MIETSPIEGEL
Mietspiegel im Juli 2026 für Seeheim-Jugenheim
Die Mietpreise in Seeheim-Jugenheim entwickeln sich auch 2026 weiter dynamisch. Der durchschnittliche Quadratmeterpreis für Wohnungen liegt aktuell bei rund 12,48 €/m², während Häuser im Schnitt etwa 12,90 €/m² kosten. Entdecken Sie hier alle wichtigen Informationen zur aktuellen Mietpreisentwicklung und regionalen Unterschieden.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Seeheim-Jugenheim →
Stadtteile in Seeheim-Jugenheim

Entwicklung der Mieten für Wohnungen und Häuser in Seeheim-Jugenheim
Der Mietmarkt ist in ständiger Bewegung: Die Mietpreise in Seeheim-Jugenheim haben sich im letzten Jahr verändert: Wohnungsmieten sind um etwa -1,54 % gesunken, während Hausmieten um etwa +0,47 % gestiegen sind. Diese Mietpreisentwicklung spiegelt die aktuellen Trends auf dem Immobilienmarkt in Seeheim-Jugenheim wider.
Wohungsmieten in Seeheim-Jugenheim
- 10,26 – 15,44 €
- Preisspanne
- 12,48 €/m²
- Durchschnittspreis
- -1,54 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Mietpreise in Seeheim-Jugenheim liegen aktuell bei durchschnittlich 12,48 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten einen Rückgang von -1,54 % und im Vergleich zum Vorquartal um -0,72 %.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Seeheim-Jugenheim →
Entwicklung der Mietpreise für Wohnungen in Seeheim-Jugenheim
Interaktive Mietpreisanalyse: Mietpreise für Wohnungen in Seeheim-Jugenheim
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Seeheim-Jugenheim nach Wohnungsgröße
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| bis 40 m² | 375,13 € – 564,53 € | 15,21 €/m² | 456,30 € | 30 m² |
| 41 m² – 60 m² | 525,74 € – 791,18 € | 12,79 €/m² | 639,50 € | 50 m² |
| 61 m² – 90 m² | 755,94 € – 1.137,59 € | 12,26 €/m² | 919,50 € | 75 m² |
| über 91 m² | 985,72 € – 1.483,38 € | 11,99 €/m² | 1.199,00 € | 100 m² |
- bis 40 m²375,13 – 564,53 €
- 41 m² – 60 m²525,74 – 791,18 €
- 61 m² – 90 m²755,94 – 1.137,59 €
- über 91 m²985,72 – 1.483,38 €
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Seeheim-Jugenheim nach Baujahr
Mietpreise für Wohnungen in Seeheim-Jugenheim nach Wohnlagen
Hausmieten in Seeheim-Jugenheim
- 10,36 – 16,01 €
- Preisspanne
- 12,90 €/m²
- Durchschnittspreis
- +0,47 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Hausmieten in Seeheim-Jugenheim liegen aktuell bei durchschnittlich 12,90 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten eine Steigerung von +0,47 %, während die Mieten im Vergleich zum Vorquartal um -1,14 % gesunken sind. Hier erfahren Sie alle Details zur aktuellen Mietpreisentwicklung und zum Immobilienmarkt in Seeheim-Jugenheim.
Entwicklung der Mietpreise für Häuser in Seeheim-Jugenheim
Interaktive Preisanalyse: Mietpreise für Häuser in Seeheim-Jugenheim
Übersicht über die Hausmieten in Seeheim-Jugenheim
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 1.250,83 € – 1.932,99 € | 12,46 €/m² | 1.557,50 € | 125 m² |
| Doppelhaushälfte | 1.313,07 € – 2.029,17 € | 13,08 €/m² | 1.635,00 € | 125 m² |
| Reihenmittelhaus | 1.387,36 € – 2.143,97 € | 13,82 €/m² | 1.727,50 € | 125 m² |
| bis 100 m² | 949,02 € – 1.466,59 € | 13,13 €/m² | 1.181,70 € | 90 m² |
| 101 m² – 150 m² | 1.322,10 € – 2.043,14 € | 13,17 €/m² | 1.646,25 € | 125 m² |
| über 151 m² | 1.598,49 € – 2.470,26 € | 12,44 €/m² | 1.990,40 € | 160 m² |
- Einfamilienhaus1.250,83 – 1.932,99 €
- Doppelhaushälfte1.313,07 – 2.029,17 €
- Reihenmittelhaus1.387,36 – 2.143,97 €
- bis 100 m²949,02 – 1.466,59 €
- 101 m² – 150 m²1.322,10 – 2.043,14 €
- über 151 m²1.598,49 – 2.470,26 €
Quadratmeterpreise für Häuser in Seeheim-Jugenheim nach Baujahr
Mietpreise für Häuser in Seeheim-Jugenheim nach Wohnlagen
Durchschnittliche Mietkosten für PKW-Stellplätze in Seeheim-Jugenheim
Immobilienpreise im Umkreis von Seeheim-Jugenheim
Mietpreise im Umkreis von Seeheim-Jugenheim
Mieterhöhung in Seeheim-Jugenheim begründen
Die hier dargestellten Werte sind Marktmieten der zum jeweiligen Zeitpunkt angebotenen Mietwohnungen und Häuser. Sie liegen in der Regel über der ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 BGB, die sich aus den Mieten vergleichbarer Wohnungen der letzten sechs Jahre bildet, und können daher nicht unmittelbar zur Begründung einer Mieterhöhung herangezogen werden.
Für Seeheim-Jugenheim liegt derzeit kein aktueller Mietspiegel vor. Eine Mieterhöhung ist nach § 558a BGB zu begründen über:
- mindestens drei Vergleichswohnungen,
- ein Sachverständigengutachten oder
- einen umliegenden Mietspiegel (§ 558a Abs. 4 BGB).
Hilfe bei der Umsetzung einer Mieterhöhung erhalten Sie bei RentUpp.
Hinweis: Texte auf dieser Seite sind ganz oder teilweise mit KI generiert.