MIETSPIEGEL
Mietspiegel im Juli 2026 für Sinzheim
Die Mietpreise in Sinzheim entwickeln sich auch 2026 weiter dynamisch. Der durchschnittliche Quadratmeterpreis für Wohnungen liegt aktuell bei rund 10,88 €/m², während Häuser im Schnitt etwa 12,18 €/m² kosten. Entdecken Sie hier alle wichtigen Informationen zur aktuellen Mietpreisentwicklung und regionalen Unterschieden.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Sinzheim →
Stadtteile in Sinzheim

Entwicklung der Mieten für Wohnungen und Häuser in Sinzheim
Der Mietmarkt ist in ständiger Bewegung: Die Mietpreise in Sinzheim haben sich im letzten Jahr verändert: Wohnungsmieten sind um etwa -0,74 % gesunken, während Hausmieten um etwa +0,79 % gestiegen sind. Diese Mietpreisentwicklung spiegelt die aktuellen Trends auf dem Immobilienmarkt in Sinzheim wider.
Wohungsmieten in Sinzheim
- 9,10 – 13,26 €
- Preisspanne
- 10,88 €/m²
- Durchschnittspreis
- -0,74 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Mietpreise in Sinzheim liegen aktuell bei durchschnittlich 10,88 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten einen Rückgang von -0,74 %, während die Mieten im Vergleich zum Vorquartal um +0,18 % gestiegen sind.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Sinzheim →
Entwicklung der Mietpreise für Wohnungen in Sinzheim
Interaktive Mietpreisanalyse: Mietpreise für Wohnungen in Sinzheim
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Sinzheim nach Wohnungsgröße
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| bis 40 m² | 328,20 € – 478,24 € | 13,08 €/m² | 392,40 € | 30 m² |
| 41 m² – 60 m² | 476,75 € – 694,69 € | 11,40 €/m² | 570,00 € | 50 m² |
| 61 m² – 90 m² | 675,60 € – 984,45 € | 10,77 €/m² | 807,75 € | 75 m² |
| über 91 m² | 867,34 € – 1.263,84 € | 10,37 €/m² | 1.037,00 € | 100 m² |
- bis 40 m²328,20 – 478,24 €
- 41 m² – 60 m²476,75 – 694,69 €
- 61 m² – 90 m²675,60 – 984,45 €
- über 91 m²867,34 – 1.263,84 €
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Sinzheim nach Baujahr
Mietpreise für Wohnungen in Sinzheim nach Wohnlagen
Hausmieten in Sinzheim
- 9,72 – 14,81 €
- Preisspanne
- 12,18 €/m²
- Durchschnittspreis
- +0,79 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Hausmieten in Sinzheim liegen aktuell bei durchschnittlich 12,18 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten eine Steigerung von +0,79 %, während die Mieten im Vergleich zum Vorquartal um -0,57 % gesunken sind. Hier erfahren Sie alle Details zur aktuellen Mietpreisentwicklung und zum Immobilienmarkt in Sinzheim.
Entwicklung der Mietpreise für Häuser in Sinzheim
Interaktive Preisanalyse: Mietpreise für Häuser in Sinzheim
Übersicht über die Hausmieten in Sinzheim
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 1.222,98 € – 1.863,41 € | 12,26 €/m² | 1.532,50 € | 125 m² |
| Doppelhaushälfte | 1.216,00 € – 1.852,77 € | 12,19 €/m² | 1.523,75 € | 125 m² |
| Reihenmittelhaus | 1.234,95 € – 1.881,65 € | 12,38 €/m² | 1.547,50 € | 125 m² |
| bis 100 m² | 889,88 € – 1.355,88 € | 12,39 €/m² | 1.115,10 € | 90 m² |
| 101 m² – 150 m² | 1.266,87 € – 1.930,29 € | 12,70 €/m² | 1.587,50 € | 125 m² |
| über 151 m² | 1.401,98 € – 2.136,14 € | 10,98 €/m² | 1.756,80 € | 160 m² |
- Einfamilienhaus1.222,98 – 1.863,41 €
- Doppelhaushälfte1.216,00 – 1.852,77 €
- Reihenmittelhaus1.234,95 – 1.881,65 €
- bis 100 m²889,88 – 1.355,88 €
- 101 m² – 150 m²1.266,87 – 1.930,29 €
- über 151 m²1.401,98 – 2.136,14 €
Quadratmeterpreise für Häuser in Sinzheim nach Baujahr
Mietpreise für Häuser in Sinzheim nach Wohnlagen
Durchschnittliche Mietkosten für PKW-Stellplätze in Sinzheim
Immobilienpreise im Umkreis von Sinzheim
Mietpreise im Umkreis von Sinzheim
Mieterhöhung in Sinzheim begründen
Die hier dargestellten Werte sind Marktmieten der zum jeweiligen Zeitpunkt angebotenen Mietwohnungen und Häuser. Sie liegen in der Regel über der ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 BGB, die sich aus den Mieten vergleichbarer Wohnungen der letzten sechs Jahre bildet, und können daher nicht unmittelbar zur Begründung einer Mieterhöhung herangezogen werden.
Für Sinzheim liegt derzeit kein aktueller Mietspiegel vor. Eine Mieterhöhung ist nach § 558a BGB zu begründen über:
- mindestens drei Vergleichswohnungen,
- ein Sachverständigengutachten oder
- einen umliegenden Mietspiegel (§ 558a Abs. 4 BGB).
Hilfe bei der Umsetzung einer Mieterhöhung erhalten Sie bei RentUpp.
Hinweis: Texte auf dieser Seite sind ganz oder teilweise mit KI generiert.