MIETSPIEGEL

Mietspiegel im August 2026 für Frankfurt am Main Bergen-Enkheim

Die Mietpreise in Frankfurt am Main Bergen-Enkheim entwickeln sich auch 2026 weiter dynamisch. Der durchschnittliche Quadratmeterpreis für Wohnungen liegt aktuell bei rund 15,44 €/m², während Häuser im Schnitt etwa 16,78 €/m² kosten. Entdecken Sie hier alle wichtigen Informationen zur aktuellen Mietpreisentwicklung und regionalen Unterschieden.

Hinweis

Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Frankfurt am Main →


Frankfurt am Main Bergen-Enkheim

Bild von Frankfurt am Main Bergen-Enkheim

Entwicklung der Mieten für Wohnungen und Häuser in Frankfurt am Main Bergen-Enkheim

Der Mietmarkt ist in ständiger Bewegung: Die Mietpreise in Frankfurt am Main Bergen-Enkheim haben sich im letzten Jahr verändert: Wohnungsmieten sind um etwa +0,16 % gestiegen und Hausmieten um etwa +1,62 %. Diese Mietpreisentwicklung spiegelt die aktuellen Trends auf dem Immobilienmarkt in Frankfurt am Main Bergen-Enkheim wider.



Wohungsmieten in Frankfurt am Main Bergen-Enkheim

11,82 – 20,35 €
Preisspanne
15,44 €/m²
Durchschnittspreis
+0,16 %
Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten

Die Mietpreise in Frankfurt am Main Bergen-Enkheim liegen aktuell bei durchschnittlich 15,44 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten eine Steigerung von +0,16 % und im Vergleich zum Vorquartal um +0,45 %.

Hinweis

Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Frankfurt am Main →


Entwicklung der Mietpreise für Wohnungen in Frankfurt am Main Bergen-Enkheim


Interaktive Mietpreisanalyse: Mietpreise für Wohnungen in Frankfurt am Main Bergen-Enkheim


Spanne
  • bis 40 m²423,04 – 728,33 €
  • 41 m² – 60 m²579,13 – 997,07 €
  • 61 m² – 90 m²841,14 – 1.448,16 €
  • über 91 m²1.189,66 – 2.048,18 €

Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Frankfurt am Main Bergen-Enkheim nach Baujahr


Mietpreise für Wohnungen in Frankfurt am Main Bergen-Enkheim nach Wohnlagen



Hausmieten in Frankfurt am Main Bergen-Enkheim

13,50  –  20,76 €
Preisspanne
16,78 €/m²
Durchschnittspreis
+1,62 %
Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten

Die Hausmieten in Frankfurt am Main Bergen-Enkheim liegen aktuell bei durchschnittlich 16,78 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten eine Steigerung von +1,62 %, während die Mieten im Vergleich zum Vorquartal um -1,60 % gesunken sind. Hier erfahren Sie alle Details zur aktuellen Mietpreisentwicklung und zum Immobilienmarkt in Frankfurt am Main Bergen-Enkheim.


Entwicklung der Mietpreise für Häuser in Frankfurt am Main Bergen-Enkheim


Interaktive Preisanalyse: Mietpreise für Häuser in Frankfurt am Main Bergen-Enkheim


Spanne
  • Einfamilienhaus1.648,28 – 2.534,69 €
  • Doppelhaushälfte1.730,74 – 2.661,50 €
  • Reihenmittelhaus1.748,85 – 2.689,34 €
  • bis 100 m²1.263,51 – 1.943,00 €
  • 101 m² – 150 m²1.686,49 – 2.593,45 €
  • über 151 m²2.127,82 – 3.272,11 €

Quadratmeterpreise für Häuser in Frankfurt am Main Bergen-Enkheim nach Baujahr


Mietpreise für Häuser in Frankfurt am Main Bergen-Enkheim nach Wohnlagen


Durchschnittliche Mietkosten für PKW-Stellplätze in Frankfurt am Main Bergen-Enkheim



Immobilienpreise im Umkreis von Frankfurt am Main


Mietpreise im Umkreis von Frankfurt am Main


Mieterhöhung in Frankfurt am Main begründen

Die hier dargestellten Werte sind Marktmieten der zum jeweiligen Zeitpunkt angebotenen Mietwohnungen und Häuser. Sie liegen in der Regel über der ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 BGB, die sich aus den Mieten vergleichbarer Wohnungen der letzten sechs Jahre bildet, und können daher nicht unmittelbar zur Begründung einer Mieterhöhung herangezogen werden.

Eine Mieterhöhung in Frankfurt am Main kann nach § 558a BGB durch einen Mietspiegel, ein Sachverständigengutachten oder mindestens drei vergleichbare Wohnungen begründet werden. Für Frankfurt am Main liegt ein qualifizierter Mietspiegel (§ 558d BGB) vor. Diese Mietspiegel-Werte müssen im Mieterhöhungsschreiben immer genannt werden, selbst bei einer anderen Begründung (§ 558a Abs. 3 BGB).

Hilfe bei der Umsetzung einer Mieterhöhung erhalten Sie bei RentUpp.

Hinweis: Texte auf dieser Seite sind ganz oder teilweise mit KI generiert.