MIETSPIEGEL

Mietspiegel im Oktober 2026 für Villingen-Schwenningen Villingen

Die Mietpreise in Villingen-Schwenningen Villingen entwickeln sich auch 2026 weiter dynamisch. Der durchschnittliche Quadratmeterpreis für Wohnungen liegt aktuell bei rund 10,64 €/m², während Häuser im Schnitt etwa 10,62 €/m² kosten. Entdecken Sie hier alle wichtigen Informationen zur aktuellen Mietpreisentwicklung und regionalen Unterschieden.

Hinweis

Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Villingen-Schwenningen →


Villingen-Schwenningen Villingen

Bild von Villingen-Schwenningen Villingen

Entwicklung der Mieten für Wohnungen und Häuser in Villingen-Schwenningen Villingen

Der Mietmarkt ist in ständiger Bewegung: Die Mietpreise in Villingen-Schwenningen Villingen haben sich im letzten Jahr verändert: Wohnungsmieten sind um etwa +1,26 % gestiegen und Hausmieten um etwa +1,04 %. Diese Mietpreisentwicklung spiegelt die aktuellen Trends auf dem Immobilienmarkt in Villingen-Schwenningen Villingen wider.



Wohungsmieten in Villingen-Schwenningen Villingen

8,48 – 13,09 €
Preisspanne
10,64 €/m²
Durchschnittspreis
+1,26 %
Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten

Die Mietpreise in Villingen-Schwenningen Villingen liegen aktuell bei durchschnittlich 10,64 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten eine Steigerung von +1,26 % und im Vergleich zum Vorquartal um +2,77 %.

Hinweis

Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Villingen-Schwenningen →


Entwicklung der Mietpreise für Wohnungen in Villingen-Schwenningen Villingen


Interaktive Mietpreisanalyse: Mietpreise für Wohnungen in Villingen-Schwenningen Villingen


Spanne
  • bis 40 m²310,35 – 479,06 €
  • 41 m² – 60 m²444,32 – 685,87 €
  • 61 m² – 90 m²625,84 – 966,06 €
  • über 91 m²800,98 – 1.236,41 €

Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Villingen-Schwenningen Villingen nach Baujahr


Mietpreise für Wohnungen in Villingen-Schwenningen Villingen nach Wohnlagen



Hausmieten in Villingen-Schwenningen Villingen

8,54  –  13,17 €
Preisspanne
10,62 €/m²
Durchschnittspreis
+1,04 %
Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten

Die Hausmieten in Villingen-Schwenningen Villingen liegen aktuell bei durchschnittlich 10,62 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten eine Steigerung von +1,04 %, während die Mieten im Vergleich zum Vorquartal um -3,78 % gesunken sind. Hier erfahren Sie alle Details zur aktuellen Mietpreisentwicklung und zum Immobilienmarkt in Villingen-Schwenningen Villingen.


Entwicklung der Mietpreise für Häuser in Villingen-Schwenningen Villingen


Interaktive Preisanalyse: Mietpreise für Häuser in Villingen-Schwenningen Villingen


Spanne
  • Einfamilienhaus1.065,49 – 1.643,15 €
  • Doppelhaushälfte1.093,63 – 1.686,55 €
  • Reihenmittelhaus1.122,78 – 1.731,51 €
  • bis 100 m²779,46 – 1.202,04 €
  • 101 m² – 150 m²1.108,71 – 1.709,81 €
  • über 151 m²1.263,47 – 1.948,47 €

Quadratmeterpreise für Häuser in Villingen-Schwenningen Villingen nach Baujahr


Mietpreise für Häuser in Villingen-Schwenningen Villingen nach Wohnlagen


Durchschnittliche Mietkosten für PKW-Stellplätze in Villingen-Schwenningen Villingen



Immobilienpreise im Umkreis von Villingen-Schwenningen


Mietpreise im Umkreis von Villingen-Schwenningen


Mieterhöhung in Villingen-Schwenningen begründen

Die hier dargestellten Werte sind Marktmieten der zum jeweiligen Zeitpunkt angebotenen Mietwohnungen und Häuser. Sie liegen in der Regel über der ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 BGB, die sich aus den Mieten vergleichbarer Wohnungen der letzten sechs Jahre bildet, und können daher nicht unmittelbar zur Begründung einer Mieterhöhung herangezogen werden.

Eine Mieterhöhung in Villingen-Schwenningen kann nach § 558a BGB durch einen Mietspiegel, ein Sachverständigengutachten oder mindestens drei vergleichbare Wohnungen begründet werden. Für Villingen-Schwenningen liegt ein qualifizierter Mietspiegel (§ 558d BGB) vor. Diese Mietspiegel-Werte müssen im Mieterhöhungsschreiben immer genannt werden, selbst bei einer anderen Begründung (§ 558a Abs. 3 BGB).

Hilfe bei der Umsetzung einer Mieterhöhung erhalten Sie bei RentUpp.

Hinweis: Texte auf dieser Seite sind ganz oder teilweise mit KI generiert.