MIETSPIEGEL

Mietspiegel im Juli 2026 für Leinfelden-Echterdingen

Die Mietpreise in Leinfelden-Echterdingen entwickeln sich auch 2026 weiter dynamisch. Der durchschnittliche Quadratmeterpreis für Wohnungen liegt aktuell bei rund 14,68 €/m², während Häuser im Schnitt etwa 15,37 €/m² kosten. Entdecken Sie hier alle wichtigen Informationen zur aktuellen Mietpreisentwicklung und regionalen Unterschieden.

Hinweis

Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Leinfelden-Echterdingen →


Stadtteile in Leinfelden-Echterdingen

Echterdingen, Leinfelden, Musberg, Stetten auf den Fildern

Bild von Stadtteile in Leinfelden-Echterdingen

Entwicklung der Mieten für Wohnungen und Häuser in Leinfelden-Echterdingen

Der Mietmarkt ist in ständiger Bewegung: Die Mietpreise in Leinfelden-Echterdingen haben sich im letzten Jahr verändert: Wohnungsmieten sind um etwa +1,14 % gestiegen und Hausmieten um etwa +5,72 %. Diese Mietpreisentwicklung spiegelt die aktuellen Trends auf dem Immobilienmarkt in Leinfelden-Echterdingen wider.



Wohungsmieten in Leinfelden-Echterdingen

12,01 – 18,02 €
Preisspanne
14,68 €/m²
Durchschnittspreis
+1,14 %
Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten

Die Mietpreise in Leinfelden-Echterdingen liegen aktuell bei durchschnittlich 14,68 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten eine Steigerung von +1,14 %, während die Mieten im Vergleich zum Vorquartal um -0,61 % gesunken sind.

Hinweis

Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Leinfelden-Echterdingen →


Entwicklung der Mietpreise für Wohnungen in Leinfelden-Echterdingen


Interaktive Mietpreisanalyse: Mietpreise für Wohnungen in Leinfelden-Echterdingen


Spanne
  • bis 40 m²424,60 – 637,08 €
  • 41 m² – 60 m²623,00 – 934,76 €
  • 61 m² – 90 m²875,59 – 1.313,75 €
  • über 91 m²1.147,82 – 1.722,21 €

Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Leinfelden-Echterdingen nach Baujahr


Mietpreise für Wohnungen in Leinfelden-Echterdingen nach Wohnlagen



Hausmieten in Leinfelden-Echterdingen

12,54  –  18,75 €
Preisspanne
15,37 €/m²
Durchschnittspreis
+5,72 %
Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten

Die Hausmieten in Leinfelden-Echterdingen liegen aktuell bei durchschnittlich 15,37 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten eine Steigerung von +5,72 %, während die Mieten im Vergleich zum Vorquartal um -0,78 % gesunken sind. Hier erfahren Sie alle Details zur aktuellen Mietpreisentwicklung und zum Immobilienmarkt in Leinfelden-Echterdingen.


Entwicklung der Mietpreise für Häuser in Leinfelden-Echterdingen


Interaktive Preisanalyse: Mietpreise für Häuser in Leinfelden-Echterdingen


Spanne
  • Einfamilienhaus1.558,32 – 2.330,03 €
  • Doppelhaushälfte1.587,90 – 2.374,25 €
  • Reihenmittelhaus1.608,29 – 2.404,75 €
  • bis 100 m²1.168,25 – 1.746,79 €
  • 101 m² – 150 m²1.590,96 – 2.378,82 €
  • über 151 m²1.916,33 – 2.865,32 €

Quadratmeterpreise für Häuser in Leinfelden-Echterdingen nach Baujahr


Mietpreise für Häuser in Leinfelden-Echterdingen nach Wohnlagen


Durchschnittliche Mietkosten für PKW-Stellplätze in Leinfelden-Echterdingen



Immobilienpreise im Umkreis von Leinfelden-Echterdingen


Mietpreise im Umkreis von Leinfelden-Echterdingen


Mieterhöhung in Leinfelden-Echterdingen begründen

Die hier dargestellten Werte sind Marktmieten der zum jeweiligen Zeitpunkt angebotenen Mietwohnungen und Häuser. Sie liegen in der Regel über der ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 BGB, die sich aus den Mieten vergleichbarer Wohnungen der letzten sechs Jahre bildet, und können daher nicht unmittelbar zur Begründung einer Mieterhöhung herangezogen werden.

Eine Mieterhöhung in Leinfelden-Echterdingen kann nach § 558a BGB durch einen Mietspiegel, ein Sachverständigengutachten oder mindestens drei vergleichbare Wohnungen begründet werden. Für Leinfelden-Echterdingen liegt ein qualifizierter Mietspiegel (§ 558d BGB) vor. Diese Mietspiegel-Werte müssen im Mieterhöhungsschreiben immer genannt werden, selbst bei einer anderen Begründung (§ 558a Abs. 3 BGB).

Hilfe bei der Umsetzung einer Mieterhöhung erhalten Sie bei RentUpp.

Hinweis: Texte auf dieser Seite sind ganz oder teilweise mit KI generiert.