MIETSPIEGEL
Mietspiegel im Juli 2026 für Köln Altstadt-Süd
Die Mietpreise in Köln Altstadt-Süd entwickeln sich auch 2026 weiter dynamisch. Der durchschnittliche Quadratmeterpreis für Wohnungen liegt aktuell bei rund 17,75 €/m², während Häuser im Schnitt etwa 19,15 €/m² kosten. Entdecken Sie hier alle wichtigen Informationen zur aktuellen Mietpreisentwicklung und regionalen Unterschieden.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Köln →
Köln Altstadt-Süd

Entwicklung der Mieten für Wohnungen und Häuser in Köln Altstadt-Süd
Der Mietmarkt ist in ständiger Bewegung: Die Mietpreise in Köln Altstadt-Süd haben sich im letzten Jahr verändert: Wohnungsmieten sind um etwa +0,46 % gestiegen, während Hausmieten um etwa -1,04 % gesunken sind. Diese Mietpreisentwicklung spiegelt die aktuellen Trends auf dem Immobilienmarkt in Köln Altstadt-Süd wider.
Wohungsmieten in Köln Altstadt-Süd
- 15,57 – 23,12 €
- Preisspanne
- 17,75 €/m²
- Durchschnittspreis
- +0,46 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Mietpreise in Köln Altstadt-Süd liegen aktuell bei durchschnittlich 17,75 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten eine Steigerung von +0,46 %, während die Mieten im Vergleich zum Vorquartal um -0,06 % gesunken sind.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Köln →
Entwicklung der Mietpreise für Wohnungen in Köln Altstadt-Süd
Interaktive Mietpreisanalyse: Mietpreise für Wohnungen in Köln Altstadt-Süd
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Köln Altstadt-Süd nach Wohnungsgröße
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| bis 40 m² | 527,10 € – 782,69 € | 20,03 €/m² | 600,90 € | 30 m² |
| 41 m² – 60 m² | 786,83 € – 1.168,37 € | 17,94 €/m² | 897,00 € | 50 m² |
| 61 m² – 90 m² | 1.193,41 € – 1.772,10 € | 18,14 €/m² | 1.360,50 € | 75 m² |
| über 91 m² | 1.630,68 € – 2.421,41 € | 18,59 €/m² | 1.859,00 € | 100 m² |
- bis 40 m²527,10 – 782,69 €
- 41 m² – 60 m²786,83 – 1.168,37 €
- 61 m² – 90 m²1.193,41 – 1.772,10 €
- über 91 m²1.630,68 – 2.421,41 €
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Köln Altstadt-Süd nach Baujahr
Mietpreise für Wohnungen in Köln Altstadt-Süd nach Wohnlagen
Hausmieten in Köln Altstadt-Süd
- 15,98 – 21,90 €
- Preisspanne
- 19,15 €/m²
- Durchschnittspreis
- -1,04 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Hausmieten in Köln Altstadt-Süd liegen aktuell bei durchschnittlich 19,15 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten einen Rückgang von -1,04 % und im Vergleich zum Vorquartal um -0,16 %. Hier erfahren Sie alle Details zur aktuellen Mietpreisentwicklung und zum Immobilienmarkt in Köln Altstadt-Süd.
Entwicklung der Mietpreise für Häuser in Köln Altstadt-Süd
Interaktive Preisanalyse: Immobilienpreise für Häuser in Köln Altstadt-Süd
Übersicht über die Hausmieten in Köln Altstadt-Süd
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 1.944,30 € – 2.664,60 € | 18,64 €/m² | 2.330,00 € | 125 m² |
| Doppelhaushälfte | 2.016,28 € – 2.763,23 € | 19,33 €/m² | 2.416,25 € | 125 m² |
| Reihenmittelhaus | 1.978,72 € – 2.711,77 € | 18,97 €/m² | 2.371,25 € | 125 m² |
| bis 100 m² | 1.439,70 € – 1.973,06 € | 19,17 €/m² | 1.725,30 € | 90 m² |
| 101 m² – 150 m² | 1.944,30 € – 2.664,60 € | 18,64 €/m² | 2.330,00 € | 125 m² |
| über 151 m² | 2.528,76 € – 3.465,57 € | 18,94 €/m² | 3.030,40 € | 160 m² |
- Einfamilienhaus1.944,30 – 2.664,60 €
- Doppelhaushälfte2.016,28 – 2.763,23 €
- Reihenmittelhaus1.978,72 – 2.711,77 €
- bis 100 m²1.439,70 – 1.973,06 €
- 101 m² – 150 m²1.944,30 – 2.664,60 €
- über 151 m²2.528,76 – 3.465,57 €
Quadratmeterpreise für Häuser in Köln Altstadt-Süd nach Baujahr
Mietpreise für Häuser in Köln Altstadt-Süd nach Wohnlagen
Durchschnittliche Mietkosten für PKW-Stellplätze in Köln Altstadt-Süd
Immobilienpreise im Umkreis von Köln
Mietpreise im Umkreis von Köln
Mieterhöhung in Köln begründen
Die hier dargestellten Werte sind Marktmieten. Dabei handelt es sich um aktuelle Abschlussmieten aus neu abgeschlossenen Verträgen. Sie liegen in der Regel über der ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 BGB, die sich aus den Mieten vergleichbarer Wohnungen der letzten sechs Jahre bildet, und können daher nicht unmittelbar zur Begründung einer Mieterhöhung herangezogen werden.
Für Köln liegt derzeit kein qualifizierter Mietspiegel vor. Eine Mieterhöhung kann nach § 558a BGB begründet werden über:
- mindestens drei Vergleichswohnungen,
- ein Sachverständigengutachten oder
- einen einfachen Mietspiegel (§ 558c BGB).
Hilfe bei der Umsetzung einer Mieterhöhung erhalten Sie bei RentUpp.
Hinweis: Texte auf dieser Seite sind ganz oder teilweise mit KI generiert.