MIETSPIEGEL
Mietspiegel im Juli 2026 für Wutha-Farnroda
Die Mietpreise in Wutha-Farnroda entwickeln sich auch 2026 weiter dynamisch. Der durchschnittliche Quadratmeterpreis für Wohnungen liegt aktuell bei rund 6,99 €/m², während Häuser im Schnitt etwa 10,88 €/m² kosten. Entdecken Sie hier alle wichtigen Informationen zur aktuellen Mietpreisentwicklung und regionalen Unterschieden.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Wutha-Farnroda →
Stadtteile in Wutha-Farnroda

Entwicklung der Mieten für Wohnungen und Häuser in Wutha-Farnroda
Der Mietmarkt ist in ständiger Bewegung: Die Mietpreise in Wutha-Farnroda haben sich im letzten Jahr verändert: Wohnungsmieten sind um etwa -1,72 % gesunken, während Hausmieten um etwa +14,88 % gestiegen sind. Diese Mietpreisentwicklung spiegelt die aktuellen Trends auf dem Immobilienmarkt in Wutha-Farnroda wider.
Wohungsmieten in Wutha-Farnroda
- 5,83 – 9,82 €
- Preisspanne
- 6,99 €/m²
- Durchschnittspreis
- -1,72 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Mietpreise in Wutha-Farnroda liegen aktuell bei durchschnittlich 6,99 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten einen Rückgang von -1,72 % und im Vergleich zum Vorquartal um -1,01 %.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Wutha-Farnroda →
Entwicklung der Mietpreise für Wohnungen in Wutha-Farnroda
Interaktive Mietpreisanalyse: Mietpreise für Wohnungen in Wutha-Farnroda
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Wutha-Farnroda nach Wohnungsgröße
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| bis 40 m² | 195,92 € – 330,00 € | 7,83 €/m² | 234,90 € | 30 m² |
| 41 m² – 60 m² | 281,91 € – 474,84 € | 6,76 €/m² | 338,00 € | 50 m² |
| 61 m² – 90 m² | 422,24 € – 711,21 € | 6,75 €/m² | 506,25 € | 75 m² |
| über 91 m² | 673,91 € – 1.135,13 € | 8,08 €/m² | 808,00 € | 100 m² |
- bis 40 m²195,92 – 330,00 €
- 41 m² – 60 m²281,91 – 474,84 €
- 61 m² – 90 m²422,24 – 711,21 €
- über 91 m²673,91 – 1.135,13 €
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Wutha-Farnroda nach Baujahr
Mietpreise für Wohnungen in Wutha-Farnroda nach Wohnlagen
Hausmieten in Wutha-Farnroda
- 7,68 – 16,81 €
- Preisspanne
- 10,88 €/m²
- Durchschnittspreis
- +14,88 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Hausmieten in Wutha-Farnroda liegen aktuell bei durchschnittlich 10,88 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten eine Steigerung von +14,88 % und im Vergleich zum Vorquartal um +3,96 %. Hier erfahren Sie alle Details zur aktuellen Mietpreisentwicklung und zum Immobilienmarkt in Wutha-Farnroda.
Entwicklung der Mietpreise für Häuser in Wutha-Farnroda
Interaktive Preisanalyse: Immobilienpreise für Häuser in Wutha-Farnroda
Übersicht über die Hausmieten in Wutha-Farnroda
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 931,76 € – 2.039,45 € | 10,56 €/m² | 1.320,00 € | 125 m² |
| Doppelhaushälfte | 1.023,53 € – 2.240,30 € | 11,60 €/m² | 1.450,00 € | 125 m² |
| Reihenmittelhaus | 998,82 € – 2.186,23 € | 11,32 €/m² | 1.415,00 € | 125 m² |
| bis 100 m² | 644,19 € – 1.410,00 € | 10,14 €/m² | 912,60 € | 90 m² |
| 101 m² – 150 m² | 1.002,35 € – 2.193,95 € | 11,36 €/m² | 1.420,00 € | 125 m² |
| über 151 m² | 1.344,00 € – 2.941,75 € | 11,90 €/m² | 1.904,00 € | 160 m² |
- Einfamilienhaus931,76 – 2.039,45 €
- Doppelhaushälfte1.023,53 – 2.240,30 €
- Reihenmittelhaus998,82 – 2.186,23 €
- bis 100 m²644,19 – 1.410,00 €
- 101 m² – 150 m²1.002,35 – 2.193,95 €
- über 151 m²1.344,00 – 2.941,75 €
Quadratmeterpreise für Häuser in Wutha-Farnroda nach Baujahr
Mietpreise für Häuser in Wutha-Farnroda nach Wohnlagen
Durchschnittliche Mietkosten für PKW-Stellplätze in Wutha-Farnroda
Immobilienpreise im Umkreis von Wutha-Farnroda
Mietpreise im Umkreis von Wutha-Farnroda
Mieterhöhung in Wutha-Farnroda begründen
Die hier dargestellten Werte sind Marktmieten. Dabei handelt es sich um aktuelle Abschlussmieten aus neu abgeschlossenen Verträgen. Sie liegen in der Regel über der ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 BGB, die sich aus den Mieten vergleichbarer Wohnungen der letzten sechs Jahre bildet, und können daher nicht unmittelbar zur Begründung einer Mieterhöhung herangezogen werden.
Für Wutha-Farnroda liegt derzeit kein aktueller Mietspiegel vor. Eine Mieterhöhung ist nach § 558a BGB zu begründen über:
- mindestens drei Vergleichswohnungen,
- ein Sachverständigengutachten oder
- einen umliegenden Mietspiegel (§ 558a Abs. 4 BGB).
Hilfe bei der Umsetzung einer Mieterhöhung erhalten Sie bei RentUpp.
Hinweis: Texte auf dieser Seite sind ganz oder teilweise mit KI generiert.