MIETSPIEGEL
Mietspiegel im Juli 2026 für Viersen Süchteln
Die Mietpreise in Viersen Süchteln entwickeln sich auch 2026 weiter dynamisch. Der durchschnittliche Quadratmeterpreis für Wohnungen liegt aktuell bei rund 9,66 €/m², während Häuser im Schnitt etwa 12,95 €/m² kosten. Entdecken Sie hier alle wichtigen Informationen zur aktuellen Mietpreisentwicklung und regionalen Unterschieden.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Viersen →
Viersen Süchteln

Entwicklung der Mieten für Wohnungen und Häuser in Viersen Süchteln
Der Mietmarkt ist in ständiger Bewegung: Die Mietpreise in Viersen Süchteln haben sich im letzten Jahr verändert: Wohnungsmieten sind um etwa +2,16 % gestiegen, während Hausmieten um etwa -9,62 % gesunken sind. Diese Mietpreisentwicklung spiegelt die aktuellen Trends auf dem Immobilienmarkt in Viersen Süchteln wider.
Wohungsmieten in Viersen Süchteln
- 7,83 – 12,10 €
- Preisspanne
- 9,66 €/m²
- Durchschnittspreis
- +2,16 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Mietpreise in Viersen Süchteln liegen aktuell bei durchschnittlich 9,66 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten eine Steigerung von +2,16 %, während die Mieten im Vergleich zum Vorquartal um -1,94 % gesunken sind.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Viersen →
Entwicklung der Mietpreise für Wohnungen in Viersen Süchteln
Interaktive Mietpreisanalyse: Mietpreise für Wohnungen in Viersen Süchteln
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Viersen Süchteln nach Wohnungsgröße
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| bis 40 m² | 255,57 € – 394,94 € | 10,51 €/m² | 315,30 € | 30 m² |
| 41 m² – 60 m² | 389,07 € – 601,24 € | 9,60 €/m² | 480,00 € | 50 m² |
| 61 m² – 90 m² | 575,70 € – 889,65 € | 9,47 €/m² | 710,25 € | 75 m² |
| über 91 m² | 806,51 € – 1.246,33 € | 9,95 €/m² | 995,00 € | 100 m² |
- bis 40 m²255,57 – 394,94 €
- 41 m² – 60 m²389,07 – 601,24 €
- 61 m² – 90 m²575,70 – 889,65 €
- über 91 m²806,51 – 1.246,33 €
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Viersen Süchteln nach Baujahr
Mietpreise für Wohnungen in Viersen Süchteln nach Wohnlagen
Hausmieten in Viersen Süchteln
- 9,77 – 16,93 €
- Preisspanne
- 12,95 €/m²
- Durchschnittspreis
- -9,62 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Hausmieten in Viersen Süchteln liegen aktuell bei durchschnittlich 12,95 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten einen Rückgang von -9,62 % und im Vergleich zum Vorquartal um -0,46 %. Hier erfahren Sie alle Details zur aktuellen Mietpreisentwicklung und zum Immobilienmarkt in Viersen Süchteln.
Entwicklung der Mietpreise für Häuser in Viersen Süchteln
Interaktive Preisanalyse: Mietpreise für Häuser in Viersen Süchteln
Übersicht über die Hausmieten in Viersen Süchteln
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 1.353,28 € – 2.345,03 € | 14,35 €/m² | 1.793,75 € | 125 m² |
| Doppelhaushälfte | 1.244,83 € – 2.157,10 € | 13,20 €/m² | 1.650,00 € | 125 m² |
| Reihenmittelhaus | 1.142,03 € – 1.978,98 € | 12,11 €/m² | 1.513,75 € | 125 m² |
| bis 100 m² | 812,76 € – 1.408,39 € | 11,97 €/m² | 1.077,30 € | 90 m² |
| 101 m² – 150 m² | 1.268,40 € – 2.197,96 € | 13,45 €/m² | 1.681,25 € | 125 m² |
| über 151 m² | 1.464,22 € – 2.537,28 € | 12,13 €/m² | 1.940,80 € | 160 m² |
- Einfamilienhaus1.353,28 – 2.345,03 €
- Doppelhaushälfte1.244,83 – 2.157,10 €
- Reihenmittelhaus1.142,03 – 1.978,98 €
- bis 100 m²812,76 – 1.408,39 €
- 101 m² – 150 m²1.268,40 – 2.197,96 €
- über 151 m²1.464,22 – 2.537,28 €
Quadratmeterpreise für Häuser in Viersen Süchteln nach Baujahr
Mietpreise für Häuser in Viersen Süchteln nach Wohnlagen
Durchschnittliche Mietkosten für PKW-Stellplätze in Viersen Süchteln
Immobilienpreise im Umkreis von Viersen
Mietpreise im Umkreis von Viersen
Mieterhöhung in Viersen begründen
Die hier dargestellten Werte sind Marktmieten der zum jeweiligen Zeitpunkt angebotenen Mietwohnungen und Häuser. Sie liegen in der Regel über der ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 BGB, die sich aus den Mieten vergleichbarer Wohnungen der letzten sechs Jahre bildet, und können daher nicht unmittelbar zur Begründung einer Mieterhöhung herangezogen werden.
Für Viersen liegt derzeit kein qualifizierter Mietspiegel vor. Eine Mieterhöhung kann nach § 558a BGB begründet werden über:
- mindestens drei Vergleichswohnungen,
- ein Sachverständigengutachten oder
- einen einfachen Mietspiegel (§ 558c BGB).
Hilfe bei der Umsetzung einer Mieterhöhung erhalten Sie bei RentUpp.
Hinweis: Texte auf dieser Seite sind ganz oder teilweise mit KI generiert.