MIETSPIEGEL
Mietspiegel im August 2026 für Arnsberg Neheim
Die Mietpreise in Arnsberg Neheim entwickeln sich auch 2026 weiter dynamisch. Der durchschnittliche Quadratmeterpreis für Wohnungen liegt aktuell bei rund 7,63 €/m², während Häuser im Schnitt etwa 10,42 €/m² kosten. Entdecken Sie hier alle wichtigen Informationen zur aktuellen Mietpreisentwicklung und regionalen Unterschieden.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Arnsberg →
Arnsberg Neheim

Entwicklung der Mieten für Wohnungen und Häuser in Arnsberg Neheim
Der Mietmarkt ist in ständiger Bewegung: Die Mietpreise in Arnsberg Neheim haben sich im letzten Jahr verändert: Wohnungsmieten sind um etwa +0,31 % gestiegen, während Hausmieten um etwa -0,04 % gesunken sind. Diese Mietpreisentwicklung spiegelt die aktuellen Trends auf dem Immobilienmarkt in Arnsberg Neheim wider.
Wohungsmieten in Arnsberg Neheim
- 6,18 – 9,53 €
- Preisspanne
- 7,63 €/m²
- Durchschnittspreis
- +0,31 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Mietpreise in Arnsberg Neheim liegen aktuell bei durchschnittlich 7,63 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten eine Steigerung von +0,31 % und im Vergleich zum Vorquartal um +0,53 %.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Arnsberg →
Entwicklung der Mietpreise für Wohnungen in Arnsberg Neheim
Interaktive Mietpreisanalyse: Mietpreise für Wohnungen in Arnsberg Neheim
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Arnsberg Neheim nach Wohnungsgröße
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| bis 40 m² | 217,23 € – 334,99 € | 8,94 €/m² | 268,20 € | 30 m² |
| 41 m² – 60 m² | 312,64 € – 482,12 € | 7,72 €/m² | 386,00 € | 50 m² |
| 61 m² – 90 m² | 453,78 € – 699,76 € | 7,47 €/m² | 560,25 € | 75 m² |
| über 91 m² | 634,20 € – 977,98 € | 7,83 €/m² | 783,00 € | 100 m² |
- bis 40 m²217,23 – 334,99 €
- 41 m² – 60 m²312,64 – 482,12 €
- 61 m² – 90 m²453,78 – 699,76 €
- über 91 m²634,20 – 977,98 €
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Arnsberg Neheim nach Baujahr
Mietpreise für Wohnungen in Arnsberg Neheim nach Wohnlagen
Hausmieten in Arnsberg Neheim
- 7,78 – 12,96 €
- Preisspanne
- 10,42 €/m²
- Durchschnittspreis
- -0,04 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Hausmieten in Arnsberg Neheim liegen aktuell bei durchschnittlich 10,42 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten einen Rückgang von -0,04 %, während die Mieten im Vergleich zum Vorquartal um +0,38 % gestiegen sind. Hier erfahren Sie alle Details zur aktuellen Mietpreisentwicklung und zum Immobilienmarkt in Arnsberg Neheim.
Entwicklung der Mietpreise für Häuser in Arnsberg Neheim
Interaktive Preisanalyse: Mietpreise für Häuser in Arnsberg Neheim
Übersicht über die Hausmieten in Arnsberg Neheim
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 987,43 € – 1.644,88 € | 10,58 €/m² | 1.322,50 € | 125 m² |
| Doppelhaushälfte | 969,70 € – 1.615,34 € | 10,39 €/m² | 1.298,75 € | 125 m² |
| Reihenmittelhaus | 982,77 € – 1.637,10 € | 10,53 €/m² | 1.316,25 € | 125 m² |
| bis 100 m² | 666,60 € – 1.110,43 € | 9,92 €/m² | 892,80 € | 90 m² |
| 101 m² – 150 m² | 1.019,17 € – 1.697,74 € | 10,92 €/m² | 1.365,00 € | 125 m² |
| über 151 m² | 1.088,30 € – 1.812,91 € | 9,11 €/m² | 1.457,60 € | 160 m² |
- Einfamilienhaus987,43 – 1.644,88 €
- Doppelhaushälfte969,70 – 1.615,34 €
- Reihenmittelhaus982,77 – 1.637,10 €
- bis 100 m²666,60 – 1.110,43 €
- 101 m² – 150 m²1.019,17 – 1.697,74 €
- über 151 m²1.088,30 – 1.812,91 €
Quadratmeterpreise für Häuser in Arnsberg Neheim nach Baujahr
Mietpreise für Häuser in Arnsberg Neheim nach Wohnlagen
Durchschnittliche Mietkosten für PKW-Stellplätze in Arnsberg Neheim
Immobilienpreise im Umkreis von Arnsberg
Mietpreise im Umkreis von Arnsberg
Mieterhöhung in Arnsberg begründen
Die hier dargestellten Werte sind Marktmieten der zum jeweiligen Zeitpunkt angebotenen Mietwohnungen und Häuser. Sie liegen in der Regel über der ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 BGB, die sich aus den Mieten vergleichbarer Wohnungen der letzten sechs Jahre bildet, und können daher nicht unmittelbar zur Begründung einer Mieterhöhung herangezogen werden.
Eine Mieterhöhung in Arnsberg kann nach § 558a BGB durch einen Mietspiegel, ein Sachverständigengutachten oder mindestens drei vergleichbare Wohnungen begründet werden. Für Arnsberg liegt ein qualifizierter Mietspiegel (§ 558d BGB) vor. Diese Mietspiegel-Werte müssen im Mieterhöhungsschreiben immer genannt werden, selbst bei einer anderen Begründung (§ 558a Abs. 3 BGB).
Hilfe bei der Umsetzung einer Mieterhöhung erhalten Sie bei RentUpp.
Hinweis: Texte auf dieser Seite sind ganz oder teilweise mit KI generiert.