MIETSPIEGEL
Mietspiegel im Juli 2026 für Maikammer
Die Mietpreise in Maikammer entwickeln sich auch 2026 weiter dynamisch. Der durchschnittliche Quadratmeterpreis für Wohnungen liegt aktuell bei rund 11,68 €/m², während Häuser im Schnitt etwa 11,76 €/m² kosten. Entdecken Sie hier alle wichtigen Informationen zur aktuellen Mietpreisentwicklung und regionalen Unterschieden.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Maikammer →
Stadtteile in Maikammer

Entwicklung der Mieten für Wohnungen und Häuser in Maikammer
Der Mietmarkt ist in ständiger Bewegung: Die Mietpreise in Maikammer haben sich im letzten Jahr verändert: Wohnungsmieten sind um etwa -2,49 % gesunken und Hausmieten um etwa -1,47 %. Diese Mietpreisentwicklung spiegelt die aktuellen Trends auf dem Immobilienmarkt in Maikammer wider.
Wohungsmieten in Maikammer
- 9,57 – 13,57 €
- Preisspanne
- 11,68 €/m²
- Durchschnittspreis
- -2,49 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Mietpreise in Maikammer liegen aktuell bei durchschnittlich 11,68 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten einen Rückgang von -2,49 % und im Vergleich zum Vorquartal um -0,60 %.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Maikammer →
Entwicklung der Mietpreise für Wohnungen in Maikammer
Interaktive Mietpreisanalyse: Mietpreise für Wohnungen in Maikammer
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Maikammer nach Wohnungsgröße
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| bis 40 m² | 338,96 € – 480,64 € | 13,79 €/m² | 413,70 € | 30 m² |
| 41 m² – 60 m² | 484,24 € – 686,63 € | 11,82 €/m² | 591,00 € | 50 m² |
| 61 m² – 90 m² | 692,56 € – 982,02 € | 11,27 €/m² | 845,25 € | 75 m² |
| über 91 m² | 911,12 € – 1.291,94 € | 11,12 €/m² | 1.112,00 € | 100 m² |
- bis 40 m²338,96 – 480,64 €
- 41 m² – 60 m²484,24 – 686,63 €
- 61 m² – 90 m²692,56 – 982,02 €
- über 91 m²911,12 – 1.291,94 €
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Maikammer nach Baujahr
Mietpreise für Wohnungen in Maikammer nach Wohnlagen
Hausmieten in Maikammer
- 9,53 – 14,13 €
- Preisspanne
- 11,76 €/m²
- Durchschnittspreis
- -1,47 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Hausmieten in Maikammer liegen aktuell bei durchschnittlich 11,76 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten einen Rückgang von -1,47 % und im Vergleich zum Vorquartal um -1,80 %. Hier erfahren Sie alle Details zur aktuellen Mietpreisentwicklung und zum Immobilienmarkt in Maikammer.
Entwicklung der Mietpreise für Häuser in Maikammer
Interaktive Preisanalyse: Immobilienpreise für Häuser in Maikammer
Übersicht über die Hausmieten in Maikammer
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 1.166,94 € – 1.730,20 € | 11,52 €/m² | 1.440,00 € | 125 m² |
| Doppelhaushälfte | 1.176,06 € – 1.743,72 € | 11,61 €/m² | 1.451,25 € | 125 m² |
| Reihenmittelhaus | 1.225,69 € – 1.817,32 € | 12,10 €/m² | 1.512,50 € | 125 m² |
| bis 100 m² | 872,29 € – 1.293,33 € | 11,96 €/m² | 1.076,40 € | 90 m² |
| 101 m² – 150 m² | 1.213,54 € – 1.799,29 € | 11,98 €/m² | 1.497,50 € | 125 m² |
| über 151 m² | 1.435,33 € – 2.128,15 € | 11,07 €/m² | 1.771,20 € | 160 m² |
- Einfamilienhaus1.166,94 – 1.730,20 €
- Doppelhaushälfte1.176,06 – 1.743,72 €
- Reihenmittelhaus1.225,69 – 1.817,32 €
- bis 100 m²872,29 – 1.293,33 €
- 101 m² – 150 m²1.213,54 – 1.799,29 €
- über 151 m²1.435,33 – 2.128,15 €
Quadratmeterpreise für Häuser in Maikammer nach Baujahr
Mietpreise für Häuser in Maikammer nach Wohnlagen
Durchschnittliche Mietkosten für PKW-Stellplätze in Maikammer
Immobilienpreise im Umkreis von Maikammer
Mietpreise im Umkreis von Maikammer
Mieterhöhung in Maikammer begründen
Die hier dargestellten Werte sind Marktmieten. Dabei handelt es sich um aktuelle Abschlussmieten aus neu abgeschlossenen Verträgen. Sie liegen in der Regel über der ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 BGB, die sich aus den Mieten vergleichbarer Wohnungen der letzten sechs Jahre bildet, und können daher nicht unmittelbar zur Begründung einer Mieterhöhung herangezogen werden.
Für Maikammer liegt derzeit kein aktueller Mietspiegel vor. Eine Mieterhöhung ist nach § 558a BGB zu begründen über:
- mindestens drei Vergleichswohnungen,
- ein Sachverständigengutachten oder
- einen umliegenden Mietspiegel (§ 558a Abs. 4 BGB).
Hilfe bei der Umsetzung einer Mieterhöhung erhalten Sie bei RentUpp.
Hinweis: Texte auf dieser Seite sind ganz oder teilweise mit KI generiert.