MIETSPIEGEL

Mietspiegel im Juli 2026 für Ludwigshafen am Rhein

Die Mietpreise in Ludwigshafen am Rhein entwickeln sich auch 2026 weiter dynamisch. Der durchschnittliche Quadratmeterpreis für Wohnungen liegt aktuell bei rund 11,85 €/m², während Häuser im Schnitt etwa 11,91 €/m² kosten. Entdecken Sie hier alle wichtigen Informationen zur aktuellen Mietpreisentwicklung und regionalen Unterschieden.

Hinweis

Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Ludwigshafen am Rhein →


Stadtteile in Ludwigshafen am Rhein

Friesenheim, Hemshof, Maudach, Melm-Notwende, Mitte, Mundenheim, Oggersheim, OppauMehr anzeigen

Bild von Stadtteile in Ludwigshafen am Rhein

Entwicklung der Mieten für Wohnungen und Häuser in Ludwigshafen am Rhein

Der Mietmarkt ist in ständiger Bewegung: Die Mietpreise in Ludwigshafen am Rhein haben sich im letzten Jahr verändert: Wohnungsmieten sind um etwa +3,31 % gestiegen und Hausmieten um etwa +1,83 %. Diese Mietpreisentwicklung spiegelt die aktuellen Trends auf dem Immobilienmarkt in Ludwigshafen am Rhein wider.



Wohungsmieten in Ludwigshafen am Rhein

9,88 – 13,95 €
Preisspanne
11,85 €/m²
Durchschnittspreis
+3,31 %
Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten

Die Mietpreise in Ludwigshafen am Rhein liegen aktuell bei durchschnittlich 11,85 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten eine Steigerung von +3,31 %, während die Mieten im Vergleich zum Vorquartal um -0,17 % gesunken sind.

Hinweis

Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Ludwigshafen am Rhein →


Entwicklung der Mietpreise für Wohnungen in Ludwigshafen am Rhein


Interaktive Mietpreisanalyse: Mietpreise für Wohnungen in Ludwigshafen am Rhein


Spanne
  • bis 40 m²363,93 – 513,85 €
  • 41 m² – 60 m²497,75 – 702,80 €
  • 61 m² – 90 m²716,61 – 1.011,82 €
  • über 91 m²983,00 – 1.387,94 €

Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Ludwigshafen am Rhein nach Baujahr


Mietpreise für Wohnungen in Ludwigshafen am Rhein nach Wohnlagen



Hausmieten in Ludwigshafen am Rhein

9,95  –  14,31 €
Preisspanne
11,91 €/m²
Durchschnittspreis
+1,83 %
Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten

Die Hausmieten in Ludwigshafen am Rhein liegen aktuell bei durchschnittlich 11,91 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten eine Steigerung von +1,83 %, während die Mieten im Vergleich zum Vorquartal um -0,59 % gesunken sind. Hier erfahren Sie alle Details zur aktuellen Mietpreisentwicklung und zum Immobilienmarkt in Ludwigshafen am Rhein.


Entwicklung der Mietpreise für Häuser in Ludwigshafen am Rhein


Interaktive Preisanalyse: Immobilienpreise für Häuser in Ludwigshafen am Rhein


Spanne
  • Einfamilienhaus1.193,62 – 1.716,66 €
  • Doppelhaushälfte1.272,99 – 1.830,80 €
  • Reihenmittelhaus1.286,57 – 1.850,33 €
  • bis 100 m²950,39 – 1.366,84 €
  • 101 m² – 150 m²1.290,74 – 1.856,34 €
  • über 151 m²1.507,79 – 2.168,49 €

Quadratmeterpreise für Häuser in Ludwigshafen am Rhein nach Baujahr


Mietpreise für Häuser in Ludwigshafen am Rhein nach Wohnlagen


Durchschnittliche Mietkosten für PKW-Stellplätze in Ludwigshafen am Rhein



Immobilienpreise im Umkreis von Ludwigshafen am Rhein


Mietpreise im Umkreis von Ludwigshafen am Rhein


Mieterhöhung in Ludwigshafen am Rhein begründen

Die hier dargestellten Werte sind Marktmieten. Dabei handelt es sich um aktuelle Abschlussmieten aus neu abgeschlossenen Verträgen. Sie liegen in der Regel über der ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 BGB, die sich aus den Mieten vergleichbarer Wohnungen der letzten sechs Jahre bildet, und können daher nicht unmittelbar zur Begründung einer Mieterhöhung herangezogen werden.

Eine Mieterhöhung in Ludwigshafen am Rhein kann nach § 558a BGB durch einen Mietspiegel, ein Sachverständigengutachten oder mindestens drei vergleichbare Wohnungen begründet werden. Für Ludwigshafen am Rhein liegt ein qualifizierter Mietspiegel (§ 558d BGB) vor. Diese Mietspiegel-Werte müssen im Mieterhöhungsschreiben immer genannt werden, selbst bei einer anderen Begründung (§ 558a Abs. 3 BGB).

Hilfe bei der Umsetzung einer Mieterhöhung erhalten Sie bei RentUpp.

Hinweis: Texte auf dieser Seite sind ganz oder teilweise mit KI generiert.