MIETSPIEGEL
Mietspiegel im Juli 2026 für Kaisheim
Die Mietpreise in Kaisheim entwickeln sich auch 2026 weiter dynamisch. Der durchschnittliche Quadratmeterpreis für Wohnungen liegt aktuell bei rund 11,88 €/m², während Häuser im Schnitt etwa 10,64 €/m² kosten. Entdecken Sie hier alle wichtigen Informationen zur aktuellen Mietpreisentwicklung und regionalen Unterschieden.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Kaisheim →
Stadtteile in Kaisheim

Entwicklung der Mieten für Wohnungen und Häuser in Kaisheim
Der Mietmarkt ist in ständiger Bewegung: Die Mietpreise in Kaisheim haben sich im letzten Jahr verändert: Wohnungsmieten sind um etwa +4,45 % gestiegen und Hausmieten um etwa +1,82 %. Diese Mietpreisentwicklung spiegelt die aktuellen Trends auf dem Immobilienmarkt in Kaisheim wider.
Wohungsmieten in Kaisheim
- 8,98 – 15,29 €
- Preisspanne
- 11,88 €/m²
- Durchschnittspreis
- +4,45 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Mietpreise in Kaisheim liegen aktuell bei durchschnittlich 11,88 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten eine Steigerung von +4,45 % und im Vergleich zum Vorquartal um +0,42 %.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Kaisheim →
Entwicklung der Mietpreise für Wohnungen in Kaisheim
Interaktive Mietpreisanalyse: Mietpreise für Wohnungen in Kaisheim
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Kaisheim nach Wohnungsgröße
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| bis 40 m² | 334,03 € – 568,74 € | 14,73 €/m² | 441,90 € | 30 m² |
| 41 m² – 60 m² | 459,96 € – 783,16 € | 12,17 €/m² | 608,50 € | 50 m² |
| 61 m² – 90 m² | 651,96 € – 1.110,07 € | 11,50 €/m² | 862,50 € | 75 m² |
| über 91 m² | 824,68 € – 1.404,16 € | 10,91 €/m² | 1.091,00 € | 100 m² |
- bis 40 m²334,03 – 568,74 €
- 41 m² – 60 m²459,96 – 783,16 €
- 61 m² – 90 m²651,96 – 1.110,07 €
- über 91 m²824,68 – 1.404,16 €
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Kaisheim nach Baujahr
Mietpreise für Wohnungen in Kaisheim nach Wohnlagen
Hausmieten in Kaisheim
- 8,22 – 14,81 €
- Preisspanne
- 10,64 €/m²
- Durchschnittspreis
- +1,82 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Hausmieten in Kaisheim liegen aktuell bei durchschnittlich 10,64 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten eine Steigerung von +1,82 % und im Vergleich zum Vorquartal um +0,66 %. Hier erfahren Sie alle Details zur aktuellen Mietpreisentwicklung und zum Immobilienmarkt in Kaisheim.
Entwicklung der Mietpreise für Häuser in Kaisheim
Interaktive Preisanalyse: Immobilienpreise für Häuser in Kaisheim
Übersicht über die Hausmieten in Kaisheim
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 977,28 € – 1.760,78 € | 10,12 €/m² | 1.265,00 € | 125 m² |
| Doppelhaushälfte | 1.079,65 € – 1.945,20 € | 11,18 €/m² | 1.397,50 € | 125 m² |
| Reihenmittelhaus | 1.172,35 € – 2.112,23 € | 12,14 €/m² | 1.517,50 € | 125 m² |
| bis 100 m² | 763,44 € – 1.375,49 € | 10,98 €/m² | 988,20 € | 90 m² |
| 101 m² – 150 m² | 1.025,57 € – 1.847,77 € | 10,62 €/m² | 1.327,50 € | 125 m² |
| über 151 m² | 1.310,26 € – 2.360,69 € | 10,60 €/m² | 1.696,00 € | 160 m² |
- Einfamilienhaus977,28 – 1.760,78 €
- Doppelhaushälfte1.079,65 – 1.945,20 €
- Reihenmittelhaus1.172,35 – 2.112,23 €
- bis 100 m²763,44 – 1.375,49 €
- 101 m² – 150 m²1.025,57 – 1.847,77 €
- über 151 m²1.310,26 – 2.360,69 €
Quadratmeterpreise für Häuser in Kaisheim nach Baujahr
Mietpreise für Häuser in Kaisheim nach Wohnlagen
Durchschnittliche Mietkosten für PKW-Stellplätze in Kaisheim
Immobilienpreise im Umkreis von Kaisheim
Mietpreise im Umkreis von Kaisheim
Mieterhöhung in Kaisheim begründen
Die hier dargestellten Werte sind Marktmieten. Dabei handelt es sich um aktuelle Abschlussmieten aus neu abgeschlossenen Verträgen. Sie liegen in der Regel über der ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 BGB, die sich aus den Mieten vergleichbarer Wohnungen der letzten sechs Jahre bildet, und können daher nicht unmittelbar zur Begründung einer Mieterhöhung herangezogen werden.
Für Kaisheim liegt derzeit kein aktueller Mietspiegel vor. Eine Mieterhöhung ist nach § 558a BGB zu begründen über:
- mindestens drei Vergleichswohnungen,
- ein Sachverständigengutachten oder
- einen umliegenden Mietspiegel (§ 558a Abs. 4 BGB).
Hilfe bei der Umsetzung einer Mieterhöhung erhalten Sie bei RentUpp.
Hinweis: Texte auf dieser Seite sind ganz oder teilweise mit KI generiert.