MIETSPIEGEL
Mietspiegel im Juli 2026 für Oestrich-Winkel
Die Mietpreise in Oestrich-Winkel entwickeln sich auch 2026 weiter dynamisch. Der durchschnittliche Quadratmeterpreis für Wohnungen liegt aktuell bei rund 13,40 €/m², während Häuser im Schnitt etwa 12,52 €/m² kosten. Entdecken Sie hier alle wichtigen Informationen zur aktuellen Mietpreisentwicklung und regionalen Unterschieden.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Oestrich-Winkel →
Stadtteile in Oestrich-Winkel

Entwicklung der Mieten für Wohnungen und Häuser in Oestrich-Winkel
Der Mietmarkt ist in ständiger Bewegung: Die Mietpreise in Oestrich-Winkel haben sich im letzten Jahr verändert: Wohnungsmieten sind um etwa +4,05 % gestiegen und Hausmieten um etwa +0,38 %. Diese Mietpreisentwicklung spiegelt die aktuellen Trends auf dem Immobilienmarkt in Oestrich-Winkel wider.
Wohungsmieten in Oestrich-Winkel
- 10,80 – 16,28 €
- Preisspanne
- 13,40 €/m²
- Durchschnittspreis
- +4,05 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Mietpreise in Oestrich-Winkel liegen aktuell bei durchschnittlich 13,40 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten eine Steigerung von +4,05 %, während die Mieten im Vergleich zum Vorquartal um -0,75 % gesunken sind.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Oestrich-Winkel →
Entwicklung der Mietpreise für Wohnungen in Oestrich-Winkel
Interaktive Mietpreisanalyse: Mietpreise für Wohnungen in Oestrich-Winkel
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Oestrich-Winkel nach Wohnungsgröße
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| bis 40 m² | 380,10 € – 572,96 € | 15,72 €/m² | 471,60 € | 30 m² |
| 41 m² – 60 m² | 541,61 € – 816,43 € | 13,44 €/m² | 672,00 € | 50 m² |
| 61 m² – 90 m² | 780,99 € – 1.177,26 € | 12,92 €/m² | 969,00 € | 75 m² |
| über 91 m² | 1.070,33 € – 1.613,42 € | 13,28 €/m² | 1.328,00 € | 100 m² |
- bis 40 m²380,10 – 572,96 €
- 41 m² – 60 m²541,61 – 816,43 €
- 61 m² – 90 m²780,99 – 1.177,26 €
- über 91 m²1.070,33 – 1.613,42 €
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Oestrich-Winkel nach Baujahr
Mietpreise für Wohnungen in Oestrich-Winkel nach Wohnlagen
Hausmieten in Oestrich-Winkel
- 9,56 – 14,26 €
- Preisspanne
- 12,52 €/m²
- Durchschnittspreis
- +0,38 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Hausmieten in Oestrich-Winkel liegen aktuell bei durchschnittlich 12,52 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten eine Steigerung von +0,38 % und im Vergleich zum Vorquartal um +0,56 %. Hier erfahren Sie alle Details zur aktuellen Mietpreisentwicklung und zum Immobilienmarkt in Oestrich-Winkel.
Entwicklung der Mietpreise für Häuser in Oestrich-Winkel
Interaktive Preisanalyse: Immobilienpreise für Häuser in Oestrich-Winkel
Übersicht über die Hausmieten in Oestrich-Winkel
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 1.111,96 € – 1.658,64 € | 11,65 €/m² | 1.456,25 € | 125 m² |
| Doppelhaushälfte | 1.164,46 € – 1.736,94 € | 12,20 €/m² | 1.525,00 € | 125 m² |
| Reihenmittelhaus | 1.281,86 € – 1.912,06 € | 13,43 €/m² | 1.678,75 € | 125 m² |
| bis 100 m² | 878,27 € – 1.310,05 € | 12,78 €/m² | 1.150,20 € | 90 m² |
| 101 m² – 150 m² | 1.153,00 € – 1.719,86 € | 12,08 €/m² | 1.510,00 € | 125 m² |
| über 151 m² | 1.535,71 € – 2.290,71 € | 12,57 €/m² | 2.011,20 € | 160 m² |
- Einfamilienhaus1.111,96 – 1.658,64 €
- Doppelhaushälfte1.164,46 – 1.736,94 €
- Reihenmittelhaus1.281,86 – 1.912,06 €
- bis 100 m²878,27 – 1.310,05 €
- 101 m² – 150 m²1.153,00 – 1.719,86 €
- über 151 m²1.535,71 – 2.290,71 €
Quadratmeterpreise für Häuser in Oestrich-Winkel nach Baujahr
Mietpreise für Häuser in Oestrich-Winkel nach Wohnlagen
Durchschnittliche Mietkosten für PKW-Stellplätze in Oestrich-Winkel
Immobilienpreise im Umkreis von Oestrich-Winkel
Mietpreise im Umkreis von Oestrich-Winkel
Mieterhöhung in Oestrich-Winkel begründen
Die hier dargestellten Werte sind Marktmieten. Dabei handelt es sich um aktuelle Abschlussmieten aus neu abgeschlossenen Verträgen. Sie liegen in der Regel über der ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 BGB, die sich aus den Mieten vergleichbarer Wohnungen der letzten sechs Jahre bildet, und können daher nicht unmittelbar zur Begründung einer Mieterhöhung herangezogen werden.
Für Oestrich-Winkel liegt derzeit kein aktueller Mietspiegel vor. Eine Mieterhöhung ist nach § 558a BGB zu begründen über:
- mindestens drei Vergleichswohnungen,
- ein Sachverständigengutachten oder
- einen umliegenden Mietspiegel (§ 558a Abs. 4 BGB).
Hilfe bei der Umsetzung einer Mieterhöhung erhalten Sie bei RentUpp.
Hinweis: Texte auf dieser Seite sind ganz oder teilweise mit KI generiert.