MIETSPIEGEL
Mietspiegel im Juli 2026 für Oberkirch
Die Mietpreise in Oberkirch entwickeln sich auch 2026 weiter dynamisch. Der durchschnittliche Quadratmeterpreis für Wohnungen liegt aktuell bei rund 10,83 €/m², während Häuser im Schnitt etwa 10,92 €/m² kosten. Entdecken Sie hier alle wichtigen Informationen zur aktuellen Mietpreisentwicklung und regionalen Unterschieden.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Oberkirch →
Stadtteile in Oberkirch

Entwicklung der Mieten für Wohnungen und Häuser in Oberkirch
Der Mietmarkt ist in ständiger Bewegung: Die Mietpreise in Oberkirch haben sich im letzten Jahr verändert: Wohnungsmieten sind um etwa +1,36 % gestiegen und Hausmieten um etwa +1,46 %. Diese Mietpreisentwicklung spiegelt die aktuellen Trends auf dem Immobilienmarkt in Oberkirch wider.
Wohungsmieten in Oberkirch
- 8,59 – 12,80 €
- Preisspanne
- 10,83 €/m²
- Durchschnittspreis
- +1,36 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Mietpreise in Oberkirch liegen aktuell bei durchschnittlich 10,83 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten eine Steigerung von +1,36 %, während die Mieten im Vergleich zum Vorquartal um -0,93 % gesunken sind.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Oberkirch →
Entwicklung der Mietpreise für Wohnungen in Oberkirch
Interaktive Mietpreisanalyse: Mietpreise für Wohnungen in Oberkirch
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Oberkirch nach Wohnungsgröße
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| bis 40 m² | 324,09 € – 482,93 € | 13,62 €/m² | 408,60 € | 30 m² |
| 41 m² – 60 m² | 424,74 € – 632,91 € | 10,71 €/m² | 535,50 € | 50 m² |
| 61 m² – 90 m² | 621,05 € – 925,43 € | 10,44 €/m² | 783,00 € | 75 m² |
| über 91 m² | 805,86 € – 1.200,81 € | 10,16 €/m² | 1.016,00 € | 100 m² |
- bis 40 m²324,09 – 482,93 €
- 41 m² – 60 m²424,74 – 632,91 €
- 61 m² – 90 m²621,05 – 925,43 €
- über 91 m²805,86 – 1.200,81 €
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Oberkirch nach Baujahr
Mietpreise für Wohnungen in Oberkirch nach Wohnlagen
Hausmieten in Oberkirch
- 9,03 – 12,60 €
- Preisspanne
- 10,92 €/m²
- Durchschnittspreis
- +1,46 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Hausmieten in Oberkirch liegen aktuell bei durchschnittlich 10,92 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten eine Steigerung von +1,46 %, während die Mieten im Vergleich zum Vorquartal um -0,18 % gesunken sind. Hier erfahren Sie alle Details zur aktuellen Mietpreisentwicklung und zum Immobilienmarkt in Oberkirch.
Entwicklung der Mietpreise für Häuser in Oberkirch
Interaktive Preisanalyse: Immobilienpreise für Häuser in Oberkirch
Übersicht über die Hausmieten in Oberkirch
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 1.147,36 € – 1.600,96 € | 11,10 €/m² | 1.387,50 € | 125 m² |
| Doppelhaushälfte | 1.132,88 € – 1.580,77 € | 10,96 €/m² | 1.370,00 € | 125 m² |
| Reihenmittelhaus | 1.156,66 € – 1.613,94 € | 11,19 €/m² | 1.398,75 € | 125 m² |
| bis 100 m² | 826,10 € – 1.152,69 € | 11,10 €/m² | 999,00 € | 90 m² |
| 101 m² – 150 m² | 1.150,46 € – 1.605,29 € | 11,13 €/m² | 1.391,25 € | 125 m² |
| über 151 m² | 1.352,18 € – 1.886,77 € | 10,22 €/m² | 1.635,20 € | 160 m² |
- Einfamilienhaus1.147,36 – 1.600,96 €
- Doppelhaushälfte1.132,88 – 1.580,77 €
- Reihenmittelhaus1.156,66 – 1.613,94 €
- bis 100 m²826,10 – 1.152,69 €
- 101 m² – 150 m²1.150,46 – 1.605,29 €
- über 151 m²1.352,18 – 1.886,77 €
Quadratmeterpreise für Häuser in Oberkirch nach Baujahr
Mietpreise für Häuser in Oberkirch nach Wohnlagen
Durchschnittliche Mietkosten für PKW-Stellplätze in Oberkirch
Immobilienpreise im Umkreis von Oberkirch
Mietpreise im Umkreis von Oberkirch
Mieterhöhung in Oberkirch begründen
Die hier dargestellten Werte sind Marktmieten. Dabei handelt es sich um aktuelle Abschlussmieten aus neu abgeschlossenen Verträgen. Sie liegen in der Regel über der ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 BGB, die sich aus den Mieten vergleichbarer Wohnungen der letzten sechs Jahre bildet, und können daher nicht unmittelbar zur Begründung einer Mieterhöhung herangezogen werden.
Für Oberkirch liegt derzeit kein aktueller Mietspiegel vor. Eine Mieterhöhung ist nach § 558a BGB zu begründen über:
- mindestens drei Vergleichswohnungen,
- ein Sachverständigengutachten oder
- einen umliegenden Mietspiegel (§ 558a Abs. 4 BGB).
Hilfe bei der Umsetzung einer Mieterhöhung erhalten Sie bei RentUpp.
Hinweis: Texte auf dieser Seite sind ganz oder teilweise mit KI generiert.