MIETSPIEGEL
Mietspiegel im Juli 2026 für Fellbach
Die Mietpreise in Fellbach entwickeln sich auch 2026 weiter dynamisch. Der durchschnittliche Quadratmeterpreis für Wohnungen liegt aktuell bei rund 14,67 €/m², während Häuser im Schnitt etwa 14,85 €/m² kosten. Entdecken Sie hier alle wichtigen Informationen zur aktuellen Mietpreisentwicklung und regionalen Unterschieden.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Fellbach →
Stadtteile in Fellbach

Entwicklung der Mieten für Wohnungen und Häuser in Fellbach
Der Mietmarkt ist in ständiger Bewegung: Die Mietpreise in Fellbach haben sich im letzten Jahr verändert: Wohnungsmieten sind um etwa +1,61 % gestiegen und Hausmieten um etwa +5,76 %. Diese Mietpreisentwicklung spiegelt die aktuellen Trends auf dem Immobilienmarkt in Fellbach wider.
Wohungsmieten in Fellbach
- 12,24 – 17,72 €
- Preisspanne
- 14,67 €/m²
- Durchschnittspreis
- +1,61 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Mietpreise in Fellbach liegen aktuell bei durchschnittlich 14,67 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten eine Steigerung von +1,61 % und im Vergleich zum Vorquartal um +0,48 %.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Fellbach →
Entwicklung der Mietpreise für Wohnungen in Fellbach
Interaktive Mietpreisanalyse: Mietpreise für Wohnungen in Fellbach
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Fellbach nach Wohnungsgröße
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| bis 40 m² | 451,55 € – 653,72 € | 18,04 €/m² | 541,20 € | 30 m² |
| 41 m² – 60 m² | 619,09 € – 896,27 € | 14,84 €/m² | 742,00 € | 50 m² |
| 61 m² – 90 m² | 908,61 € – 1.315,41 € | 14,52 €/m² | 1.089,00 € | 75 m² |
| über 91 m² | 1.186,45 € – 1.717,64 € | 14,22 €/m² | 1.422,00 € | 100 m² |
- bis 40 m²451,55 – 653,72 €
- 41 m² – 60 m²619,09 – 896,27 €
- 61 m² – 90 m²908,61 – 1.315,41 €
- über 91 m²1.186,45 – 1.717,64 €
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Fellbach nach Baujahr
Mietpreise für Wohnungen in Fellbach nach Wohnlagen
Hausmieten in Fellbach
- 12,12 – 17,96 €
- Preisspanne
- 14,85 €/m²
- Durchschnittspreis
- +5,76 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Hausmieten in Fellbach liegen aktuell bei durchschnittlich 14,85 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten eine Steigerung von +5,76 % und im Vergleich zum Vorquartal um +0,87 %. Hier erfahren Sie alle Details zur aktuellen Mietpreisentwicklung und zum Immobilienmarkt in Fellbach.
Entwicklung der Mietpreise für Häuser in Fellbach
Interaktive Preisanalyse: Immobilienpreise für Häuser in Fellbach
Übersicht über die Hausmieten in Fellbach
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 1.528,26 € – 2.264,65 € | 14,98 €/m² | 1.872,50 € | 125 m² |
| Doppelhaushälfte | 1.587,43 € – 2.352,34 € | 15,56 €/m² | 1.945,00 € | 125 m² |
| Reihenmittelhaus | 1.560,91 € – 2.313,03 € | 15,30 €/m² | 1.912,50 € | 125 m² |
| bis 100 m² | 1.149,56 € – 1.703,48 € | 15,65 €/m² | 1.408,50 € | 90 m² |
| 101 m² – 150 m² | 1.585,39 € – 2.349,31 € | 15,54 €/m² | 1.942,50 € | 125 m² |
| über 151 m² | 1.879,13 € – 2.784,59 € | 14,39 €/m² | 2.302,40 € | 160 m² |
- Einfamilienhaus1.528,26 – 2.264,65 €
- Doppelhaushälfte1.587,43 – 2.352,34 €
- Reihenmittelhaus1.560,91 – 2.313,03 €
- bis 100 m²1.149,56 – 1.703,48 €
- 101 m² – 150 m²1.585,39 – 2.349,31 €
- über 151 m²1.879,13 – 2.784,59 €
Quadratmeterpreise für Häuser in Fellbach nach Baujahr
Mietpreise für Häuser in Fellbach nach Wohnlagen
Durchschnittliche Mietkosten für PKW-Stellplätze in Fellbach
Immobilienpreise im Umkreis von Fellbach
Mietpreise im Umkreis von Fellbach
Mieterhöhung in Fellbach begründen
Die hier dargestellten Werte sind Marktmieten der zum jeweiligen Zeitpunkt angebotenen Mietwohnungen und Häuser. Sie liegen in der Regel über der ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 BGB, die sich aus den Mieten vergleichbarer Wohnungen der letzten sechs Jahre bildet, und können daher nicht unmittelbar zur Begründung einer Mieterhöhung herangezogen werden.
Eine Mieterhöhung in Fellbach kann nach § 558a BGB durch einen Mietspiegel, ein Sachverständigengutachten oder mindestens drei vergleichbare Wohnungen begründet werden. Für Fellbach liegt ein qualifizierter Mietspiegel (§ 558d BGB) vor. Diese Mietspiegel-Werte müssen im Mieterhöhungsschreiben immer genannt werden, selbst bei einer anderen Begründung (§ 558a Abs. 3 BGB).
Hilfe bei der Umsetzung einer Mieterhöhung erhalten Sie bei RentUpp.
Hinweis: Texte auf dieser Seite sind ganz oder teilweise mit KI generiert.