MIETSPIEGEL
Mietspiegel im Juli 2026 für Königswinter
Die Mietpreise in Königswinter entwickeln sich auch 2026 weiter dynamisch. Der durchschnittliche Quadratmeterpreis für Wohnungen liegt aktuell bei rund 11,49 €/m², während Häuser im Schnitt etwa 12,83 €/m² kosten. Entdecken Sie hier alle wichtigen Informationen zur aktuellen Mietpreisentwicklung und regionalen Unterschieden.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Königswinter →
Stadtteile in Königswinter

Entwicklung der Mieten für Wohnungen und Häuser in Königswinter
Der Mietmarkt ist in ständiger Bewegung: Die Mietpreise in Königswinter haben sich im letzten Jahr verändert: Wohnungsmieten sind um etwa +2,54 % gestiegen, während Hausmieten um etwa -4,38 % gesunken sind. Diese Mietpreisentwicklung spiegelt die aktuellen Trends auf dem Immobilienmarkt in Königswinter wider.
Wohungsmieten in Königswinter
- 9,44 – 14,19 €
- Preisspanne
- 11,49 €/m²
- Durchschnittspreis
- +2,54 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Mietpreise in Königswinter liegen aktuell bei durchschnittlich 11,49 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten eine Steigerung von +2,54 %, während die Mieten im Vergleich zum Vorquartal um -0,26 % gesunken sind.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Königswinter →
Entwicklung der Mietpreise für Wohnungen in Königswinter
Interaktive Mietpreisanalyse: Mietpreise für Wohnungen in Königswinter
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Königswinter nach Wohnungsgröße
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| bis 40 m² | 321,90 € – 483,87 € | 13,06 €/m² | 391,80 € | 30 m² |
| 41 m² – 60 m² | 478,16 € – 718,76 € | 11,64 €/m² | 582,00 € | 50 m² |
| 61 m² – 90 m² | 697,52 € – 1.048,50 € | 11,32 €/m² | 849,00 € | 75 m² |
| über 91 m² | 934,96 € – 1.405,42 € | 11,38 €/m² | 1.138,00 € | 100 m² |
- bis 40 m²321,90 – 483,87 €
- 41 m² – 60 m²478,16 – 718,76 €
- 61 m² – 90 m²697,52 – 1.048,50 €
- über 91 m²934,96 – 1.405,42 €
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Königswinter nach Baujahr
Mietpreise für Wohnungen in Königswinter nach Wohnlagen
Hausmieten in Königswinter
- 10,25 – 15,97 €
- Preisspanne
- 12,83 €/m²
- Durchschnittspreis
- -4,38 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Hausmieten in Königswinter liegen aktuell bei durchschnittlich 12,83 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten einen Rückgang von -4,38 % und im Vergleich zum Vorquartal um -0,64 %. Hier erfahren Sie alle Details zur aktuellen Mietpreisentwicklung und zum Immobilienmarkt in Königswinter.
Entwicklung der Mietpreise für Häuser in Königswinter
Interaktive Preisanalyse: Mietpreise für Häuser in Königswinter
Übersicht über die Hausmieten in Königswinter
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 1.284,25 € – 2.000,92 € | 12,86 €/m² | 1.607,50 € | 125 m² |
| Doppelhaushälfte | 1.332,18 € – 2.075,60 € | 13,34 €/m² | 1.667,50 € | 125 m² |
| Reihenmittelhaus | 1.264,27 € – 1.969,80 € | 12,66 €/m² | 1.582,50 € | 125 m² |
| bis 100 m² | 928,25 € – 1.446,26 € | 12,91 €/m² | 1.161,90 € | 90 m² |
| 101 m² – 150 m² | 1.327,19 € – 2.067,82 € | 13,29 €/m² | 1.661,25 € | 125 m² |
| über 151 m² | 1.508,34 € – 2.350,07 € | 11,80 €/m² | 1.888,00 € | 160 m² |
- Einfamilienhaus1.284,25 – 2.000,92 €
- Doppelhaushälfte1.332,18 – 2.075,60 €
- Reihenmittelhaus1.264,27 – 1.969,80 €
- bis 100 m²928,25 – 1.446,26 €
- 101 m² – 150 m²1.327,19 – 2.067,82 €
- über 151 m²1.508,34 – 2.350,07 €
Quadratmeterpreise für Häuser in Königswinter nach Baujahr
Mietpreise für Häuser in Königswinter nach Wohnlagen
Durchschnittliche Mietkosten für PKW-Stellplätze in Königswinter
Immobilienpreise im Umkreis von Königswinter
Mietpreise im Umkreis von Königswinter
Mieterhöhung in Königswinter begründen
Die hier dargestellten Werte sind Marktmieten der zum jeweiligen Zeitpunkt angebotenen Mietwohnungen und Häuser. Sie liegen in der Regel über der ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 BGB, die sich aus den Mieten vergleichbarer Wohnungen der letzten sechs Jahre bildet, und können daher nicht unmittelbar zur Begründung einer Mieterhöhung herangezogen werden.
Für Königswinter liegt derzeit kein aktueller Mietspiegel vor. Eine Mieterhöhung ist nach § 558a BGB zu begründen über:
- mindestens drei Vergleichswohnungen,
- ein Sachverständigengutachten oder
- einen umliegenden Mietspiegel (§ 558a Abs. 4 BGB).
Hilfe bei der Umsetzung einer Mieterhöhung erhalten Sie bei RentUpp.
Hinweis: Texte auf dieser Seite sind ganz oder teilweise mit KI generiert.