MIETSPIEGEL

Mietspiegel im Juli 2026 für Bad Kreuznach Bad Münster am Stein-Ebernburg

Die Mietpreise in Bad Kreuznach Bad Münster am Stein-Ebernburg entwickeln sich auch 2026 weiter dynamisch. Der durchschnittliche Quadratmeterpreis für Wohnungen liegt aktuell bei rund 9,92 €/m², während Häuser im Schnitt etwa 10,48 €/m² kosten. Entdecken Sie hier alle wichtigen Informationen zur aktuellen Mietpreisentwicklung und regionalen Unterschieden.

Hinweis

Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Bad Kreuznach →


Bad Kreuznach Bad Münster am Stein-Ebernburg

Bild von Bad Kreuznach Bad Münster am Stein-Ebernburg

Entwicklung der Mieten für Wohnungen und Häuser in Bad Kreuznach Bad Münster am Stein-Ebernburg

Der Mietmarkt ist in ständiger Bewegung: Die Mietpreise in Bad Kreuznach Bad Münster am Stein-Ebernburg haben sich im letzten Jahr verändert: Wohnungsmieten sind um etwa -3,68 % gesunken und Hausmieten um etwa -1,95 %. Diese Mietpreisentwicklung spiegelt die aktuellen Trends auf dem Immobilienmarkt in Bad Kreuznach Bad Münster am Stein-Ebernburg wider.



Wohungsmieten in Bad Kreuznach Bad Münster am Stein-Ebernburg

7,99 – 12,40 €
Preisspanne
9,92 €/m²
Durchschnittspreis
-3,68 %
Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten

Die Mietpreise in Bad Kreuznach Bad Münster am Stein-Ebernburg liegen aktuell bei durchschnittlich 9,92 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten einen Rückgang von -3,68 % und im Vergleich zum Vorquartal um -2,33 %.

Hinweis

Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Bad Kreuznach →


Entwicklung der Mietpreise für Wohnungen in Bad Kreuznach Bad Münster am Stein-Ebernburg


Interaktive Mietpreisanalyse: Mietpreise für Wohnungen in Bad Kreuznach Bad Münster am Stein-Ebernburg


Spanne
  • bis 40 m²292,86 – 454,50 €
  • 41 m² – 60 m²419,64 – 651,25 €
  • 61 m² – 90 m²582,34 – 903,75 €
  • über 91 m²761,95 – 1.182,50 €

Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Bad Kreuznach Bad Münster am Stein-Ebernburg nach Baujahr


Mietpreise für Wohnungen in Bad Kreuznach Bad Münster am Stein-Ebernburg nach Wohnlagen



Hausmieten in Bad Kreuznach Bad Münster am Stein-Ebernburg

8,08  –  13,23 €
Preisspanne
10,48 €/m²
Durchschnittspreis
-1,95 %
Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten

Die Hausmieten in Bad Kreuznach Bad Münster am Stein-Ebernburg liegen aktuell bei durchschnittlich 10,48 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten einen Rückgang von -1,95 % und im Vergleich zum Vorquartal um -1,91 %. Hier erfahren Sie alle Details zur aktuellen Mietpreisentwicklung und zum Immobilienmarkt in Bad Kreuznach Bad Münster am Stein-Ebernburg.


Entwicklung der Mietpreise für Häuser in Bad Kreuznach Bad Münster am Stein-Ebernburg


Interaktive Preisanalyse: Mietpreise für Häuser in Bad Kreuznach Bad Münster am Stein-Ebernburg


Spanne
  • Einfamilienhaus992,65 – 1.625,35 €
  • Doppelhaushälfte1.051,44 – 1.721,60 €
  • Reihenmittelhaus1.046,62 – 1.713,71 €
  • bis 100 m²740,38 – 1.212,29 €
  • 101 m² – 150 m²1.050,48 – 1.720,03 €
  • über 151 m²1.200,28 – 1.965,31 €

Quadratmeterpreise für Häuser in Bad Kreuznach Bad Münster am Stein-Ebernburg nach Baujahr


Mietpreise für Häuser in Bad Kreuznach Bad Münster am Stein-Ebernburg nach Wohnlagen


Durchschnittliche Mietkosten für PKW-Stellplätze in Bad Kreuznach Bad Münster am Stein-Ebernburg



Immobilienpreise im Umkreis von Bad Kreuznach


Mietpreise im Umkreis von Bad Kreuznach


Mieterhöhung in Bad Kreuznach begründen

Die hier dargestellten Werte sind Marktmieten der zum jeweiligen Zeitpunkt angebotenen Mietwohnungen und Häuser. Sie liegen in der Regel über der ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 BGB, die sich aus den Mieten vergleichbarer Wohnungen der letzten sechs Jahre bildet, und können daher nicht unmittelbar zur Begründung einer Mieterhöhung herangezogen werden.

Für Bad Kreuznach liegt derzeit kein qualifizierter Mietspiegel vor. Eine Mieterhöhung kann nach § 558a BGB begründet werden über:

  • mindestens drei Vergleichswohnungen,
  • ein Sachverständigengutachten oder
  • einen einfachen Mietspiegel (§ 558c BGB).

Hilfe bei der Umsetzung einer Mieterhöhung erhalten Sie bei RentUpp.

Hinweis: Texte auf dieser Seite sind ganz oder teilweise mit KI generiert.