MIETSPIEGEL
Mietspiegel im August 2026 für Rosengarten
Die Mietpreise in Rosengarten entwickeln sich auch 2026 weiter dynamisch. Der durchschnittliche Quadratmeterpreis für Wohnungen liegt aktuell bei rund 12,02 €/m², während Häuser im Schnitt etwa 13,52 €/m² kosten. Entdecken Sie hier alle wichtigen Informationen zur aktuellen Mietpreisentwicklung und regionalen Unterschieden.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Rosengarten →
Stadtteile in Rosengarten

Entwicklung der Mieten für Wohnungen und Häuser in Rosengarten
Der Mietmarkt ist in ständiger Bewegung: Die Mietpreise in Rosengarten haben sich im letzten Jahr verändert: Wohnungsmieten sind um etwa +5,67 % gestiegen und Hausmieten um etwa +6,67 %. Diese Mietpreisentwicklung spiegelt die aktuellen Trends auf dem Immobilienmarkt in Rosengarten wider.
Wohungsmieten in Rosengarten
- 9,68 – 14,30 €
- Preisspanne
- 12,02 €/m²
- Durchschnittspreis
- +5,67 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Mietpreise in Rosengarten liegen aktuell bei durchschnittlich 12,02 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten eine Steigerung von +5,67 % und im Vergleich zum Vorquartal um +0,92 %.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Rosengarten →
Entwicklung der Mietpreise für Wohnungen in Rosengarten
Interaktive Mietpreisanalyse: Mietpreise für Wohnungen in Rosengarten
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Rosengarten nach Wohnungsgröße
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| bis 40 m² | 338,48 € – 500,02 € | 14,01 €/m² | 420,30 € | 30 m² |
| 41 m² – 60 m² | 486,42 € – 718,57 € | 12,08 €/m² | 604,00 € | 50 m² |
| 61 m² – 90 m² | 718,75 € – 1.061,79 € | 11,90 €/m² | 892,50 € | 75 m² |
| über 91 m² | 955,11 € – 1.410,97 € | 11,86 €/m² | 1.186,00 € | 100 m² |
- bis 40 m²338,48 – 500,02 €
- 41 m² – 60 m²486,42 – 718,57 €
- 61 m² – 90 m²718,75 – 1.061,79 €
- über 91 m²955,11 – 1.410,97 €
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Rosengarten nach Baujahr
Mietpreise für Wohnungen in Rosengarten nach Wohnlagen
Hausmieten in Rosengarten
- 10,89 – 16,31 €
- Preisspanne
- 13,52 €/m²
- Durchschnittspreis
- +6,67 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Hausmieten in Rosengarten liegen aktuell bei durchschnittlich 13,52 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten eine Steigerung von +6,67 % und im Vergleich zum Vorquartal um +2,18 %. Hier erfahren Sie alle Details zur aktuellen Mietpreisentwicklung und zum Immobilienmarkt in Rosengarten.
Entwicklung der Mietpreise für Häuser in Rosengarten
Interaktive Preisanalyse: Mietpreise für Häuser in Rosengarten
Übersicht über die Hausmieten in Rosengarten
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 1.347,15 € – 2.017,64 € | 13,38 €/m² | 1.672,50 € | 125 m² |
| Doppelhaushälfte | 1.400,52 € – 2.097,56 € | 13,91 €/m² | 1.738,75 € | 125 m² |
| Reihenmittelhaus | 1.404,54 € – 2.103,59 € | 13,95 €/m² | 1.743,75 € | 125 m² |
| bis 100 m² | 988,80 € – 1.480,93 € | 13,64 €/m² | 1.227,60 € | 90 m² |
| 101 m² – 150 m² | 1.406,56 € – 2.106,61 € | 13,97 €/m² | 1.746,25 € | 125 m² |
| über 151 m² | 1.572,28 € – 2.354,82 € | 12,20 €/m² | 1.952,00 € | 160 m² |
- Einfamilienhaus1.347,15 – 2.017,64 €
- Doppelhaushälfte1.400,52 – 2.097,56 €
- Reihenmittelhaus1.404,54 – 2.103,59 €
- bis 100 m²988,80 – 1.480,93 €
- 101 m² – 150 m²1.406,56 – 2.106,61 €
- über 151 m²1.572,28 – 2.354,82 €
Quadratmeterpreise für Häuser in Rosengarten nach Baujahr
Mietpreise für Häuser in Rosengarten nach Wohnlagen
Durchschnittliche Mietkosten für PKW-Stellplätze in Rosengarten
Immobilienpreise im Umkreis von Rosengarten
Mietpreise im Umkreis von Rosengarten
Mieterhöhung in Rosengarten begründen
Die hier dargestellten Werte sind Marktmieten der zum jeweiligen Zeitpunkt angebotenen Mietwohnungen und Häuser. Sie liegen in der Regel über der ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 BGB, die sich aus den Mieten vergleichbarer Wohnungen der letzten sechs Jahre bildet, und können daher nicht unmittelbar zur Begründung einer Mieterhöhung herangezogen werden.
Für Rosengarten liegt derzeit kein aktueller Mietspiegel vor. Eine Mieterhöhung ist nach § 558a BGB zu begründen über:
- mindestens drei Vergleichswohnungen,
- ein Sachverständigengutachten oder
- einen umliegenden Mietspiegel (§ 558a Abs. 4 BGB).
Hilfe bei der Umsetzung einer Mieterhöhung erhalten Sie bei RentUpp.
Hinweis: Texte auf dieser Seite sind ganz oder teilweise mit KI generiert.