MIETSPIEGEL
Mietspiegel im Juli 2026 für Erftstadt Liblar
Die Mietpreise in Erftstadt Liblar entwickeln sich auch 2026 weiter dynamisch. Der durchschnittliche Quadratmeterpreis für Wohnungen liegt aktuell bei rund 11,97 €/m², während Häuser im Schnitt etwa 13,41 €/m² kosten. Entdecken Sie hier alle wichtigen Informationen zur aktuellen Mietpreisentwicklung und regionalen Unterschieden.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Erftstadt →
Erftstadt Liblar

Entwicklung der Mieten für Wohnungen und Häuser in Erftstadt Liblar
Der Mietmarkt ist in ständiger Bewegung: Die Mietpreise in Erftstadt Liblar haben sich im letzten Jahr verändert: Wohnungsmieten sind um etwa +3,88 % gestiegen, während Hausmieten um etwa -6,19 % gesunken sind. Diese Mietpreisentwicklung spiegelt die aktuellen Trends auf dem Immobilienmarkt in Erftstadt Liblar wider.
Wohungsmieten in Erftstadt Liblar
- 9,52 – 14,71 €
- Preisspanne
- 11,97 €/m²
- Durchschnittspreis
- +3,88 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Mietpreise in Erftstadt Liblar liegen aktuell bei durchschnittlich 11,97 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten eine Steigerung von +3,88 %, während die Mieten im Vergleich zum Vorquartal um -2,59 % gesunken sind.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Erftstadt →
Entwicklung der Mietpreise für Wohnungen in Erftstadt Liblar
Interaktive Mietpreisanalyse: Mietpreise für Wohnungen in Erftstadt Liblar
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Erftstadt Liblar nach Wohnungsgröße
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| bis 40 m² | 325,45 € – 502,87 € | 13,64 €/m² | 409,20 € | 30 m² |
| 41 m² – 60 m² | 468,44 € – 723,83 € | 11,78 €/m² | 589,00 € | 50 m² |
| 61 m² – 90 m² | 696,11 € – 1.075,60 € | 11,67 €/m² | 875,25 € | 75 m² |
| über 91 m² | 975,06 € – 1.506,64 € | 12,26 €/m² | 1.226,00 € | 100 m² |
- bis 40 m²325,45 – 502,87 €
- 41 m² – 60 m²468,44 – 723,83 €
- 61 m² – 90 m²696,11 – 1.075,60 €
- über 91 m²975,06 – 1.506,64 €
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Erftstadt Liblar nach Baujahr
Mietpreise für Wohnungen in Erftstadt Liblar nach Wohnlagen
Hausmieten in Erftstadt Liblar
- 10,80 – 16,72 €
- Preisspanne
- 13,41 €/m²
- Durchschnittspreis
- -6,19 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Hausmieten in Erftstadt Liblar liegen aktuell bei durchschnittlich 13,41 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten einen Rückgang von -6,19 % und im Vergleich zum Vorquartal um -0,08 %. Hier erfahren Sie alle Details zur aktuellen Mietpreisentwicklung und zum Immobilienmarkt in Erftstadt Liblar.
Entwicklung der Mietpreise für Häuser in Erftstadt Liblar
Interaktive Preisanalyse: Mietpreise für Häuser in Erftstadt Liblar
Übersicht über die Hausmieten in Erftstadt Liblar
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 1.369,13 € – 2.119,61 € | 13,60 €/m² | 1.700,00 € | 125 m² |
| Doppelhaushälfte | 1.351,01 € – 2.091,56 € | 13,42 €/m² | 1.677,50 € | 125 m² |
| Reihenmittelhaus | 1.361,07 € – 2.107,14 € | 13,52 €/m² | 1.690,00 € | 125 m² |
| bis 100 m² | 967,65 € – 1.498,07 € | 13,35 €/m² | 1.201,50 € | 90 m² |
| 101 m² – 150 m² | 1.387,25 € – 2.147,67 € | 13,78 €/m² | 1.722,50 € | 125 m² |
| über 151 m² | 1.636,51 € – 2.533,56 € | 12,70 €/m² | 2.032,00 € | 160 m² |
- Einfamilienhaus1.369,13 – 2.119,61 €
- Doppelhaushälfte1.351,01 – 2.091,56 €
- Reihenmittelhaus1.361,07 – 2.107,14 €
- bis 100 m²967,65 – 1.498,07 €
- 101 m² – 150 m²1.387,25 – 2.147,67 €
- über 151 m²1.636,51 – 2.533,56 €
Quadratmeterpreise für Häuser in Erftstadt Liblar nach Baujahr
Mietpreise für Häuser in Erftstadt Liblar nach Wohnlagen
Durchschnittliche Mietkosten für PKW-Stellplätze in Erftstadt Liblar
Immobilienpreise im Umkreis von Erftstadt
Mietpreise im Umkreis von Erftstadt
Mieterhöhung in Erftstadt begründen
Die hier dargestellten Werte sind Marktmieten der zum jeweiligen Zeitpunkt angebotenen Mietwohnungen und Häuser. Sie liegen in der Regel über der ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 BGB, die sich aus den Mieten vergleichbarer Wohnungen der letzten sechs Jahre bildet, und können daher nicht unmittelbar zur Begründung einer Mieterhöhung herangezogen werden.
Für Erftstadt liegt derzeit kein qualifizierter Mietspiegel vor. Eine Mieterhöhung kann nach § 558a BGB begründet werden über:
- mindestens drei Vergleichswohnungen,
- ein Sachverständigengutachten oder
- einen einfachen Mietspiegel (§ 558c BGB).
Hilfe bei der Umsetzung einer Mieterhöhung erhalten Sie bei RentUpp.
Hinweis: Texte auf dieser Seite sind ganz oder teilweise mit KI generiert.