MIETSPIEGEL
Mietspiegel im September 2026 für Wutha-Farnroda
Die Mietpreise in Wutha-Farnroda entwickeln sich auch 2026 weiter dynamisch. Der durchschnittliche Quadratmeterpreis für Wohnungen liegt aktuell bei rund 7,34 €/m², während Häuser im Schnitt etwa 9,69 €/m² kosten. Entdecken Sie hier alle wichtigen Informationen zur aktuellen Mietpreisentwicklung und regionalen Unterschieden.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Wutha-Farnroda →
Stadtteile in Wutha-Farnroda

Entwicklung der Mieten für Wohnungen und Häuser in Wutha-Farnroda
Der Mietmarkt ist in ständiger Bewegung: Die Mietpreise in Wutha-Farnroda haben sich im letzten Jahr verändert: Wohnungsmieten sind um etwa +15,15 % gestiegen, während Hausmieten um etwa -0,17 % gesunken sind. Diese Mietpreisentwicklung spiegelt die aktuellen Trends auf dem Immobilienmarkt in Wutha-Farnroda wider.
Wohungsmieten in Wutha-Farnroda
- 6,25 – 9,24 €
- Preisspanne
- 7,34 €/m²
- Durchschnittspreis
- +15,15 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Mietpreise in Wutha-Farnroda liegen aktuell bei durchschnittlich 7,34 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten eine Steigerung von +15,15 % und im Vergleich zum Vorquartal um +4,28 %.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Wutha-Farnroda →
Entwicklung der Mietpreise für Wohnungen in Wutha-Farnroda
Interaktive Mietpreisanalyse: Mietpreise für Wohnungen in Wutha-Farnroda
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Wutha-Farnroda nach Wohnungsgröße
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| bis 40 m² | 204,10 € – 301,75 € | 7,99 €/m² | 239,70 € | 30 m² |
| 41 m² – 60 m² | 309,09 € – 456,96 € | 7,26 €/m² | 363,00 € | 50 m² |
| 61 m² – 90 m² | 463,00 € – 684,50 € | 7,25 €/m² | 543,75 € | 75 m² |
| über 91 m² | 677,79 € – 1.002,05 € | 7,96 €/m² | 796,00 € | 100 m² |
- bis 40 m²204,10 – 301,75 €
- 41 m² – 60 m²309,09 – 456,96 €
- 61 m² – 90 m²463,00 – 684,50 €
- über 91 m²677,79 – 1.002,05 €
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Wutha-Farnroda nach Baujahr
Mietpreise für Wohnungen in Wutha-Farnroda nach Wohnlagen
Hausmieten in Wutha-Farnroda
- 6,94 – 12,60 €
- Preisspanne
- 9,69 €/m²
- Durchschnittspreis
- -0,17 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Hausmieten in Wutha-Farnroda liegen aktuell bei durchschnittlich 9,69 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten einen Rückgang von -0,17 %, während die Mieten im Vergleich zum Vorquartal um +2,80 % gestiegen sind. Hier erfahren Sie alle Details zur aktuellen Mietpreisentwicklung und zum Immobilienmarkt in Wutha-Farnroda.
Entwicklung der Mietpreise für Häuser in Wutha-Farnroda
Interaktive Preisanalyse: Mietpreise für Häuser in Wutha-Farnroda
Übersicht über die Hausmieten in Wutha-Farnroda
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 863,02 € – 1.566,87 € | 9,64 €/m² | 1.205,00 € | 125 m² |
| Doppelhaushälfte | 905,10 € – 1.643,27 € | 10,11 €/m² | 1.263,75 € | 125 m² |
| Reihenmittelhaus | 895,25 € – 1.625,39 € | 10,00 €/m² | 1.250,00 € | 125 m² |
| bis 100 m² | 578,19 € – 1.049,74 € | 8,97 €/m² | 807,30 € | 90 m² |
| 101 m² – 150 m² | 907,79 € – 1.648,14 € | 10,14 €/m² | 1.267,50 € | 125 m² |
| über 151 m² | 1.015,29 € – 1.843,32 € | 8,86 €/m² | 1.417,60 € | 160 m² |
- Einfamilienhaus863,02 – 1.566,87 €
- Doppelhaushälfte905,10 – 1.643,27 €
- Reihenmittelhaus895,25 – 1.625,39 €
- bis 100 m²578,19 – 1.049,74 €
- 101 m² – 150 m²907,79 – 1.648,14 €
- über 151 m²1.015,29 – 1.843,32 €
Quadratmeterpreise für Häuser in Wutha-Farnroda nach Baujahr
Mietpreise für Häuser in Wutha-Farnroda nach Wohnlagen
Durchschnittliche Mietkosten für PKW-Stellplätze in Wutha-Farnroda
Immobilienpreise im Umkreis von Wutha-Farnroda
Mietpreise im Umkreis von Wutha-Farnroda
Mieterhöhung in Wutha-Farnroda begründen
Die hier dargestellten Werte sind Marktmieten der zum jeweiligen Zeitpunkt angebotenen Mietwohnungen und Häuser. Sie liegen in der Regel über der ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 BGB, die sich aus den Mieten vergleichbarer Wohnungen der letzten sechs Jahre bildet, und können daher nicht unmittelbar zur Begründung einer Mieterhöhung herangezogen werden.
Für Wutha-Farnroda liegt derzeit kein aktueller Mietspiegel vor. Eine Mieterhöhung ist nach § 558a BGB zu begründen über:
- mindestens drei Vergleichswohnungen,
- ein Sachverständigengutachten oder
- einen umliegenden Mietspiegel (§ 558a Abs. 4 BGB).
Hilfe bei der Umsetzung einer Mieterhöhung erhalten Sie bei RentUpp.
Hinweis: Texte auf dieser Seite sind ganz oder teilweise mit KI generiert.