MIETSPIEGEL
Mietspiegel im Juli 2026 für Reiskirchen
Die Mietpreise in Reiskirchen entwickeln sich auch 2026 weiter dynamisch. Der durchschnittliche Quadratmeterpreis für Wohnungen liegt aktuell bei rund 10,64 €/m², während Häuser im Schnitt etwa 10,56 €/m² kosten. Entdecken Sie hier alle wichtigen Informationen zur aktuellen Mietpreisentwicklung und regionalen Unterschieden.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Reiskirchen →
Stadtteile in Reiskirchen

Entwicklung der Mieten für Wohnungen und Häuser in Reiskirchen
Der Mietmarkt ist in ständiger Bewegung: Die Mietpreise in Reiskirchen haben sich im letzten Jahr verändert: Wohnungsmieten sind um etwa +5,19 % gestiegen und Hausmieten um etwa +1,63 %. Diese Mietpreisentwicklung spiegelt die aktuellen Trends auf dem Immobilienmarkt in Reiskirchen wider.
Wohungsmieten in Reiskirchen
- 8,41 – 13,38 €
- Preisspanne
- 10,64 €/m²
- Durchschnittspreis
- +5,19 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Mietpreise in Reiskirchen liegen aktuell bei durchschnittlich 10,64 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten eine Steigerung von +5,19 %, während die Mieten im Vergleich zum Vorquartal um -0,19 % gesunken sind.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Reiskirchen →
Entwicklung der Mietpreise für Wohnungen in Reiskirchen
Interaktive Mietpreisanalyse: Mietpreise für Wohnungen in Reiskirchen
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Reiskirchen nach Wohnungsgröße
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| bis 40 m² | 313,95 € – 499,49 € | 13,24 €/m² | 397,20 € | 30 m² |
| 41 m² – 60 m² | 434,73 € – 691,64 € | 11,00 €/m² | 550,00 € | 50 m² |
| 61 m² – 90 m² | 589,25 € – 937,48 € | 9,94 €/m² | 745,50 € | 75 m² |
| über 91 m² | 758,01 € – 1.205,96 € | 9,59 €/m² | 959,00 € | 100 m² |
- bis 40 m²313,95 – 499,49 €
- 41 m² – 60 m²434,73 – 691,64 €
- 61 m² – 90 m²589,25 – 937,48 €
- über 91 m²758,01 – 1.205,96 €
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Reiskirchen nach Baujahr
Mietpreise für Wohnungen in Reiskirchen nach Wohnlagen
Hausmieten in Reiskirchen
- 8,39 – 13,24 €
- Preisspanne
- 10,56 €/m²
- Durchschnittspreis
- +1,63 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Hausmieten in Reiskirchen liegen aktuell bei durchschnittlich 10,56 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten eine Steigerung von +1,63 %, während die Mieten im Vergleich zum Vorquartal um -1,12 % gesunken sind. Hier erfahren Sie alle Details zur aktuellen Mietpreisentwicklung und zum Immobilienmarkt in Reiskirchen.
Entwicklung der Mietpreise für Häuser in Reiskirchen
Interaktive Preisanalyse: Mietpreise für Häuser in Reiskirchen
Übersicht über die Hausmieten in Reiskirchen
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 1.039,81 € – 1.640,89 € | 10,47 €/m² | 1.308,75 € | 125 m² |
| Doppelhaushälfte | 1.122,24 € – 1.770,98 € | 11,30 €/m² | 1.412,50 € | 125 m² |
| Reihenmittelhaus | 1.173,88 € – 1.852,47 € | 11,82 €/m² | 1.477,50 € | 125 m² |
| bis 100 m² | 772,98 € – 1.219,81 € | 10,81 €/m² | 972,90 € | 90 m² |
| 101 m² – 150 m² | 1.083,51 € – 1.709,85 € | 10,91 €/m² | 1.363,75 € | 125 m² |
| über 151 m² | 1.252,14 € – 1.975,97 € | 9,85 €/m² | 1.576,00 € | 160 m² |
- Einfamilienhaus1.039,81 – 1.640,89 €
- Doppelhaushälfte1.122,24 – 1.770,98 €
- Reihenmittelhaus1.173,88 – 1.852,47 €
- bis 100 m²772,98 – 1.219,81 €
- 101 m² – 150 m²1.083,51 – 1.709,85 €
- über 151 m²1.252,14 – 1.975,97 €
Quadratmeterpreise für Häuser in Reiskirchen nach Baujahr
Mietpreise für Häuser in Reiskirchen nach Wohnlagen
Durchschnittliche Mietkosten für PKW-Stellplätze in Reiskirchen
Immobilienpreise im Umkreis von Reiskirchen
Mietpreise im Umkreis von Reiskirchen
Mieterhöhung in Reiskirchen begründen
Die hier dargestellten Werte sind Marktmieten der zum jeweiligen Zeitpunkt angebotenen Mietwohnungen und Häuser. Sie liegen in der Regel über der ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 BGB, die sich aus den Mieten vergleichbarer Wohnungen der letzten sechs Jahre bildet, und können daher nicht unmittelbar zur Begründung einer Mieterhöhung herangezogen werden.
Für Reiskirchen liegt derzeit kein qualifizierter Mietspiegel vor. Eine Mieterhöhung kann nach § 558a BGB begründet werden über:
- mindestens drei Vergleichswohnungen,
- ein Sachverständigengutachten oder
- einen einfachen Mietspiegel (§ 558c BGB).
Hilfe bei der Umsetzung einer Mieterhöhung erhalten Sie bei RentUpp.
Hinweis: Texte auf dieser Seite sind ganz oder teilweise mit KI generiert.