MIETSPIEGEL
Mietspiegel im September 2026 für Leinfelden-Echterdingen Stetten auf den Fildern
Die Mietpreise in Leinfelden-Echterdingen Stetten auf den Fildern entwickeln sich auch 2026 weiter dynamisch. Der durchschnittliche Quadratmeterpreis für Wohnungen liegt aktuell bei rund 14,86 €/m², während Häuser im Schnitt etwa 15,23 €/m² kosten. Entdecken Sie hier alle wichtigen Informationen zur aktuellen Mietpreisentwicklung und regionalen Unterschieden.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Leinfelden-Echterdingen →
Leinfelden-Echterdingen Stetten auf den Fildern

Entwicklung der Mieten für Wohnungen und Häuser in Leinfelden-Echterdingen Stetten auf den Fildern
Der Mietmarkt ist in ständiger Bewegung: Die Mietpreise in Leinfelden-Echterdingen Stetten auf den Fildern haben sich im letzten Jahr verändert: Wohnungsmieten sind um etwa +1,51 % gestiegen und Hausmieten um etwa +3,47 %. Diese Mietpreisentwicklung spiegelt die aktuellen Trends auf dem Immobilienmarkt in Leinfelden-Echterdingen Stetten auf den Fildern wider.
Wohungsmieten in Leinfelden-Echterdingen Stetten auf den Fildern
- 12,17 – 18,21 €
- Preisspanne
- 14,86 €/m²
- Durchschnittspreis
- +1,51 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Mietpreise in Leinfelden-Echterdingen Stetten auf den Fildern liegen aktuell bei durchschnittlich 14,86 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten eine Steigerung von +1,51 % und im Vergleich zum Vorquartal um +2,31 %.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Leinfelden-Echterdingen →
Entwicklung der Mietpreise für Wohnungen in Leinfelden-Echterdingen Stetten auf den Fildern
Interaktive Mietpreisanalyse: Mietpreise für Wohnungen in Leinfelden-Echterdingen Stetten auf den Fildern
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Leinfelden-Echterdingen Stetten auf den Fildern nach Wohnungsgröße
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| bis 40 m² | 431,19 € – 645,19 € | 17,55 €/m² | 526,50 € | 30 m² |
| 41 m² – 60 m² | 634,71 € – 949,71 € | 15,50 €/m² | 775,00 € | 50 m² |
| 61 m² – 90 m² | 888,18 € – 1.328,99 € | 14,46 €/m² | 1.084,50 € | 75 m² |
| über 91 m² | 1.162,13 € – 1.738,90 € | 14,19 €/m² | 1.419,00 € | 100 m² |
- bis 40 m²431,19 – 645,19 €
- 41 m² – 60 m²634,71 – 949,71 €
- 61 m² – 90 m²888,18 – 1.328,99 €
- über 91 m²1.162,13 – 1.738,90 €
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Leinfelden-Echterdingen Stetten auf den Fildern nach Baujahr
Mietpreise für Wohnungen in Leinfelden-Echterdingen Stetten auf den Fildern nach Wohnlagen
Hausmieten in Leinfelden-Echterdingen Stetten auf den Fildern
- 12,52 – 18,49 €
- Preisspanne
- 15,23 €/m²
- Durchschnittspreis
- +3,47 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Hausmieten in Leinfelden-Echterdingen Stetten auf den Fildern liegen aktuell bei durchschnittlich 15,23 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten eine Steigerung von +3,47 %, während die Mieten im Vergleich zum Vorquartal um -0,85 % gesunken sind. Hier erfahren Sie alle Details zur aktuellen Mietpreisentwicklung und zum Immobilienmarkt in Leinfelden-Echterdingen Stetten auf den Fildern.
Entwicklung der Mietpreise für Häuser in Leinfelden-Echterdingen Stetten auf den Fildern
Interaktive Preisanalyse: Mietpreise für Häuser in Leinfelden-Echterdingen Stetten auf den Fildern
Übersicht über die Hausmieten in Leinfelden-Echterdingen Stetten auf den Fildern
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 1.557,81 € – 2.300,63 € | 15,16 €/m² | 1.895,00 € | 125 m² |
| Doppelhaushälfte | 1.588,63 € – 2.346,15 € | 15,46 €/m² | 1.932,50 € | 125 m² |
| Reihenmittelhaus | 1.598,91 € – 2.361,33 € | 15,56 €/m² | 1.945,00 € | 125 m² |
| bis 100 m² | 1.163,79 € – 1.718,73 € | 15,73 €/m² | 1.415,70 € | 90 m² |
| 101 m² – 150 m² | 1.586,58 € – 2.343,12 € | 15,44 €/m² | 1.930,00 € | 125 m² |
| über 151 m² | 1.916,39 € – 2.830,20 € | 14,57 €/m² | 2.331,20 € | 160 m² |
- Einfamilienhaus1.557,81 – 2.300,63 €
- Doppelhaushälfte1.588,63 – 2.346,15 €
- Reihenmittelhaus1.598,91 – 2.361,33 €
- bis 100 m²1.163,79 – 1.718,73 €
- 101 m² – 150 m²1.586,58 – 2.343,12 €
- über 151 m²1.916,39 – 2.830,20 €
Quadratmeterpreise für Häuser in Leinfelden-Echterdingen Stetten auf den Fildern nach Baujahr
Mietpreise für Häuser in Leinfelden-Echterdingen Stetten auf den Fildern nach Wohnlagen
Durchschnittliche Mietkosten für PKW-Stellplätze in Leinfelden-Echterdingen Stetten auf den Fildern
Immobilienpreise im Umkreis von Leinfelden-Echterdingen
- Leinfelden-Echterdingen
- Steinenbronn
- Filderstadt
- Waldenbuch
- Schönaich
- Stuttgart
- Böblingen
- Weil im Schönbuch
- Dettenhausen
- Neuhausen auf den Fildern
- Sindelfingen
- Aichtal
- Holzgerlingen
- Wolfschlugen
- Ostfildern
- Walddorfhäslach
- Neckartailfingen
- Denkendorf
- Gerlingen
- Esslingen am Neckar
- Neckartenzlingen
- Magstadt
- Korntal-Münchingen
- Leonberg
Mietpreise im Umkreis von Leinfelden-Echterdingen
- Leinfelden-Echterdingen
- Steinenbronn
- Filderstadt
- Waldenbuch
- Schönaich
- Stuttgart
- Böblingen
- Weil im Schönbuch
- Dettenhausen
- Neuhausen auf den Fildern
- Sindelfingen
- Aichtal
- Holzgerlingen
- Wolfschlugen
- Ostfildern
- Walddorfhäslach
- Neckartailfingen
- Denkendorf
- Gerlingen
- Esslingen am Neckar
- Neckartenzlingen
- Magstadt
- Korntal-Münchingen
- Leonberg
Mieterhöhung in Leinfelden-Echterdingen begründen
Die hier dargestellten Werte sind Marktmieten der zum jeweiligen Zeitpunkt angebotenen Mietwohnungen und Häuser. Sie liegen in der Regel über der ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 BGB, die sich aus den Mieten vergleichbarer Wohnungen der letzten sechs Jahre bildet, und können daher nicht unmittelbar zur Begründung einer Mieterhöhung herangezogen werden.
Eine Mieterhöhung in Leinfelden-Echterdingen kann nach § 558a BGB durch einen Mietspiegel, ein Sachverständigengutachten oder mindestens drei vergleichbare Wohnungen begründet werden. Für Leinfelden-Echterdingen liegt ein qualifizierter Mietspiegel (§ 558d BGB) vor. Diese Mietspiegel-Werte müssen im Mieterhöhungsschreiben immer genannt werden, selbst bei einer anderen Begründung (§ 558a Abs. 3 BGB).
Hilfe bei der Umsetzung einer Mieterhöhung erhalten Sie bei RentUpp.
Hinweis: Texte auf dieser Seite sind ganz oder teilweise mit KI generiert.