MIETSPIEGEL
Mietspiegel im August 2026 für Henstedt-Ulzburg
Die Mietpreise in Henstedt-Ulzburg entwickeln sich auch 2026 weiter dynamisch. Der durchschnittliche Quadratmeterpreis für Wohnungen liegt aktuell bei rund 12,41 €/m², während Häuser im Schnitt etwa 14,31 €/m² kosten. Entdecken Sie hier alle wichtigen Informationen zur aktuellen Mietpreisentwicklung und regionalen Unterschieden.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Henstedt-Ulzburg →
Stadtteile in Henstedt-Ulzburg

Entwicklung der Mieten für Wohnungen und Häuser in Henstedt-Ulzburg
Der Mietmarkt ist in ständiger Bewegung: Die Mietpreise in Henstedt-Ulzburg haben sich im letzten Jahr verändert: Wohnungsmieten sind um etwa +2,82 % gestiegen und Hausmieten um etwa +0,18 %. Diese Mietpreisentwicklung spiegelt die aktuellen Trends auf dem Immobilienmarkt in Henstedt-Ulzburg wider.
Wohungsmieten in Henstedt-Ulzburg
- 9,63 – 15,63 €
- Preisspanne
- 12,41 €/m²
- Durchschnittspreis
- +2,82 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Mietpreise in Henstedt-Ulzburg liegen aktuell bei durchschnittlich 12,41 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten eine Steigerung von +2,82 % und im Vergleich zum Vorquartal um +2,84 %.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Henstedt-Ulzburg →
Entwicklung der Mietpreise für Wohnungen in Henstedt-Ulzburg
Interaktive Mietpreisanalyse: Mietpreise für Wohnungen in Henstedt-Ulzburg
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Henstedt-Ulzburg nach Wohnungsgröße
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| bis 40 m² | 315,67 € – 512,35 € | 13,56 €/m² | 406,80 € | 30 m² |
| 41 m² – 60 m² | 474,52 € – 770,16 € | 12,23 €/m² | 611,50 € | 50 m² |
| 61 m² – 90 m² | 716,43 € – 1.162,80 € | 12,31 €/m² | 923,25 € | 75 m² |
| über 91 m² | 994,04 € – 1.613,38 € | 12,81 €/m² | 1.281,00 € | 100 m² |
- bis 40 m²315,67 – 512,35 €
- 41 m² – 60 m²474,52 – 770,16 €
- 61 m² – 90 m²716,43 – 1.162,80 €
- über 91 m²994,04 – 1.613,38 €
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Henstedt-Ulzburg nach Baujahr
Mietpreise für Wohnungen in Henstedt-Ulzburg nach Wohnlagen
Hausmieten in Henstedt-Ulzburg
- 11,07 – 17,41 €
- Preisspanne
- 14,31 €/m²
- Durchschnittspreis
- +0,18 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Hausmieten in Henstedt-Ulzburg liegen aktuell bei durchschnittlich 14,31 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten eine Steigerung von +0,18 %, während die Mieten im Vergleich zum Vorquartal um -0,14 % gesunken sind. Hier erfahren Sie alle Details zur aktuellen Mietpreisentwicklung und zum Immobilienmarkt in Henstedt-Ulzburg.
Entwicklung der Mietpreise für Häuser in Henstedt-Ulzburg
Interaktive Preisanalyse: Mietpreise für Häuser in Henstedt-Ulzburg
Übersicht über die Hausmieten in Henstedt-Ulzburg
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 1.370,21 € – 2.154,96 € | 14,17 €/m² | 1.771,25 € | 125 m² |
| Doppelhaushälfte | 1.396,32 € – 2.196,02 € | 14,44 €/m² | 1.805,00 € | 125 m² |
| Reihenmittelhaus | 1.422,43 € – 2.237,08 € | 14,71 €/m² | 1.838,75 € | 125 m² |
| bis 100 m² | 996,30 € – 1.566,90 € | 14,31 €/m² | 1.287,90 € | 90 m² |
| 101 m² – 150 m² | 1.419,53 € – 2.232,52 € | 14,68 €/m² | 1.835,00 € | 125 m² |
| über 151 m² | 1.547,17 € – 2.433,26 € | 12,50 €/m² | 2.000,00 € | 160 m² |
- Einfamilienhaus1.370,21 – 2.154,96 €
- Doppelhaushälfte1.396,32 – 2.196,02 €
- Reihenmittelhaus1.422,43 – 2.237,08 €
- bis 100 m²996,30 – 1.566,90 €
- 101 m² – 150 m²1.419,53 – 2.232,52 €
- über 151 m²1.547,17 – 2.433,26 €
Quadratmeterpreise für Häuser in Henstedt-Ulzburg nach Baujahr
Mietpreise für Häuser in Henstedt-Ulzburg nach Wohnlagen
Durchschnittliche Mietkosten für PKW-Stellplätze in Henstedt-Ulzburg
Immobilienpreise im Umkreis von Henstedt-Ulzburg
Mietpreise im Umkreis von Henstedt-Ulzburg
Mieterhöhung in Henstedt-Ulzburg begründen
Die hier dargestellten Werte sind Marktmieten der zum jeweiligen Zeitpunkt angebotenen Mietwohnungen und Häuser. Sie liegen in der Regel über der ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 BGB, die sich aus den Mieten vergleichbarer Wohnungen der letzten sechs Jahre bildet, und können daher nicht unmittelbar zur Begründung einer Mieterhöhung herangezogen werden.
Für Henstedt-Ulzburg liegt derzeit kein aktueller Mietspiegel vor. Eine Mieterhöhung ist nach § 558a BGB zu begründen über:
- mindestens drei Vergleichswohnungen,
- ein Sachverständigengutachten oder
- einen umliegenden Mietspiegel (§ 558a Abs. 4 BGB).
Hilfe bei der Umsetzung einer Mieterhöhung erhalten Sie bei RentUpp.
Hinweis: Texte auf dieser Seite sind ganz oder teilweise mit KI generiert.