MIETSPIEGEL
Mietspiegel im Juli 2026 für Pfarrkirchen
Die Mietpreise in Pfarrkirchen entwickeln sich auch 2026 weiter dynamisch. Der durchschnittliche Quadratmeterpreis für Wohnungen liegt aktuell bei rund 10,47 €/m², während Häuser im Schnitt etwa 9,57 €/m² kosten. Entdecken Sie hier alle wichtigen Informationen zur aktuellen Mietpreisentwicklung und regionalen Unterschieden.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Pfarrkirchen →
Stadtteile in Pfarrkirchen

Entwicklung der Mieten für Wohnungen und Häuser in Pfarrkirchen
Der Mietmarkt ist in ständiger Bewegung: Die Mietpreise in Pfarrkirchen haben sich im letzten Jahr verändert: Wohnungsmieten sind um etwa +5,44 % gestiegen, während Hausmieten um etwa -0,96 % gesunken sind. Diese Mietpreisentwicklung spiegelt die aktuellen Trends auf dem Immobilienmarkt in Pfarrkirchen wider.
Wohungsmieten in Pfarrkirchen
- 8,37 – 13,30 €
- Preisspanne
- 10,47 €/m²
- Durchschnittspreis
- +5,44 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Mietpreise in Pfarrkirchen liegen aktuell bei durchschnittlich 10,47 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten eine Steigerung von +5,44 %, während die Mieten im Vergleich zum Vorquartal um -0,48 % gesunken sind.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Pfarrkirchen →
Entwicklung der Mietpreise für Wohnungen in Pfarrkirchen
Interaktive Mietpreisanalyse: Mietpreise für Wohnungen in Pfarrkirchen
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Pfarrkirchen nach Wohnungsgröße
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| bis 40 m² | 315,61 € – 501,51 € | 13,16 €/m² | 394,80 € | 30 m² |
| 41 m² – 60 m² | 432,89 € – 687,87 € | 10,83 €/m² | 541,50 € | 50 m² |
| 61 m² – 90 m² | 594,77 € – 945,10 € | 9,92 €/m² | 744,00 € | 75 m² |
| über 91 m² | 761,85 € – 1.210,59 € | 9,53 €/m² | 953,00 € | 100 m² |
- bis 40 m²315,61 – 501,51 €
- 41 m² – 60 m²432,89 – 687,87 €
- 61 m² – 90 m²594,77 – 945,10 €
- über 91 m²761,85 – 1.210,59 €
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Pfarrkirchen nach Baujahr
Mietpreise für Wohnungen in Pfarrkirchen nach Wohnlagen
Hausmieten in Pfarrkirchen
- 7,10 – 12,24 €
- Preisspanne
- 9,57 €/m²
- Durchschnittspreis
- -0,96 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Hausmieten in Pfarrkirchen liegen aktuell bei durchschnittlich 9,57 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten einen Rückgang von -0,96 % und im Vergleich zum Vorquartal um -0,31 %. Hier erfahren Sie alle Details zur aktuellen Mietpreisentwicklung und zum Immobilienmarkt in Pfarrkirchen.
Entwicklung der Mietpreise für Häuser in Pfarrkirchen
Interaktive Preisanalyse: Immobilienpreise für Häuser in Pfarrkirchen
Übersicht über die Hausmieten in Pfarrkirchen
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 843,91 € – 1.454,86 € | 9,10 €/m² | 1.137,50 € | 125 m² |
| Doppelhaushälfte | 926,45 € – 1.597,15 € | 9,99 €/m² | 1.248,75 € | 125 m² |
| Reihenmittelhaus | 949,63 € – 1.637,12 € | 10,24 €/m² | 1.280,00 € | 125 m² |
| bis 100 m² | 659,03 € – 1.136,13 € | 9,87 €/m² | 888,30 € | 90 m² |
| 101 m² – 150 m² | 868,95 € – 1.498,03 € | 9,37 €/m² | 1.171,25 € | 125 m² |
| über 151 m² | 1.131,25 € – 1.950,21 € | 9,53 €/m² | 1.524,80 € | 160 m² |
- Einfamilienhaus843,91 – 1.454,86 €
- Doppelhaushälfte926,45 – 1.597,15 €
- Reihenmittelhaus949,63 – 1.637,12 €
- bis 100 m²659,03 – 1.136,13 €
- 101 m² – 150 m²868,95 – 1.498,03 €
- über 151 m²1.131,25 – 1.950,21 €
Quadratmeterpreise für Häuser in Pfarrkirchen nach Baujahr
Mietpreise für Häuser in Pfarrkirchen nach Wohnlagen
Durchschnittliche Mietkosten für PKW-Stellplätze in Pfarrkirchen
Immobilienpreise im Umkreis von Pfarrkirchen
Mietpreise im Umkreis von Pfarrkirchen
Mieterhöhung in Pfarrkirchen begründen
Die hier dargestellten Werte sind Marktmieten. Dabei handelt es sich um aktuelle Abschlussmieten aus neu abgeschlossenen Verträgen. Sie liegen in der Regel über der ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 BGB, die sich aus den Mieten vergleichbarer Wohnungen der letzten sechs Jahre bildet, und können daher nicht unmittelbar zur Begründung einer Mieterhöhung herangezogen werden.
Für Pfarrkirchen liegt derzeit kein aktueller Mietspiegel vor. Eine Mieterhöhung ist nach § 558a BGB zu begründen über:
- mindestens drei Vergleichswohnungen,
- ein Sachverständigengutachten oder
- einen umliegenden Mietspiegel (§ 558a Abs. 4 BGB).
Hilfe bei der Umsetzung einer Mieterhöhung erhalten Sie bei RentUpp.
Hinweis: Texte auf dieser Seite sind ganz oder teilweise mit KI generiert.