MIETSPIEGEL
Mietspiegel im August 2026 für Groß-Zimmern
Die Mietpreise in Groß-Zimmern entwickeln sich auch 2026 weiter dynamisch. Der durchschnittliche Quadratmeterpreis für Wohnungen liegt aktuell bei rund 11,60 €/m², während Häuser im Schnitt etwa 12,66 €/m² kosten. Entdecken Sie hier alle wichtigen Informationen zur aktuellen Mietpreisentwicklung und regionalen Unterschieden.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Groß-Zimmern →
Stadtteile in Groß-Zimmern

Entwicklung der Mieten für Wohnungen und Häuser in Groß-Zimmern
Der Mietmarkt ist in ständiger Bewegung: Die Mietpreise in Groß-Zimmern haben sich im letzten Jahr verändert: Wohnungsmieten sind um etwa +0,47 % gestiegen und Hausmieten um etwa +2,43 %. Diese Mietpreisentwicklung spiegelt die aktuellen Trends auf dem Immobilienmarkt in Groß-Zimmern wider.
Wohungsmieten in Groß-Zimmern
- 9,51 – 14,35 €
- Preisspanne
- 11,60 €/m²
- Durchschnittspreis
- +0,47 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Mietpreise in Groß-Zimmern liegen aktuell bei durchschnittlich 11,60 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten eine Steigerung von +0,47 % und im Vergleich zum Vorquartal um +3,31 %.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Groß-Zimmern →
Entwicklung der Mietpreise für Wohnungen in Groß-Zimmern
Interaktive Mietpreisanalyse: Mietpreise für Wohnungen in Groß-Zimmern
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Groß-Zimmern nach Wohnungsgröße
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| bis 40 m² | 349,00 € – 526,62 € | 14,19 €/m² | 425,70 € | 30 m² |
| 41 m² – 60 m² | 486,57 € – 734,20 € | 11,87 €/m² | 593,50 € | 50 m² |
| 61 m² – 90 m² | 702,18 € – 1.059,55 € | 11,42 €/m² | 856,50 € | 75 m² |
| über 91 m² | 911,65 € – 1.375,62 € | 11,12 €/m² | 1.112,00 € | 100 m² |
- bis 40 m²349,00 – 526,62 €
- 41 m² – 60 m²486,57 – 734,20 €
- 61 m² – 90 m²702,18 – 1.059,55 €
- über 91 m²911,65 – 1.375,62 €
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Groß-Zimmern nach Baujahr
Mietpreise für Wohnungen in Groß-Zimmern nach Wohnlagen
Hausmieten in Groß-Zimmern
- 10,17 – 15,71 €
- Preisspanne
- 12,66 €/m²
- Durchschnittspreis
- +2,43 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Hausmieten in Groß-Zimmern liegen aktuell bei durchschnittlich 12,66 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten eine Steigerung von +2,43 %, während die Mieten im Vergleich zum Vorquartal um -1,33 % gesunken sind. Hier erfahren Sie alle Details zur aktuellen Mietpreisentwicklung und zum Immobilienmarkt in Groß-Zimmern.
Entwicklung der Mietpreise für Häuser in Groß-Zimmern
Interaktive Preisanalyse: Mietpreise für Häuser in Groß-Zimmern
Übersicht über die Hausmieten in Groß-Zimmern
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 1.232,09 € – 1.903,26 € | 12,27 €/m² | 1.533,75 € | 125 m² |
| Doppelhaushälfte | 1.290,33 € – 1.993,22 € | 12,85 €/m² | 1.606,25 € | 125 m² |
| Reihenmittelhaus | 1.357,61 € – 2.097,15 € | 13,52 €/m² | 1.690,00 € | 125 m² |
| bis 100 m² | 936,27 € – 1.446,29 € | 12,95 €/m² | 1.165,50 € | 90 m² |
| 101 m² – 150 m² | 1.297,36 € – 2.004,08 € | 12,92 €/m² | 1.615,00 € | 125 m² |
| über 151 m² | 1.564,22 € – 2.416,31 € | 12,17 €/m² | 1.947,20 € | 160 m² |
- Einfamilienhaus1.232,09 – 1.903,26 €
- Doppelhaushälfte1.290,33 – 1.993,22 €
- Reihenmittelhaus1.357,61 – 2.097,15 €
- bis 100 m²936,27 – 1.446,29 €
- 101 m² – 150 m²1.297,36 – 2.004,08 €
- über 151 m²1.564,22 – 2.416,31 €
Quadratmeterpreise für Häuser in Groß-Zimmern nach Baujahr
Mietpreise für Häuser in Groß-Zimmern nach Wohnlagen
Durchschnittliche Mietkosten für PKW-Stellplätze in Groß-Zimmern
Immobilienpreise im Umkreis von Groß-Zimmern
Mietpreise im Umkreis von Groß-Zimmern
Mieterhöhung in Groß-Zimmern begründen
Die hier dargestellten Werte sind Marktmieten der zum jeweiligen Zeitpunkt angebotenen Mietwohnungen und Häuser. Sie liegen in der Regel über der ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 BGB, die sich aus den Mieten vergleichbarer Wohnungen der letzten sechs Jahre bildet, und können daher nicht unmittelbar zur Begründung einer Mieterhöhung herangezogen werden.
Für Groß-Zimmern liegt derzeit kein aktueller Mietspiegel vor. Eine Mieterhöhung ist nach § 558a BGB zu begründen über:
- mindestens drei Vergleichswohnungen,
- ein Sachverständigengutachten oder
- einen umliegenden Mietspiegel (§ 558a Abs. 4 BGB).
Hilfe bei der Umsetzung einer Mieterhöhung erhalten Sie bei RentUpp.
Hinweis: Texte auf dieser Seite sind ganz oder teilweise mit KI generiert.