MIETSPIEGEL

Mietspiegel im Juli 2026 für Leinfelden-Echterdingen Leinfelden

Die Mietpreise in Leinfelden-Echterdingen Leinfelden entwickeln sich auch 2026 weiter dynamisch. Der durchschnittliche Quadratmeterpreis für Wohnungen liegt aktuell bei rund 14,86 €/m², während Häuser im Schnitt etwa 15,48 €/m² kosten. Entdecken Sie hier alle wichtigen Informationen zur aktuellen Mietpreisentwicklung und regionalen Unterschieden.

Hinweis

Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Leinfelden-Echterdingen →


Leinfelden-Echterdingen Leinfelden

Bild von Leinfelden-Echterdingen Leinfelden

Entwicklung der Mieten für Wohnungen und Häuser in Leinfelden-Echterdingen Leinfelden

Der Mietmarkt ist in ständiger Bewegung: Die Mietpreise in Leinfelden-Echterdingen Leinfelden haben sich im letzten Jahr verändert: Wohnungsmieten sind um etwa -0,42 % gesunken, während Hausmieten um etwa +6,31 % gestiegen sind. Diese Mietpreisentwicklung spiegelt die aktuellen Trends auf dem Immobilienmarkt in Leinfelden-Echterdingen Leinfelden wider.



Wohungsmieten in Leinfelden-Echterdingen Leinfelden

12,16 – 18,25 €
Preisspanne
14,86 €/m²
Durchschnittspreis
-0,42 %
Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten

Die Mietpreise in Leinfelden-Echterdingen Leinfelden liegen aktuell bei durchschnittlich 14,86 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten einen Rückgang von -0,42 % und im Vergleich zum Vorquartal um -0,61 %.

Hinweis

Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Leinfelden-Echterdingen →


Entwicklung der Mietpreise für Wohnungen in Leinfelden-Echterdingen Leinfelden


Interaktive Mietpreisanalyse: Mietpreise für Wohnungen in Leinfelden-Echterdingen Leinfelden


Spanne
  • bis 40 m²430,10 – 645,50 €
  • 41 m² – 60 m²630,91 – 946,89 €
  • 61 m² – 90 m²886,84 – 1.330,99 €
  • über 91 m²1.162,81 – 1.745,17 €

Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Leinfelden-Echterdingen Leinfelden nach Baujahr


Mietpreise für Wohnungen in Leinfelden-Echterdingen Leinfelden nach Wohnlagen



Hausmieten in Leinfelden-Echterdingen Leinfelden

12,64  –  18,89 €
Preisspanne
15,48 €/m²
Durchschnittspreis
+6,31 %
Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten

Die Hausmieten in Leinfelden-Echterdingen Leinfelden liegen aktuell bei durchschnittlich 15,48 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten eine Steigerung von +6,31 %, während die Mieten im Vergleich zum Vorquartal um -0,13 % gesunken sind. Hier erfahren Sie alle Details zur aktuellen Mietpreisentwicklung und zum Immobilienmarkt in Leinfelden-Echterdingen Leinfelden.


Entwicklung der Mietpreise für Häuser in Leinfelden-Echterdingen Leinfelden


Interaktive Preisanalyse: Mietpreise für Häuser in Leinfelden-Echterdingen Leinfelden


Spanne
  • Einfamilienhaus1.571,83 – 2.349,05 €
  • Doppelhaushälfte1.600,41 – 2.391,76 €
  • Reihenmittelhaus1.621,85 – 2.423,79 €
  • bis 100 m²1.178,02 – 1.760,50 €
  • 101 m² – 150 m²1.604,50 – 2.397,86 €
  • über 151 m²1.932,25 – 2.887,68 €

Quadratmeterpreise für Häuser in Leinfelden-Echterdingen Leinfelden nach Baujahr


Mietpreise für Häuser in Leinfelden-Echterdingen Leinfelden nach Wohnlagen


Durchschnittliche Mietkosten für PKW-Stellplätze in Leinfelden-Echterdingen Leinfelden



Immobilienpreise im Umkreis von Leinfelden-Echterdingen


Mietpreise im Umkreis von Leinfelden-Echterdingen


Mieterhöhung in Leinfelden-Echterdingen begründen

Die hier dargestellten Werte sind Marktmieten der zum jeweiligen Zeitpunkt angebotenen Mietwohnungen und Häuser. Sie liegen in der Regel über der ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 BGB, die sich aus den Mieten vergleichbarer Wohnungen der letzten sechs Jahre bildet, und können daher nicht unmittelbar zur Begründung einer Mieterhöhung herangezogen werden.

Eine Mieterhöhung in Leinfelden-Echterdingen kann nach § 558a BGB durch einen Mietspiegel, ein Sachverständigengutachten oder mindestens drei vergleichbare Wohnungen begründet werden. Für Leinfelden-Echterdingen liegt ein qualifizierter Mietspiegel (§ 558d BGB) vor. Diese Mietspiegel-Werte müssen im Mieterhöhungsschreiben immer genannt werden, selbst bei einer anderen Begründung (§ 558a Abs. 3 BGB).

Hilfe bei der Umsetzung einer Mieterhöhung erhalten Sie bei RentUpp.

Hinweis: Texte auf dieser Seite sind ganz oder teilweise mit KI generiert.