MIETSPIEGEL
Mietspiegel im September 2026 für Seeheim-Jugenheim
Die Mietpreise in Seeheim-Jugenheim entwickeln sich auch 2026 weiter dynamisch. Der durchschnittliche Quadratmeterpreis für Wohnungen liegt aktuell bei rund 12,54 €/m², während Häuser im Schnitt etwa 12,96 €/m² kosten. Entdecken Sie hier alle wichtigen Informationen zur aktuellen Mietpreisentwicklung und regionalen Unterschieden.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Seeheim-Jugenheim →
Stadtteile in Seeheim-Jugenheim

Entwicklung der Mieten für Wohnungen und Häuser in Seeheim-Jugenheim
Der Mietmarkt ist in ständiger Bewegung: Die Mietpreise in Seeheim-Jugenheim haben sich im letzten Jahr verändert: Wohnungsmieten sind um etwa -1,19 % gesunken, während Hausmieten um etwa +0,83 % gestiegen sind. Diese Mietpreisentwicklung spiegelt die aktuellen Trends auf dem Immobilienmarkt in Seeheim-Jugenheim wider.
Wohungsmieten in Seeheim-Jugenheim
- 10,31 – 15,52 €
- Preisspanne
- 12,54 €/m²
- Durchschnittspreis
- -1,19 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Mietpreise in Seeheim-Jugenheim liegen aktuell bei durchschnittlich 12,54 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten einen Rückgang von -1,19 %, während die Mieten im Vergleich zum Vorquartal um +1,53 % gestiegen sind.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Seeheim-Jugenheim →
Entwicklung der Mietpreise für Wohnungen in Seeheim-Jugenheim
Interaktive Mietpreisanalyse: Mietpreise für Wohnungen in Seeheim-Jugenheim
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Seeheim-Jugenheim nach Wohnungsgröße
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| bis 40 m² | 378,61 € – 569,93 € | 15,35 €/m² | 460,50 € | 30 m² |
| 41 m² – 60 m² | 530,71 € – 798,90 € | 12,91 €/m² | 645,50 € | 50 m² |
| 61 m² – 90 m² | 757,83 € – 1.140,79 € | 12,29 €/m² | 921,75 € | 75 m² |
| über 91 m² | 983,31 € – 1.480,22 € | 11,96 €/m² | 1.196,00 € | 100 m² |
- bis 40 m²378,61 – 569,93 €
- 41 m² – 60 m²530,71 – 798,90 €
- 61 m² – 90 m²757,83 – 1.140,79 €
- über 91 m²983,31 – 1.480,22 €
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Seeheim-Jugenheim nach Baujahr
Mietpreise für Wohnungen in Seeheim-Jugenheim nach Wohnlagen
Hausmieten in Seeheim-Jugenheim
- 10,42 – 16,06 €
- Preisspanne
- 12,96 €/m²
- Durchschnittspreis
- +0,83 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Hausmieten in Seeheim-Jugenheim liegen aktuell bei durchschnittlich 12,96 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten eine Steigerung von +0,83 % und im Vergleich zum Vorquartal um +0,08 %. Hier erfahren Sie alle Details zur aktuellen Mietpreisentwicklung und zum Immobilienmarkt in Seeheim-Jugenheim.
Entwicklung der Mietpreise für Häuser in Seeheim-Jugenheim
Interaktive Preisanalyse: Mietpreise für Häuser in Seeheim-Jugenheim
Übersicht über die Hausmieten in Seeheim-Jugenheim
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 1.261,29 € – 1.943,99 € | 12,55 €/m² | 1.568,75 € | 125 m² |
| Doppelhaushälfte | 1.322,60 € – 2.038,48 € | 13,16 €/m² | 1.645,00 € | 125 m² |
| Reihenmittelhaus | 1.389,94 € – 2.142,26 € | 13,83 €/m² | 1.728,75 € | 125 m² |
| bis 100 m² | 960,23 € – 1.479,97 € | 13,27 €/m² | 1.194,30 € | 90 m² |
| 101 m² – 150 m² | 1.330,64 € – 2.050,87 € | 13,24 €/m² | 1.655,00 € | 125 m² |
| über 151 m² | 1.592,59 € – 2.454,60 € | 12,38 €/m² | 1.980,80 € | 160 m² |
- Einfamilienhaus1.261,29 – 1.943,99 €
- Doppelhaushälfte1.322,60 – 2.038,48 €
- Reihenmittelhaus1.389,94 – 2.142,26 €
- bis 100 m²960,23 – 1.479,97 €
- 101 m² – 150 m²1.330,64 – 2.050,87 €
- über 151 m²1.592,59 – 2.454,60 €
Quadratmeterpreise für Häuser in Seeheim-Jugenheim nach Baujahr
Mietpreise für Häuser in Seeheim-Jugenheim nach Wohnlagen
Durchschnittliche Mietkosten für PKW-Stellplätze in Seeheim-Jugenheim
Immobilienpreise im Umkreis von Seeheim-Jugenheim
Mietpreise im Umkreis von Seeheim-Jugenheim
Mieterhöhung in Seeheim-Jugenheim begründen
Die hier dargestellten Werte sind Marktmieten der zum jeweiligen Zeitpunkt angebotenen Mietwohnungen und Häuser. Sie liegen in der Regel über der ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 BGB, die sich aus den Mieten vergleichbarer Wohnungen der letzten sechs Jahre bildet, und können daher nicht unmittelbar zur Begründung einer Mieterhöhung herangezogen werden.
Für Seeheim-Jugenheim liegt derzeit kein aktueller Mietspiegel vor. Eine Mieterhöhung ist nach § 558a BGB zu begründen über:
- mindestens drei Vergleichswohnungen,
- ein Sachverständigengutachten oder
- einen umliegenden Mietspiegel (§ 558a Abs. 4 BGB).
Hilfe bei der Umsetzung einer Mieterhöhung erhalten Sie bei RentUpp.
Hinweis: Texte auf dieser Seite sind ganz oder teilweise mit KI generiert.