MIETSPIEGEL
Mietspiegel im September 2026 für Mülheim-Kärlich
Die Mietpreise in Mülheim-Kärlich entwickeln sich auch 2026 weiter dynamisch. Der durchschnittliche Quadratmeterpreis für Wohnungen liegt aktuell bei rund 10,63 €/m², während Häuser im Schnitt etwa 10,96 €/m² kosten. Entdecken Sie hier alle wichtigen Informationen zur aktuellen Mietpreisentwicklung und regionalen Unterschieden.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Mülheim-Kärlich →
Stadtteile in Mülheim-Kärlich

Entwicklung der Mieten für Wohnungen und Häuser in Mülheim-Kärlich
Der Mietmarkt ist in ständiger Bewegung: Die Mietpreise in Mülheim-Kärlich haben sich im letzten Jahr verändert: Wohnungsmieten sind um etwa +3,16 % gestiegen und Hausmieten um etwa +5,03 %. Diese Mietpreisentwicklung spiegelt die aktuellen Trends auf dem Immobilienmarkt in Mülheim-Kärlich wider.
Wohungsmieten in Mülheim-Kärlich
- 8,52 – 13,28 €
- Preisspanne
- 10,63 €/m²
- Durchschnittspreis
- +3,16 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Mietpreise in Mülheim-Kärlich liegen aktuell bei durchschnittlich 10,63 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten eine Steigerung von +3,16 % und im Vergleich zum Vorquartal um +0,28 %.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Mülheim-Kärlich →
Entwicklung der Mietpreise für Wohnungen in Mülheim-Kärlich
Interaktive Mietpreisanalyse: Mietpreise für Wohnungen in Mülheim-Kärlich
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Mülheim-Kärlich nach Wohnungsgröße
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| bis 40 m² | 312,11 € – 486,48 € | 12,98 €/m² | 389,40 € | 30 m² |
| 41 m² – 60 m² | 436,42 € – 680,24 € | 10,89 €/m² | 544,50 € | 50 m² |
| 61 m² – 90 m² | 630,58 € – 982,88 € | 10,49 €/m² | 786,75 € | 75 m² |
| über 91 m² | 823,95 € – 1.284,27 € | 10,28 €/m² | 1.028,00 € | 100 m² |
- bis 40 m²312,11 – 486,48 €
- 41 m² – 60 m²436,42 – 680,24 €
- 61 m² – 90 m²630,58 – 982,88 €
- über 91 m²823,95 – 1.284,27 €
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Mülheim-Kärlich nach Baujahr
Mietpreise für Wohnungen in Mülheim-Kärlich nach Wohnlagen
Hausmieten in Mülheim-Kärlich
- 8,60 – 14,23 €
- Preisspanne
- 10,96 €/m²
- Durchschnittspreis
- +5,03 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Hausmieten in Mülheim-Kärlich liegen aktuell bei durchschnittlich 10,96 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten eine Steigerung von +5,03 % und im Vergleich zum Vorquartal um +1,74 %. Hier erfahren Sie alle Details zur aktuellen Mietpreisentwicklung und zum Immobilienmarkt in Mülheim-Kärlich.
Entwicklung der Mietpreise für Häuser in Mülheim-Kärlich
Interaktive Preisanalyse: Mietpreise für Häuser in Mülheim-Kärlich
Übersicht über die Hausmieten in Mülheim-Kärlich
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 1.070,10 € – 1.770,64 € | 10,91 €/m² | 1.363,75 € | 125 m² |
| Doppelhaushälfte | 1.092,66 € – 1.807,96 € | 11,14 €/m² | 1.392,50 € | 125 m² |
| Reihenmittelhaus | 1.106,39 € – 1.830,68 € | 11,28 €/m² | 1.410,00 € | 125 m² |
| bis 100 m² | 779,65 € – 1.290,05 € | 11,04 €/m² | 993,60 € | 90 m² |
| 101 m² – 150 m² | 1.136,79 € – 1.881,00 € | 11,59 €/m² | 1.448,75 € | 125 m² |
| über 151 m² | 1.252,96 € – 2.073,22 € | 9,98 €/m² | 1.596,80 € | 160 m² |
- Einfamilienhaus1.070,10 – 1.770,64 €
- Doppelhaushälfte1.092,66 – 1.807,96 €
- Reihenmittelhaus1.106,39 – 1.830,68 €
- bis 100 m²779,65 – 1.290,05 €
- 101 m² – 150 m²1.136,79 – 1.881,00 €
- über 151 m²1.252,96 – 2.073,22 €
Quadratmeterpreise für Häuser in Mülheim-Kärlich nach Baujahr
Mietpreise für Häuser in Mülheim-Kärlich nach Wohnlagen
Durchschnittliche Mietkosten für PKW-Stellplätze in Mülheim-Kärlich
Immobilienpreise im Umkreis von Mülheim-Kärlich
Mietpreise im Umkreis von Mülheim-Kärlich
Mieterhöhung in Mülheim-Kärlich begründen
Die hier dargestellten Werte sind Marktmieten der zum jeweiligen Zeitpunkt angebotenen Mietwohnungen und Häuser. Sie liegen in der Regel über der ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 BGB, die sich aus den Mieten vergleichbarer Wohnungen der letzten sechs Jahre bildet, und können daher nicht unmittelbar zur Begründung einer Mieterhöhung herangezogen werden.
Für Mülheim-Kärlich liegt derzeit kein aktueller Mietspiegel vor. Eine Mieterhöhung ist nach § 558a BGB zu begründen über:
- mindestens drei Vergleichswohnungen,
- ein Sachverständigengutachten oder
- einen umliegenden Mietspiegel (§ 558a Abs. 4 BGB).
Hilfe bei der Umsetzung einer Mieterhöhung erhalten Sie bei RentUpp.
Hinweis: Texte auf dieser Seite sind ganz oder teilweise mit KI generiert.