MIETSPIEGEL
Mietspiegel im September 2026 für Henstedt-Ulzburg
Die Mietpreise in Henstedt-Ulzburg entwickeln sich auch 2026 weiter dynamisch. Der durchschnittliche Quadratmeterpreis für Wohnungen liegt aktuell bei rund 12,41 €/m², während Häuser im Schnitt etwa 14,30 €/m² kosten. Entdecken Sie hier alle wichtigen Informationen zur aktuellen Mietpreisentwicklung und regionalen Unterschieden.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Henstedt-Ulzburg →
Stadtteile in Henstedt-Ulzburg

Entwicklung der Mieten für Wohnungen und Häuser in Henstedt-Ulzburg
Der Mietmarkt ist in ständiger Bewegung: Die Mietpreise in Henstedt-Ulzburg haben sich im letzten Jahr verändert: Wohnungsmieten sind um etwa +2,86 % gestiegen und Hausmieten um etwa +0,07 %. Diese Mietpreisentwicklung spiegelt die aktuellen Trends auf dem Immobilienmarkt in Henstedt-Ulzburg wider.
Wohungsmieten in Henstedt-Ulzburg
- 9,59 – 15,58 €
- Preisspanne
- 12,41 €/m²
- Durchschnittspreis
- +2,86 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Mietpreise in Henstedt-Ulzburg liegen aktuell bei durchschnittlich 12,41 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten eine Steigerung von +2,86 % und im Vergleich zum Vorquartal um +1,87 %.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Henstedt-Ulzburg →
Entwicklung der Mietpreise für Wohnungen in Henstedt-Ulzburg
Interaktive Mietpreisanalyse: Mietpreise für Wohnungen in Henstedt-Ulzburg
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Henstedt-Ulzburg nach Wohnungsgröße
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| bis 40 m² | 313,43 € – 509,21 € | 13,52 €/m² | 405,60 € | 30 m² |
| 41 m² – 60 m² | 469,45 € – 762,68 € | 12,15 €/m² | 607,50 € | 50 m² |
| 61 m² – 90 m² | 714,61 € – 1.160,97 € | 12,33 €/m² | 924,75 € | 75 m² |
| über 91 m² | 986,82 € – 1.603,20 € | 12,77 €/m² | 1.277,00 € | 100 m² |
- bis 40 m²313,43 – 509,21 €
- 41 m² – 60 m²469,45 – 762,68 €
- 61 m² – 90 m²714,61 – 1.160,97 €
- über 91 m²986,82 – 1.603,20 €
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Henstedt-Ulzburg nach Baujahr
Mietpreise für Wohnungen in Henstedt-Ulzburg nach Wohnlagen
Hausmieten in Henstedt-Ulzburg
- 11,06 – 17,38 €
- Preisspanne
- 14,30 €/m²
- Durchschnittspreis
- +0,07 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Hausmieten in Henstedt-Ulzburg liegen aktuell bei durchschnittlich 14,30 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten eine Steigerung von +0,07 %, während die Mieten im Vergleich zum Vorquartal um -0,56 % gesunken sind. Hier erfahren Sie alle Details zur aktuellen Mietpreisentwicklung und zum Immobilienmarkt in Henstedt-Ulzburg.
Entwicklung der Mietpreise für Häuser in Henstedt-Ulzburg
Interaktive Preisanalyse: Mietpreise für Häuser in Henstedt-Ulzburg
Übersicht über die Hausmieten in Henstedt-Ulzburg
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 1.368,00 € – 2.149,71 € | 14,15 €/m² | 1.768,75 € | 125 m² |
| Doppelhaushälfte | 1.395,07 € – 2.192,25 € | 14,43 €/m² | 1.803,75 € | 125 m² |
| Reihenmittelhaus | 1.422,14 € – 2.234,79 € | 14,71 €/m² | 1.838,75 € | 125 m² |
| bis 100 m² | 994,01 € – 1.562,01 € | 14,28 €/m² | 1.285,20 € | 90 m² |
| 101 m² – 150 m² | 1.415,37 € – 2.224,15 € | 14,64 €/m² | 1.830,00 € | 125 m² |
| über 151 m² | 1.543,14 € – 2.424,94 € | 12,47 €/m² | 1.995,20 € | 160 m² |
- Einfamilienhaus1.368,00 – 2.149,71 €
- Doppelhaushälfte1.395,07 – 2.192,25 €
- Reihenmittelhaus1.422,14 – 2.234,79 €
- bis 100 m²994,01 – 1.562,01 €
- 101 m² – 150 m²1.415,37 – 2.224,15 €
- über 151 m²1.543,14 – 2.424,94 €
Quadratmeterpreise für Häuser in Henstedt-Ulzburg nach Baujahr
Mietpreise für Häuser in Henstedt-Ulzburg nach Wohnlagen
Durchschnittliche Mietkosten für PKW-Stellplätze in Henstedt-Ulzburg
Immobilienpreise im Umkreis von Henstedt-Ulzburg
Mietpreise im Umkreis von Henstedt-Ulzburg
Mieterhöhung in Henstedt-Ulzburg begründen
Die hier dargestellten Werte sind Marktmieten der zum jeweiligen Zeitpunkt angebotenen Mietwohnungen und Häuser. Sie liegen in der Regel über der ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 BGB, die sich aus den Mieten vergleichbarer Wohnungen der letzten sechs Jahre bildet, und können daher nicht unmittelbar zur Begründung einer Mieterhöhung herangezogen werden.
Für Henstedt-Ulzburg liegt derzeit kein aktueller Mietspiegel vor. Eine Mieterhöhung ist nach § 558a BGB zu begründen über:
- mindestens drei Vergleichswohnungen,
- ein Sachverständigengutachten oder
- einen umliegenden Mietspiegel (§ 558a Abs. 4 BGB).
Hilfe bei der Umsetzung einer Mieterhöhung erhalten Sie bei RentUpp.
Hinweis: Texte auf dieser Seite sind ganz oder teilweise mit KI generiert.