MIETSPIEGEL

Mietspiegel im Juli 2026 für Esslingen am Neckar Berkheim

Die Mietpreise in Esslingen am Neckar Berkheim entwickeln sich auch 2026 weiter dynamisch. Der durchschnittliche Quadratmeterpreis für Wohnungen liegt aktuell bei rund 14,36 €/m², während Häuser im Schnitt etwa 14,36 €/m² kosten. Entdecken Sie hier alle wichtigen Informationen zur aktuellen Mietpreisentwicklung und regionalen Unterschieden.

Hinweis

Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Esslingen am Neckar →


Esslingen am Neckar Berkheim

Bild von Esslingen am Neckar Berkheim

Entwicklung der Mieten für Wohnungen und Häuser in Esslingen am Neckar Berkheim

Der Mietmarkt ist in ständiger Bewegung: Die Mietpreise in Esslingen am Neckar Berkheim haben sich im letzten Jahr verändert: Wohnungsmieten sind um etwa -0,38 % gesunken, während Hausmieten um etwa +5,55 % gestiegen sind. Diese Mietpreisentwicklung spiegelt die aktuellen Trends auf dem Immobilienmarkt in Esslingen am Neckar Berkheim wider.



Wohungsmieten in Esslingen am Neckar Berkheim

12,44 – 17,22 €
Preisspanne
14,36 €/m²
Durchschnittspreis
-0,38 %
Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten

Die Mietpreise in Esslingen am Neckar Berkheim liegen aktuell bei durchschnittlich 14,36 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten einen Rückgang von -0,38 %, während die Mieten im Vergleich zum Vorquartal um +0,07 % gestiegen sind.

Hinweis

Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Esslingen am Neckar →


Entwicklung der Mietpreise für Wohnungen in Esslingen am Neckar Berkheim


Interaktive Mietpreisanalyse: Mietpreise für Wohnungen in Esslingen am Neckar Berkheim


Spanne
  • bis 40 m²448,57 – 620,93 €
  • 41 m² – 60 m²653,62 – 904,77 €
  • 61 m² – 90 m²917,41 – 1.269,92 €
  • über 91 m²1.212,81 – 1.678,83 €

Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Esslingen am Neckar Berkheim nach Baujahr


Mietpreise für Wohnungen in Esslingen am Neckar Berkheim nach Wohnlagen



Hausmieten in Esslingen am Neckar Berkheim

11,70  –  16,38 €
Preisspanne
14,36 €/m²
Durchschnittspreis
+5,55 %
Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten

Die Hausmieten in Esslingen am Neckar Berkheim liegen aktuell bei durchschnittlich 14,36 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten eine Steigerung von +5,55 % und im Vergleich zum Vorquartal um +0,42 %. Hier erfahren Sie alle Details zur aktuellen Mietpreisentwicklung und zum Immobilienmarkt in Esslingen am Neckar Berkheim.


Entwicklung der Mietpreise für Häuser in Esslingen am Neckar Berkheim


Interaktive Preisanalyse: Immobilienpreise für Häuser in Esslingen am Neckar Berkheim


Spanne
  • Einfamilienhaus1.438,06 – 2.013,28 €
  • Doppelhaushälfte1.430,93 – 2.003,30 €
  • Reihenmittelhaus1.505,28 – 2.107,39 €
  • bis 100 m²1.069,13 – 1.496,79 €
  • 101 m² – 150 m²1.487,96 – 2.083,15 €
  • über 151 m²1.783,35 – 2.496,70 €

Quadratmeterpreise für Häuser in Esslingen am Neckar Berkheim nach Baujahr


Mietpreise für Häuser in Esslingen am Neckar Berkheim nach Wohnlagen


Durchschnittliche Mietkosten für PKW-Stellplätze in Esslingen am Neckar Berkheim



Immobilienpreise im Umkreis von Esslingen am Neckar


Mietpreise im Umkreis von Esslingen am Neckar


Mieterhöhung in Esslingen am Neckar begründen

Die hier dargestellten Werte sind Marktmieten. Dabei handelt es sich um aktuelle Abschlussmieten aus neu abgeschlossenen Verträgen. Sie liegen in der Regel über der ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 BGB, die sich aus den Mieten vergleichbarer Wohnungen der letzten sechs Jahre bildet, und können daher nicht unmittelbar zur Begründung einer Mieterhöhung herangezogen werden.

Eine Mieterhöhung in Esslingen am Neckar kann nach § 558a BGB durch einen Mietspiegel, ein Sachverständigengutachten oder mindestens drei vergleichbare Wohnungen begründet werden. Für Esslingen am Neckar liegt ein qualifizierter Mietspiegel (§ 558d BGB) vor. Diese Mietspiegel-Werte müssen im Mieterhöhungsschreiben immer genannt werden, selbst bei einer anderen Begründung (§ 558a Abs. 3 BGB).

Hilfe bei der Umsetzung einer Mieterhöhung erhalten Sie bei RentUpp.

Hinweis: Texte auf dieser Seite sind ganz oder teilweise mit KI generiert.