MIETSPIEGEL
Mietspiegel im Juli 2026 für Bad Schwartau
Die Mietpreise in Bad Schwartau entwickeln sich auch 2026 weiter dynamisch. Der durchschnittliche Quadratmeterpreis für Wohnungen liegt aktuell bei rund 10,76 €/m², während Häuser im Schnitt etwa 13,48 €/m² kosten. Entdecken Sie hier alle wichtigen Informationen zur aktuellen Mietpreisentwicklung und regionalen Unterschieden.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Bad Schwartau →
Stadtteile in Bad Schwartau

Entwicklung der Mieten für Wohnungen und Häuser in Bad Schwartau
Der Mietmarkt ist in ständiger Bewegung: Die Mietpreise in Bad Schwartau haben sich im letzten Jahr verändert: Wohnungsmieten sind um etwa -2,09 % gesunken, während Hausmieten um etwa +8,99 % gestiegen sind. Diese Mietpreisentwicklung spiegelt die aktuellen Trends auf dem Immobilienmarkt in Bad Schwartau wider.
Wohungsmieten in Bad Schwartau
- 9,17 – 12,79 €
- Preisspanne
- 10,76 €/m²
- Durchschnittspreis
- -2,09 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Mietpreise in Bad Schwartau liegen aktuell bei durchschnittlich 10,76 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten einen Rückgang von -2,09 %, während die Mieten im Vergleich zum Vorquartal um +0,28 % gestiegen sind.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Bad Schwartau →
Entwicklung der Mietpreise für Wohnungen in Bad Schwartau
Interaktive Mietpreisanalyse: Mietpreise für Wohnungen in Bad Schwartau
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Bad Schwartau nach Wohnungsgröße
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| bis 40 m² | 284,82 € – 397,25 € | 11,14 €/m² | 334,20 € | 30 m² |
| 41 m² – 60 m² | 443,59 € – 618,70 € | 10,41 €/m² | 520,50 € | 50 m² |
| 61 m² – 90 m² | 702,45 € – 979,75 € | 10,99 €/m² | 824,25 € | 75 m² |
| über 91 m² | 951,09 € – 1.326,55 € | 11,16 €/m² | 1.116,00 € | 100 m² |
- bis 40 m²284,82 – 397,25 €
- 41 m² – 60 m²443,59 – 618,70 €
- 61 m² – 90 m²702,45 – 979,75 €
- über 91 m²951,09 – 1.326,55 €
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Bad Schwartau nach Baujahr
Mietpreise für Wohnungen in Bad Schwartau nach Wohnlagen
Hausmieten in Bad Schwartau
- 11,48 – 15,83 €
- Preisspanne
- 13,48 €/m²
- Durchschnittspreis
- +8,99 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Hausmieten in Bad Schwartau liegen aktuell bei durchschnittlich 13,48 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten eine Steigerung von +8,99 % und im Vergleich zum Vorquartal um +3,00 %. Hier erfahren Sie alle Details zur aktuellen Mietpreisentwicklung und zum Immobilienmarkt in Bad Schwartau.
Entwicklung der Mietpreise für Häuser in Bad Schwartau
Interaktive Preisanalyse: Immobilienpreise für Häuser in Bad Schwartau
Übersicht über die Hausmieten in Bad Schwartau
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 1.457,36 € – 2.009,58 € | 13,69 €/m² | 1.711,25 € | 125 m² |
| Doppelhaushälfte | 1.466,94 € – 2.022,79 € | 13,78 €/m² | 1.722,50 € | 125 m² |
| Reihenmittelhaus | 1.466,94 € – 2.022,79 € | 13,78 €/m² | 1.722,50 € | 125 m² |
| bis 100 m² | 1.034,73 € – 1.426,81 € | 13,50 €/m² | 1.215,00 € | 90 m² |
| 101 m² – 150 m² | 1.495,68 € – 2.062,42 € | 14,05 €/m² | 1.756,25 € | 125 m² |
| über 151 m² | 1.710,08 € – 2.358,06 € | 12,55 €/m² | 2.008,00 € | 160 m² |
- Einfamilienhaus1.457,36 – 2.009,58 €
- Doppelhaushälfte1.466,94 – 2.022,79 €
- Reihenmittelhaus1.466,94 – 2.022,79 €
- bis 100 m²1.034,73 – 1.426,81 €
- 101 m² – 150 m²1.495,68 – 2.062,42 €
- über 151 m²1.710,08 – 2.358,06 €
Quadratmeterpreise für Häuser in Bad Schwartau nach Baujahr
Mietpreise für Häuser in Bad Schwartau nach Wohnlagen
Durchschnittliche Mietkosten für PKW-Stellplätze in Bad Schwartau
Immobilienpreise im Umkreis von Bad Schwartau
Mietpreise im Umkreis von Bad Schwartau
Mieterhöhung in Bad Schwartau begründen
Die hier dargestellten Werte sind Marktmieten. Dabei handelt es sich um aktuelle Abschlussmieten aus neu abgeschlossenen Verträgen. Sie liegen in der Regel über der ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 BGB, die sich aus den Mieten vergleichbarer Wohnungen der letzten sechs Jahre bildet, und können daher nicht unmittelbar zur Begründung einer Mieterhöhung herangezogen werden.
Für Bad Schwartau liegt derzeit kein aktueller Mietspiegel vor. Eine Mieterhöhung ist nach § 558a BGB zu begründen über:
- mindestens drei Vergleichswohnungen,
- ein Sachverständigengutachten oder
- einen umliegenden Mietspiegel (§ 558a Abs. 4 BGB).
Hilfe bei der Umsetzung einer Mieterhöhung erhalten Sie bei RentUpp.
Hinweis: Texte auf dieser Seite sind ganz oder teilweise mit KI generiert.