MIETSPIEGEL

Mietspiegel im August 2026 für Frankfurt am Main Bornheim

Die Mietpreise in Frankfurt am Main Bornheim entwickeln sich auch 2026 weiter dynamisch. Der durchschnittliche Quadratmeterpreis für Wohnungen liegt aktuell bei rund 17,93 €/m², während Häuser im Schnitt etwa 18,80 €/m² kosten. Entdecken Sie hier alle wichtigen Informationen zur aktuellen Mietpreisentwicklung und regionalen Unterschieden.

Hinweis

Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Frankfurt am Main →


Frankfurt am Main Bornheim

Bild von Frankfurt am Main Bornheim

Entwicklung der Mieten für Wohnungen und Häuser in Frankfurt am Main Bornheim

Der Mietmarkt ist in ständiger Bewegung: Die Mietpreise in Frankfurt am Main Bornheim haben sich im letzten Jahr verändert: Wohnungsmieten sind um etwa -2,54 % gesunken, während Hausmieten um etwa +0,79 % gestiegen sind. Diese Mietpreisentwicklung spiegelt die aktuellen Trends auf dem Immobilienmarkt in Frankfurt am Main Bornheim wider.



Wohungsmieten in Frankfurt am Main Bornheim

13,73 – 23,63 €
Preisspanne
17,93 €/m²
Durchschnittspreis
-2,54 %
Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten

Die Mietpreise in Frankfurt am Main Bornheim liegen aktuell bei durchschnittlich 17,93 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten einen Rückgang von -2,54 %, während die Mieten im Vergleich zum Vorquartal um +4,86 % gestiegen sind.

Hinweis

Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Frankfurt am Main →


Entwicklung der Mietpreise für Wohnungen in Frankfurt am Main Bornheim


Interaktive Mietpreisanalyse: Mietpreise für Wohnungen in Frankfurt am Main Bornheim


Spanne
  • bis 40 m²491,39 – 845,70 €
  • 41 m² – 60 m²672,72 – 1.157,78 €
  • 61 m² – 90 m²977,49 – 1.682,30 €
  • über 91 m²1.382,19 – 2.378,81 €

Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Frankfurt am Main Bornheim nach Baujahr


Mietpreise für Wohnungen in Frankfurt am Main Bornheim nach Wohnlagen



Hausmieten in Frankfurt am Main Bornheim

15,12  –  23,25 €
Preisspanne
18,80 €/m²
Durchschnittspreis
+0,79 %
Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten

Die Hausmieten in Frankfurt am Main Bornheim liegen aktuell bei durchschnittlich 18,80 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten eine Steigerung von +0,79 %, während die Mieten im Vergleich zum Vorquartal um -1,59 % gesunken sind. Hier erfahren Sie alle Details zur aktuellen Mietpreisentwicklung und zum Immobilienmarkt in Frankfurt am Main Bornheim.


Entwicklung der Mietpreise für Häuser in Frankfurt am Main Bornheim


Interaktive Preisanalyse: Mietpreise für Häuser in Frankfurt am Main Bornheim


Spanne
  • Einfamilienhaus1.845,77 – 2.838,23 €
  • Doppelhaushälfte1.937,25 – 2.978,91 €
  • Reihenmittelhaus1.957,36 – 3.009,82 €
  • bis 100 m²1.415,09 – 2.175,98 €
  • 101 m² – 150 m²1.887,99 – 2.903,16 €
  • über 151 m²2.383,17 – 3.664,60 €

Quadratmeterpreise für Häuser in Frankfurt am Main Bornheim nach Baujahr


Mietpreise für Häuser in Frankfurt am Main Bornheim nach Wohnlagen


Durchschnittliche Mietkosten für PKW-Stellplätze in Frankfurt am Main Bornheim



Immobilienpreise im Umkreis von Frankfurt am Main


Mietpreise im Umkreis von Frankfurt am Main


Mieterhöhung in Frankfurt am Main begründen

Die hier dargestellten Werte sind Marktmieten der zum jeweiligen Zeitpunkt angebotenen Mietwohnungen und Häuser. Sie liegen in der Regel über der ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 BGB, die sich aus den Mieten vergleichbarer Wohnungen der letzten sechs Jahre bildet, und können daher nicht unmittelbar zur Begründung einer Mieterhöhung herangezogen werden.

Eine Mieterhöhung in Frankfurt am Main kann nach § 558a BGB durch einen Mietspiegel, ein Sachverständigengutachten oder mindestens drei vergleichbare Wohnungen begründet werden. Für Frankfurt am Main liegt ein qualifizierter Mietspiegel (§ 558d BGB) vor. Diese Mietspiegel-Werte müssen im Mieterhöhungsschreiben immer genannt werden, selbst bei einer anderen Begründung (§ 558a Abs. 3 BGB).

Hilfe bei der Umsetzung einer Mieterhöhung erhalten Sie bei RentUpp.

Hinweis: Texte auf dieser Seite sind ganz oder teilweise mit KI generiert.