MIETSPIEGEL
Mietspiegel im August 2026 für Stockstadt am Rhein
Die Mietpreise in Stockstadt am Rhein entwickeln sich auch 2026 weiter dynamisch. Der durchschnittliche Quadratmeterpreis für Wohnungen liegt aktuell bei rund 12,01 €/m², während Häuser im Schnitt etwa 13,99 €/m² kosten. Entdecken Sie hier alle wichtigen Informationen zur aktuellen Mietpreisentwicklung und regionalen Unterschieden.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Stockstadt am Rhein →
Stadtteile in Stockstadt am Rhein

Entwicklung der Mieten für Wohnungen und Häuser in Stockstadt am Rhein
Der Mietmarkt ist in ständiger Bewegung: Die Mietpreise in Stockstadt am Rhein haben sich im letzten Jahr verändert: Wohnungsmieten sind um etwa +4,35 % gestiegen und Hausmieten um etwa +3,63 %. Diese Mietpreisentwicklung spiegelt die aktuellen Trends auf dem Immobilienmarkt in Stockstadt am Rhein wider.
Wohungsmieten in Stockstadt am Rhein
- 9,63 – 14,92 €
- Preisspanne
- 12,01 €/m²
- Durchschnittspreis
- +4,35 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Mietpreise in Stockstadt am Rhein liegen aktuell bei durchschnittlich 12,01 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten eine Steigerung von +4,35 % und im Vergleich zum Vorquartal um +1,85 %.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Stockstadt am Rhein →
Entwicklung der Mietpreise für Wohnungen in Stockstadt am Rhein
Interaktive Mietpreisanalyse: Mietpreise für Wohnungen in Stockstadt am Rhein
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Stockstadt am Rhein nach Wohnungsgröße
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| bis 40 m² | 345,19 € – 534,81 € | 14,35 €/m² | 430,50 € | 30 m² |
| 41 m² – 60 m² | 487,51 € – 755,32 € | 12,16 €/m² | 608,00 € | 50 m² |
| 61 m² – 90 m² | 709,02 € – 1.098,50 € | 11,79 €/m² | 884,25 € | 75 m² |
| über 91 m² | 934,94 € – 1.448,52 € | 11,66 €/m² | 1.166,00 € | 100 m² |
- bis 40 m²345,19 – 534,81 €
- 41 m² – 60 m²487,51 – 755,32 €
- 61 m² – 90 m²709,02 – 1.098,50 €
- über 91 m²934,94 – 1.448,52 €
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Stockstadt am Rhein nach Baujahr
Mietpreise für Wohnungen in Stockstadt am Rhein nach Wohnlagen
Hausmieten in Stockstadt am Rhein
- 10,96 – 17,34 €
- Preisspanne
- 13,99 €/m²
- Durchschnittspreis
- +3,63 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Hausmieten in Stockstadt am Rhein liegen aktuell bei durchschnittlich 13,99 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten eine Steigerung von +3,63 % und im Vergleich zum Vorquartal um +0,78 %. Hier erfahren Sie alle Details zur aktuellen Mietpreisentwicklung und zum Immobilienmarkt in Stockstadt am Rhein.
Entwicklung der Mietpreise für Häuser in Stockstadt am Rhein
Interaktive Preisanalyse: Mietpreise für Häuser in Stockstadt am Rhein
Übersicht über die Hausmieten in Stockstadt am Rhein
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 1.318,10 € – 2.085,39 € | 13,46 €/m² | 1.682,50 € | 125 m² |
| Doppelhaushälfte | 1.412,11 € – 2.234,12 € | 14,42 €/m² | 1.802,50 € | 125 m² |
| Reihenmittelhaus | 1.435,61 € – 2.271,30 € | 14,66 €/m² | 1.832,50 € | 125 m² |
| bis 100 m² | 1.011,08 € – 1.599,64 € | 14,34 €/m² | 1.290,60 € | 90 m² |
| 101 m² – 150 m² | 1.387,63 € – 2.195,39 € | 14,17 €/m² | 1.771,25 € | 125 m² |
| über 151 m² | 1.717,25 € – 2.716,89 € | 13,70 €/m² | 2.192,00 € | 160 m² |
- Einfamilienhaus1.318,10 – 2.085,39 €
- Doppelhaushälfte1.412,11 – 2.234,12 €
- Reihenmittelhaus1.435,61 – 2.271,30 €
- bis 100 m²1.011,08 – 1.599,64 €
- 101 m² – 150 m²1.387,63 – 2.195,39 €
- über 151 m²1.717,25 – 2.716,89 €
Quadratmeterpreise für Häuser in Stockstadt am Rhein nach Baujahr
Mietpreise für Häuser in Stockstadt am Rhein nach Wohnlagen
Durchschnittliche Mietkosten für PKW-Stellplätze in Stockstadt am Rhein
Immobilienpreise im Umkreis von Stockstadt am Rhein
Mietpreise im Umkreis von Stockstadt am Rhein
Mieterhöhung in Stockstadt am Rhein begründen
Die hier dargestellten Werte sind Marktmieten der zum jeweiligen Zeitpunkt angebotenen Mietwohnungen und Häuser. Sie liegen in der Regel über der ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 BGB, die sich aus den Mieten vergleichbarer Wohnungen der letzten sechs Jahre bildet, und können daher nicht unmittelbar zur Begründung einer Mieterhöhung herangezogen werden.
Für Stockstadt am Rhein liegt derzeit kein aktueller Mietspiegel vor. Eine Mieterhöhung ist nach § 558a BGB zu begründen über:
- mindestens drei Vergleichswohnungen,
- ein Sachverständigengutachten oder
- einen umliegenden Mietspiegel (§ 558a Abs. 4 BGB).
Hilfe bei der Umsetzung einer Mieterhöhung erhalten Sie bei RentUpp.
Hinweis: Texte auf dieser Seite sind ganz oder teilweise mit KI generiert.