MIETSPIEGEL
Mietspiegel im Juli 2026 für Mettmann
Die Mietpreise in Mettmann entwickeln sich auch 2026 weiter dynamisch. Der durchschnittliche Quadratmeterpreis für Wohnungen liegt aktuell bei rund 11,02 €/m², während Häuser im Schnitt etwa 14,44 €/m² kosten. Entdecken Sie hier alle wichtigen Informationen zur aktuellen Mietpreisentwicklung und regionalen Unterschieden.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Mettmann →
Stadtteile in Mettmann

Entwicklung der Mieten für Wohnungen und Häuser in Mettmann
Der Mietmarkt ist in ständiger Bewegung: Die Mietpreise in Mettmann haben sich im letzten Jahr verändert: Wohnungsmieten sind um etwa +2,71 % gestiegen, während Hausmieten um etwa -7,53 % gesunken sind. Diese Mietpreisentwicklung spiegelt die aktuellen Trends auf dem Immobilienmarkt in Mettmann wider.
Wohungsmieten in Mettmann
- 8,71 – 13,41 €
- Preisspanne
- 11,02 €/m²
- Durchschnittspreis
- +2,71 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Mietpreise in Mettmann liegen aktuell bei durchschnittlich 11,02 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten eine Steigerung von +2,71 %, während die Mieten im Vergleich zum Vorquartal um -1,81 % gesunken sind.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Mettmann →
Entwicklung der Mietpreise für Wohnungen in Mettmann
Interaktive Mietpreisanalyse: Mietpreise für Wohnungen in Mettmann
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Mettmann nach Wohnungsgröße
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| bis 40 m² | 286,67 € – 441,36 € | 12,09 €/m² | 362,70 € | 30 m² |
| 41 m² – 60 m² | 426,02 € – 655,90 € | 10,78 €/m² | 539,00 € | 50 m² |
| 61 m² – 90 m² | 639,62 € – 984,76 € | 10,79 €/m² | 809,25 € | 75 m² |
| über 91 m² | 933,44 € – 1.437,13 € | 11,81 €/m² | 1.181,00 € | 100 m² |
- bis 40 m²286,67 – 441,36 €
- 41 m² – 60 m²426,02 – 655,90 €
- 61 m² – 90 m²639,62 – 984,76 €
- über 91 m²933,44 – 1.437,13 €
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Mettmann nach Baujahr
Mietpreise für Wohnungen in Mettmann nach Wohnlagen
Hausmieten in Mettmann
- 11,13 – 18,54 €
- Preisspanne
- 14,44 €/m²
- Durchschnittspreis
- -7,53 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Hausmieten in Mettmann liegen aktuell bei durchschnittlich 14,44 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten einen Rückgang von -7,53 % und im Vergleich zum Vorquartal um -4,16 %. Hier erfahren Sie alle Details zur aktuellen Mietpreisentwicklung und zum Immobilienmarkt in Mettmann.
Entwicklung der Mietpreise für Häuser in Mettmann
Interaktive Preisanalyse: Mietpreise für Häuser in Mettmann
Übersicht über die Hausmieten in Mettmann
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 1.510,72 € – 2.516,51 € | 15,68 €/m² | 1.960,00 € | 125 m² |
| Doppelhaushälfte | 1.430,75 € – 2.383,30 € | 14,85 €/m² | 1.856,25 € | 125 m² |
| Reihenmittelhaus | 1.319,95 € – 2.198,74 € | 13,70 €/m² | 1.712,50 € | 125 m² |
| bis 100 m² | 950,37 € – 1.583,09 € | 13,70 €/m² | 1.233,00 € | 90 m² |
| 101 m² – 150 m² | 1.452,91 € – 2.420,21 € | 15,08 €/m² | 1.885,00 € | 125 m² |
| über 151 m² | 1.671,04 € – 2.783,57 € | 13,55 €/m² | 2.168,00 € | 160 m² |
- Einfamilienhaus1.510,72 – 2.516,51 €
- Doppelhaushälfte1.430,75 – 2.383,30 €
- Reihenmittelhaus1.319,95 – 2.198,74 €
- bis 100 m²950,37 – 1.583,09 €
- 101 m² – 150 m²1.452,91 – 2.420,21 €
- über 151 m²1.671,04 – 2.783,57 €
Quadratmeterpreise für Häuser in Mettmann nach Baujahr
Mietpreise für Häuser in Mettmann nach Wohnlagen
Durchschnittliche Mietkosten für PKW-Stellplätze in Mettmann
Immobilienpreise im Umkreis von Mettmann
Mietpreise im Umkreis von Mettmann
Mieterhöhung in Mettmann begründen
Die hier dargestellten Werte sind Marktmieten der zum jeweiligen Zeitpunkt angebotenen Mietwohnungen und Häuser. Sie liegen in der Regel über der ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 BGB, die sich aus den Mieten vergleichbarer Wohnungen der letzten sechs Jahre bildet, und können daher nicht unmittelbar zur Begründung einer Mieterhöhung herangezogen werden.
Für Mettmann liegt derzeit kein qualifizierter Mietspiegel vor. Eine Mieterhöhung kann nach § 558a BGB begründet werden über:
- mindestens drei Vergleichswohnungen,
- ein Sachverständigengutachten oder
- einen einfachen Mietspiegel (§ 558c BGB).
Hilfe bei der Umsetzung einer Mieterhöhung erhalten Sie bei RentUpp.
Hinweis: Texte auf dieser Seite sind ganz oder teilweise mit KI generiert.