MIETSPIEGEL
Mietspiegel im Juli 2026 für Zeitz
Die Mietpreise in Zeitz entwickeln sich auch 2026 weiter dynamisch. Der durchschnittliche Quadratmeterpreis für Wohnungen liegt aktuell bei rund 6,01 €/m², während Häuser im Schnitt etwa 7,90 €/m² kosten. Entdecken Sie hier alle wichtigen Informationen zur aktuellen Mietpreisentwicklung und regionalen Unterschieden.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Zeitz →
Stadtteile in Zeitz

Entwicklung der Mieten für Wohnungen und Häuser in Zeitz
Der Mietmarkt ist in ständiger Bewegung: Die Mietpreise in Zeitz haben sich im letzten Jahr verändert: Wohnungsmieten sind um etwa +2,83 % gestiegen und Hausmieten um etwa +12,78 %. Diese Mietpreisentwicklung spiegelt die aktuellen Trends auf dem Immobilienmarkt in Zeitz wider.
Wohungsmieten in Zeitz
- 5,31 – 6,94 €
- Preisspanne
- 6,01 €/m²
- Durchschnittspreis
- +2,83 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Mietpreise in Zeitz liegen aktuell bei durchschnittlich 6,01 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten eine Steigerung von +2,83 % und im Vergleich zum Vorquartal um +0,50 %.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Zeitz →
Entwicklung der Mietpreise für Wohnungen in Zeitz
Interaktive Mietpreisanalyse: Mietpreise für Wohnungen in Zeitz
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Zeitz nach Wohnungsgröße
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| bis 40 m² | 168,84 € – 220,67 € | 6,37 €/m² | 191,10 € | 30 m² |
| 41 m² – 60 m² | 266,38 € – 348,15 € | 6,03 €/m² | 301,50 € | 50 m² |
| 61 m² – 90 m² | 394,94 € – 516,17 € | 5,96 €/m² | 447,00 € | 75 m² |
| über 91 m² | 535,42 € – 699,77 € | 6,06 €/m² | 606,00 € | 100 m² |
- bis 40 m²168,84 – 220,67 €
- 41 m² – 60 m²266,38 – 348,15 €
- 61 m² – 90 m²394,94 – 516,17 €
- über 91 m²535,42 – 699,77 €
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Zeitz nach Baujahr
Mietpreise für Wohnungen in Zeitz nach Wohnlagen
Hausmieten in Zeitz
- 6,12 – 10,39 €
- Preisspanne
- 7,90 €/m²
- Durchschnittspreis
- +12,78 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Hausmieten in Zeitz liegen aktuell bei durchschnittlich 7,90 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten eine Steigerung von +12,78 % und im Vergleich zum Vorquartal um +2,50 %. Hier erfahren Sie alle Details zur aktuellen Mietpreisentwicklung und zum Immobilienmarkt in Zeitz.
Entwicklung der Mietpreise für Häuser in Zeitz
Interaktive Preisanalyse: Immobilienpreise für Häuser in Zeitz
Übersicht über die Hausmieten in Zeitz
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 781,46 € – 1.326,70 € | 8,07 €/m² | 1.008,75 € | 125 m² |
| Doppelhaushälfte | 851,18 € – 1.445,06 € | 8,79 €/m² | 1.098,75 € | 125 m² |
| Reihenmittelhaus | 761,13 € – 1.292,17 € | 7,86 €/m² | 982,50 € | 125 m² |
| bis 100 m² | 548,01 € – 930,37 € | 7,86 €/m² | 707,40 € | 90 m² |
| 101 m² – 150 m² | 833,75 € – 1.415,47 € | 8,61 €/m² | 1.076,25 € | 125 m² |
| über 151 m² | 899,87 € – 1.527,72 € | 7,26 €/m² | 1.161,60 € | 160 m² |
- Einfamilienhaus781,46 – 1.326,70 €
- Doppelhaushälfte851,18 – 1.445,06 €
- Reihenmittelhaus761,13 – 1.292,17 €
- bis 100 m²548,01 – 930,37 €
- 101 m² – 150 m²833,75 – 1.415,47 €
- über 151 m²899,87 – 1.527,72 €
Quadratmeterpreise für Häuser in Zeitz nach Baujahr
Mietpreise für Häuser in Zeitz nach Wohnlagen
Durchschnittliche Mietkosten für PKW-Stellplätze in Zeitz
Immobilienpreise im Umkreis von Zeitz
Mietpreise im Umkreis von Zeitz
Mieterhöhung in Zeitz begründen
Die hier dargestellten Werte sind Marktmieten der zum jeweiligen Zeitpunkt angebotenen Mietwohnungen und Häuser. Sie liegen in der Regel über der ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 BGB, die sich aus den Mieten vergleichbarer Wohnungen der letzten sechs Jahre bildet, und können daher nicht unmittelbar zur Begründung einer Mieterhöhung herangezogen werden.
Für Zeitz liegt derzeit kein aktueller Mietspiegel vor. Eine Mieterhöhung ist nach § 558a BGB zu begründen über:
- mindestens drei Vergleichswohnungen,
- ein Sachverständigengutachten oder
- einen umliegenden Mietspiegel (§ 558a Abs. 4 BGB).
Hilfe bei der Umsetzung einer Mieterhöhung erhalten Sie bei RentUpp.
Hinweis: Texte auf dieser Seite sind ganz oder teilweise mit KI generiert.