
Die Mietpreise in Mülheim-Kärlich entwickeln sich auch 2026 weiter dynamisch. Der durchschnittliche Quadratmeterpreis für Wohnungen liegt aktuell bei rund 10,64 €/m², während Häuser im Schnitt etwa 10,95 €/m² kosten. Entdecken Sie hier alle wichtigen Informationen zur aktuellen Mietpreisentwicklung und regionalen Unterschieden.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Mülheim-Kärlich →
Stadtteile in Mülheim-Kärlich

Entwicklung der Mieten für Wohnungen und Häuser in Mülheim-Kärlich
Der Mietmarkt ist in ständiger Bewegung: Die Mietpreise in Mülheim-Kärlich haben sich im letzten Jahr verändert: Wohnungsmieten sind um etwa +3,28 % gestiegen und Hausmieten um etwa +4,94 %. Diese Mietpreisentwicklung spiegelt die aktuellen Trends auf dem Immobilienmarkt in Mülheim-Kärlich wider.
Wohungsmieten in Mülheim-Kärlich
- 8,52 – 13,29 €
- Preisspanne
- 10,64 €/m²
- Durchschnittspreis
- +3,28 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Mietpreise in Mülheim-Kärlich liegen aktuell bei durchschnittlich 10,64 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten eine Steigerung von +3,28 % und im Vergleich zum Vorquartal um +1,40 %.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Mülheim-Kärlich →
Entwicklung der Mietpreise für Wohnungen in Mülheim-Kärlich
Interaktive Mietpreisanalyse: Mietpreise für Wohnungen in Mülheim-Kärlich
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Mülheim-Kärlich nach Wohnungsgröße
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| bis 40 m² | 313,49 € – 489,01 € | 13,05 €/m² | 391,50 € | 30 m² |
| 41 m² – 60 m² | 436,01 € – 680,11 € | 10,89 €/m² | 544,50 € | 50 m² |
| 61 m² – 90 m² | 629,39 € – 981,76 € | 10,48 €/m² | 786,00 € | 75 m² |
| über 91 m² | 823,97 € – 1.285,28 € | 10,29 €/m² | 1.029,00 € | 100 m² |
- bis 40 m²313,49 – 489,01 €
- 41 m² – 60 m²436,01 – 680,11 €
- 61 m² – 90 m²629,39 – 981,76 €
- über 91 m²823,97 – 1.285,28 €
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Mülheim-Kärlich nach Baujahr
Mietpreise für Wohnungen in Mülheim-Kärlich nach Wohnlagen
Hausmieten in Mülheim-Kärlich
- 8,57 – 14,16 €
- Preisspanne
- 10,95 €/m²
- Durchschnittspreis
- +4,94 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Hausmieten in Mülheim-Kärlich liegen aktuell bei durchschnittlich 10,95 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten eine Steigerung von +4,94 % und im Vergleich zum Vorquartal um +0,91 %. Hier erfahren Sie alle Details zur aktuellen Mietpreisentwicklung und zum Immobilienmarkt in Mülheim-Kärlich.
Entwicklung der Mietpreise für Häuser in Mülheim-Kärlich
Interaktive Preisanalyse: Mietpreise für Häuser in Mülheim-Kärlich
Übersicht über die Hausmieten in Mülheim-Kärlich
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 1.066,36 € – 1.761,92 € | 10,90 €/m² | 1.362,50 € | 125 m² |
| Doppelhaushälfte | 1.088,86 € – 1.799,10 € | 11,13 €/m² | 1.391,25 € | 125 m² |
| Reihenmittelhaus | 1.102,56 € – 1.821,73 € | 11,27 €/m² | 1.408,75 € | 125 m² |
| bis 100 m² | 783,27 € – 1.294,19 € | 11,12 €/m² | 1.000,80 € | 90 m² |
| 101 m² – 150 m² | 1.132,88 € – 1.871,84 € | 11,58 €/m² | 1.447,50 € | 125 m² |
| über 151 m² | 1.243,47 € – 2.054,56 € | 9,93 €/m² | 1.588,80 € | 160 m² |
- Einfamilienhaus1.066,36 – 1.761,92 €
- Doppelhaushälfte1.088,86 – 1.799,10 €
- Reihenmittelhaus1.102,56 – 1.821,73 €
- bis 100 m²783,27 – 1.294,19 €
- 101 m² – 150 m²1.132,88 – 1.871,84 €
- über 151 m²1.243,47 – 2.054,56 €
Quadratmeterpreise für Häuser in Mülheim-Kärlich nach Baujahr
Mietpreise für Häuser in Mülheim-Kärlich nach Wohnlagen
Durchschnittliche Mietkosten für PKW-Stellplätze in Mülheim-Kärlich
Immobilienpreise im Umkreis von Mülheim-Kärlich
Mietpreise im Umkreis von Mülheim-Kärlich
Mieterhöhung in Mülheim-Kärlich begründen
Die hier dargestellten Werte sind Marktmieten der zum jeweiligen Zeitpunkt angebotenen Mietwohnungen und Häuser. Sie liegen in der Regel über der ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 BGB, die sich aus den Mieten vergleichbarer Wohnungen der letzten sechs Jahre bildet, und können daher nicht unmittelbar zur Begründung einer Mieterhöhung herangezogen werden.
Für Mülheim-Kärlich liegt derzeit kein aktueller Mietspiegel vor. Eine Mieterhöhung ist nach § 558a BGB zu begründen über:
- mindestens drei Vergleichswohnungen,
- ein Sachverständigengutachten oder
- einen umliegenden Mietspiegel (§ 558a Abs. 4 BGB).
Hilfe bei der Umsetzung einer Mieterhöhung erhalten Sie bei RentUpp.
Hinweis: Texte auf dieser Seite sind ganz oder teilweise mit KI generiert.