MIETSPIEGEL
Mietspiegel im Juli 2026 für Kißlegg
Die Mietpreise in Kißlegg entwickeln sich auch 2026 weiter dynamisch. Der durchschnittliche Quadratmeterpreis für Wohnungen liegt aktuell bei rund 12,08 €/m², während Häuser im Schnitt etwa 11,18 €/m² kosten. Entdecken Sie hier alle wichtigen Informationen zur aktuellen Mietpreisentwicklung und regionalen Unterschieden.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Kißlegg →
Stadtteile in Kißlegg

Entwicklung der Mieten für Wohnungen und Häuser in Kißlegg
Der Mietmarkt ist in ständiger Bewegung: Die Mietpreise in Kißlegg haben sich im letzten Jahr verändert: Wohnungsmieten sind um etwa +1,38 % gestiegen und Hausmieten um etwa +0,10 %. Diese Mietpreisentwicklung spiegelt die aktuellen Trends auf dem Immobilienmarkt in Kißlegg wider.
Wohungsmieten in Kißlegg
- 9,79 – 14,72 €
- Preisspanne
- 12,08 €/m²
- Durchschnittspreis
- +1,38 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Mietpreise in Kißlegg liegen aktuell bei durchschnittlich 12,08 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten eine Steigerung von +1,38 %, während die Mieten im Vergleich zum Vorquartal um -2,80 % gesunken sind.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Kißlegg →
Entwicklung der Mietpreise für Wohnungen in Kißlegg
Interaktive Mietpreisanalyse: Mietpreise für Wohnungen in Kißlegg
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Kißlegg nach Wohnungsgröße
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| bis 40 m² | 338,68 € – 509,23 € | 13,93 €/m² | 417,90 € | 30 m² |
| 41 m² – 60 m² | 512,19 € – 770,12 € | 12,64 €/m² | 632,00 € | 50 m² |
| 61 m² – 90 m² | 730,60 € – 1.098,52 € | 12,02 €/m² | 901,50 € | 75 m² |
| über 91 m² | 921,46 € – 1.385,48 € | 11,37 €/m² | 1.137,00 € | 100 m² |
- bis 40 m²338,68 – 509,23 €
- 41 m² – 60 m²512,19 – 770,12 €
- 61 m² – 90 m²730,60 – 1.098,52 €
- über 91 m²921,46 – 1.385,48 €
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Kißlegg nach Baujahr
Mietpreise für Wohnungen in Kißlegg nach Wohnlagen
Hausmieten in Kißlegg
- 8,86 – 13,66 €
- Preisspanne
- 11,18 €/m²
- Durchschnittspreis
- +0,10 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Hausmieten in Kißlegg liegen aktuell bei durchschnittlich 11,18 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten eine Steigerung von +0,10 %, während die Mieten im Vergleich zum Vorquartal um -0,45 % gesunken sind. Hier erfahren Sie alle Details zur aktuellen Mietpreisentwicklung und zum Immobilienmarkt in Kißlegg.
Entwicklung der Mietpreise für Häuser in Kißlegg
Interaktive Preisanalyse: Mietpreise für Häuser in Kißlegg
Übersicht über die Hausmieten in Kißlegg
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 1.116,42 € – 1.721,25 € | 11,27 €/m² | 1.408,75 € | 125 m² |
| Doppelhaushälfte | 1.094,62 € – 1.687,65 € | 11,05 €/m² | 1.381,25 € | 125 m² |
| Reihenmittelhaus | 1.145,14 € – 1.765,54 € | 11,56 €/m² | 1.445,00 € | 125 m² |
| bis 100 m² | 828,78 € – 1.277,78 € | 11,62 €/m² | 1.045,80 € | 90 m² |
| 101 m² – 150 m² | 1.169,91 € – 1.803,72 € | 11,81 €/m² | 1.476,25 € | 125 m² |
| über 151 m² | 1.283,19 € – 1.978,38 € | 10,12 €/m² | 1.619,20 € | 160 m² |
- Einfamilienhaus1.116,42 – 1.721,25 €
- Doppelhaushälfte1.094,62 – 1.687,65 €
- Reihenmittelhaus1.145,14 – 1.765,54 €
- bis 100 m²828,78 – 1.277,78 €
- 101 m² – 150 m²1.169,91 – 1.803,72 €
- über 151 m²1.283,19 – 1.978,38 €
Quadratmeterpreise für Häuser in Kißlegg nach Baujahr
Mietpreise für Häuser in Kißlegg nach Wohnlagen
Durchschnittliche Mietkosten für PKW-Stellplätze in Kißlegg
Immobilienpreise im Umkreis von Kißlegg
Mietpreise im Umkreis von Kißlegg
Mieterhöhung in Kißlegg begründen
Die hier dargestellten Werte sind Marktmieten der zum jeweiligen Zeitpunkt angebotenen Mietwohnungen und Häuser. Sie liegen in der Regel über der ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 BGB, die sich aus den Mieten vergleichbarer Wohnungen der letzten sechs Jahre bildet, und können daher nicht unmittelbar zur Begründung einer Mieterhöhung herangezogen werden.
Für Kißlegg liegt derzeit kein qualifizierter Mietspiegel vor. Eine Mieterhöhung kann nach § 558a BGB begründet werden über:
- mindestens drei Vergleichswohnungen,
- ein Sachverständigengutachten oder
- einen einfachen Mietspiegel (§ 558c BGB).
Hilfe bei der Umsetzung einer Mieterhöhung erhalten Sie bei RentUpp.
Hinweis: Texte auf dieser Seite sind ganz oder teilweise mit KI generiert.