MIETSPIEGEL
Mietspiegel im September 2026 für Groß-Zimmern
Die Mietpreise in Groß-Zimmern entwickeln sich auch 2026 weiter dynamisch. Der durchschnittliche Quadratmeterpreis für Wohnungen liegt aktuell bei rund 11,62 €/m², während Häuser im Schnitt etwa 12,66 €/m² kosten. Entdecken Sie hier alle wichtigen Informationen zur aktuellen Mietpreisentwicklung und regionalen Unterschieden.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Groß-Zimmern →
Stadtteile in Groß-Zimmern

Entwicklung der Mieten für Wohnungen und Häuser in Groß-Zimmern
Der Mietmarkt ist in ständiger Bewegung: Die Mietpreise in Groß-Zimmern haben sich im letzten Jahr verändert: Wohnungsmieten sind um etwa +0,63 % gestiegen und Hausmieten um etwa +2,40 %. Diese Mietpreisentwicklung spiegelt die aktuellen Trends auf dem Immobilienmarkt in Groß-Zimmern wider.
Wohungsmieten in Groß-Zimmern
- 9,55 – 14,38 €
- Preisspanne
- 11,62 €/m²
- Durchschnittspreis
- +0,63 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Mietpreise in Groß-Zimmern liegen aktuell bei durchschnittlich 11,62 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten eine Steigerung von +0,63 % und im Vergleich zum Vorquartal um +2,79 %.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Groß-Zimmern →
Entwicklung der Mietpreise für Wohnungen in Groß-Zimmern
Interaktive Mietpreisanalyse: Mietpreise für Wohnungen in Groß-Zimmern
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Groß-Zimmern nach Wohnungsgröße
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| bis 40 m² | 350,60 € – 527,93 € | 14,22 €/m² | 426,60 € | 30 m² |
| 41 m² – 60 m² | 491,47 € – 740,04 € | 11,96 €/m² | 598,00 € | 50 m² |
| 61 m² – 90 m² | 702,07 € – 1.057,15 € | 11,39 €/m² | 854,25 € | 75 m² |
| über 91 m² | 910,62 € – 1.371,17 € | 11,08 €/m² | 1.108,00 € | 100 m² |
- bis 40 m²350,60 – 527,93 €
- 41 m² – 60 m²491,47 – 740,04 €
- 61 m² – 90 m²702,07 – 1.057,15 €
- über 91 m²910,62 – 1.371,17 €
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Groß-Zimmern nach Baujahr
Mietpreise für Wohnungen in Groß-Zimmern nach Wohnlagen
Hausmieten in Groß-Zimmern
- 10,18 – 15,69 €
- Preisspanne
- 12,66 €/m²
- Durchschnittspreis
- +2,40 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Hausmieten in Groß-Zimmern liegen aktuell bei durchschnittlich 12,66 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten eine Steigerung von +2,40 %, während die Mieten im Vergleich zum Vorquartal um -1,49 % gesunken sind. Hier erfahren Sie alle Details zur aktuellen Mietpreisentwicklung und zum Immobilienmarkt in Groß-Zimmern.
Entwicklung der Mietpreise für Häuser in Groß-Zimmern
Interaktive Preisanalyse: Mietpreise für Häuser in Groß-Zimmern
Übersicht über die Hausmieten in Groß-Zimmern
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 1.232,29 € – 1.899,28 € | 12,26 €/m² | 1.532,50 € | 125 m² |
| Doppelhaushälfte | 1.291,60 € – 1.990,68 € | 12,85 €/m² | 1.606,25 € | 125 m² |
| Reihenmittelhaus | 1.357,94 € – 2.092,93 € | 13,51 €/m² | 1.688,75 € | 125 m² |
| bis 100 m² | 937,91 € – 1.445,56 € | 12,96 €/m² | 1.166,40 € | 90 m² |
| 101 m² – 150 m² | 1.299,64 € – 2.003,08 € | 12,93 €/m² | 1.616,25 € | 125 m² |
| über 151 m² | 1.555,47 € – 2.397,37 € | 12,09 €/m² | 1.934,40 € | 160 m² |
- Einfamilienhaus1.232,29 – 1.899,28 €
- Doppelhaushälfte1.291,60 – 1.990,68 €
- Reihenmittelhaus1.357,94 – 2.092,93 €
- bis 100 m²937,91 – 1.445,56 €
- 101 m² – 150 m²1.299,64 – 2.003,08 €
- über 151 m²1.555,47 – 2.397,37 €
Quadratmeterpreise für Häuser in Groß-Zimmern nach Baujahr
Mietpreise für Häuser in Groß-Zimmern nach Wohnlagen
Durchschnittliche Mietkosten für PKW-Stellplätze in Groß-Zimmern
Immobilienpreise im Umkreis von Groß-Zimmern
Mietpreise im Umkreis von Groß-Zimmern
Mieterhöhung in Groß-Zimmern begründen
Die hier dargestellten Werte sind Marktmieten der zum jeweiligen Zeitpunkt angebotenen Mietwohnungen und Häuser. Sie liegen in der Regel über der ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 BGB, die sich aus den Mieten vergleichbarer Wohnungen der letzten sechs Jahre bildet, und können daher nicht unmittelbar zur Begründung einer Mieterhöhung herangezogen werden.
Für Groß-Zimmern liegt derzeit kein aktueller Mietspiegel vor. Eine Mieterhöhung ist nach § 558a BGB zu begründen über:
- mindestens drei Vergleichswohnungen,
- ein Sachverständigengutachten oder
- einen umliegenden Mietspiegel (§ 558a Abs. 4 BGB).
Hilfe bei der Umsetzung einer Mieterhöhung erhalten Sie bei RentUpp.
Hinweis: Texte auf dieser Seite sind ganz oder teilweise mit KI generiert.