MIETSPIEGEL
Mietspiegel im Juli 2026 für Tettnang
Die Mietpreise in Tettnang entwickeln sich auch 2026 weiter dynamisch. Der durchschnittliche Quadratmeterpreis für Wohnungen liegt aktuell bei rund 13,75 €/m², während Häuser im Schnitt etwa 12,83 €/m² kosten. Entdecken Sie hier alle wichtigen Informationen zur aktuellen Mietpreisentwicklung und regionalen Unterschieden.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Tettnang →
Stadtteile in Tettnang

Entwicklung der Mieten für Wohnungen und Häuser in Tettnang
Der Mietmarkt ist in ständiger Bewegung: Die Mietpreise in Tettnang haben sich im letzten Jahr verändert: Wohnungsmieten sind um etwa +4,47 % gestiegen und Hausmieten um etwa +1,29 %. Diese Mietpreisentwicklung spiegelt die aktuellen Trends auf dem Immobilienmarkt in Tettnang wider.
Wohungsmieten in Tettnang
- 11,31 – 16,58 €
- Preisspanne
- 13,75 €/m²
- Durchschnittspreis
- +4,47 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Mietpreise in Tettnang liegen aktuell bei durchschnittlich 13,75 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten eine Steigerung von +4,47 % und im Vergleich zum Vorquartal um +1,37 %.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Tettnang →
Entwicklung der Mietpreise für Wohnungen in Tettnang
Interaktive Mietpreisanalyse: Mietpreise für Wohnungen in Tettnang
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Tettnang nach Wohnungsgröße
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| bis 40 m² | 421,47 € – 617,86 € | 17,08 €/m² | 512,40 € | 30 m² |
| 41 m² – 60 m² | 575,37 € – 843,47 € | 13,99 €/m² | 699,50 € | 50 m² |
| 61 m² – 90 m² | 845,17 € – 1.238,98 € | 13,70 €/m² | 1.027,50 € | 75 m² |
| über 91 m² | 1.048,75 € – 1.537,42 € | 12,75 €/m² | 1.275,00 € | 100 m² |
- bis 40 m²421,47 – 617,86 €
- 41 m² – 60 m²575,37 – 843,47 €
- 61 m² – 90 m²845,17 – 1.238,98 €
- über 91 m²1.048,75 – 1.537,42 €
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Tettnang nach Baujahr
Mietpreise für Wohnungen in Tettnang nach Wohnlagen
Hausmieten in Tettnang
- 10,38 – 15,31 €
- Preisspanne
- 12,83 €/m²
- Durchschnittspreis
- +1,29 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Hausmieten in Tettnang liegen aktuell bei durchschnittlich 12,83 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten eine Steigerung von +1,29 % und im Vergleich zum Vorquartal um +0,16 %. Hier erfahren Sie alle Details zur aktuellen Mietpreisentwicklung und zum Immobilienmarkt in Tettnang.
Entwicklung der Mietpreise für Häuser in Tettnang
Interaktive Preisanalyse: Immobilienpreise für Häuser in Tettnang
Übersicht über die Hausmieten in Tettnang
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 1.285,36 € – 1.895,85 € | 12,71 €/m² | 1.588,75 € | 125 m² |
| Doppelhaushälfte | 1.303,57 € – 1.922,70 € | 12,89 €/m² | 1.611,25 € | 125 m² |
| Reihenmittelhaus | 1.334,92 € – 1.968,94 € | 13,20 €/m² | 1.650,00 € | 125 m² |
| bis 100 m² | 948,03 € – 1.398,31 € | 13,02 €/m² | 1.171,80 € | 90 m² |
| 101 m² – 150 m² | 1.356,16 € – 2.000,26 € | 13,41 €/m² | 1.676,25 € | 125 m² |
| über 151 m² | 1.528,76 € – 2.254,85 € | 11,81 €/m² | 1.889,60 € | 160 m² |
- Einfamilienhaus1.285,36 – 1.895,85 €
- Doppelhaushälfte1.303,57 – 1.922,70 €
- Reihenmittelhaus1.334,92 – 1.968,94 €
- bis 100 m²948,03 – 1.398,31 €
- 101 m² – 150 m²1.356,16 – 2.000,26 €
- über 151 m²1.528,76 – 2.254,85 €
Quadratmeterpreise für Häuser in Tettnang nach Baujahr
Mietpreise für Häuser in Tettnang nach Wohnlagen
Durchschnittliche Mietkosten für PKW-Stellplätze in Tettnang
Immobilienpreise im Umkreis von Tettnang
Mietpreise im Umkreis von Tettnang
Mieterhöhung in Tettnang begründen
Die hier dargestellten Werte sind Marktmieten. Dabei handelt es sich um aktuelle Abschlussmieten aus neu abgeschlossenen Verträgen. Sie liegen in der Regel über der ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 BGB, die sich aus den Mieten vergleichbarer Wohnungen der letzten sechs Jahre bildet, und können daher nicht unmittelbar zur Begründung einer Mieterhöhung herangezogen werden.
Eine Mieterhöhung in Tettnang kann nach § 558a BGB durch einen Mietspiegel, ein Sachverständigengutachten oder mindestens drei vergleichbare Wohnungen begründet werden. Für Tettnang liegt ein qualifizierter Mietspiegel (§ 558d BGB) vor. Diese Mietspiegel-Werte müssen im Mieterhöhungsschreiben immer genannt werden, selbst bei einer anderen Begründung (§ 558a Abs. 3 BGB).
Hilfe bei der Umsetzung einer Mieterhöhung erhalten Sie bei RentUpp.
Hinweis: Texte auf dieser Seite sind ganz oder teilweise mit KI generiert.