MIETSPIEGEL
Mietspiegel im Oktober 2026 für Oestrich-Winkel
Die Mietpreise in Oestrich-Winkel entwickeln sich auch 2026 weiter dynamisch. Der durchschnittliche Quadratmeterpreis für Wohnungen liegt aktuell bei rund 12,07 €/m², während Häuser im Schnitt etwa 13,24 €/m² kosten. Entdecken Sie hier alle wichtigen Informationen zur aktuellen Mietpreisentwicklung und regionalen Unterschieden.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Oestrich-Winkel →
Stadtteile in Oestrich-Winkel

Entwicklung der Mieten für Wohnungen und Häuser in Oestrich-Winkel
Der Mietmarkt ist in ständiger Bewegung: Die Mietpreise in Oestrich-Winkel haben sich im letzten Jahr verändert: Wohnungsmieten sind um etwa +1,52 % gestiegen und Hausmieten um etwa +1,42 %. Diese Mietpreisentwicklung spiegelt die aktuellen Trends auf dem Immobilienmarkt in Oestrich-Winkel wider.
Wohungsmieten in Oestrich-Winkel
- 9,94 – 14,74 €
- Preisspanne
- 12,07 €/m²
- Durchschnittspreis
- +1,52 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Mietpreise in Oestrich-Winkel liegen aktuell bei durchschnittlich 12,07 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten eine Steigerung von +1,52 %, während die Mieten im Vergleich zum Vorquartal um -1,67 % gesunken sind.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Oestrich-Winkel →
Entwicklung der Mietpreise für Wohnungen in Oestrich-Winkel
Interaktive Mietpreisanalyse: Mietpreise für Wohnungen in Oestrich-Winkel
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Oestrich-Winkel nach Wohnungsgröße
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| bis 40 m² | 353,79 € – 524,63 € | 14,32 €/m² | 429,60 € | 30 m² |
| 41 m² – 60 m² | 502,76 € – 745,55 € | 12,21 €/m² | 610,50 € | 50 m² |
| 61 m² – 90 m² | 723,26 € – 1.072,53 € | 11,71 €/m² | 878,25 € | 75 m² |
| über 91 m² | 977,53 € – 1.449,58 € | 11,87 €/m² | 1.187,00 € | 100 m² |
- bis 40 m²353,79 – 524,63 €
- 41 m² – 60 m²502,76 – 745,55 €
- 61 m² – 90 m²723,26 – 1.072,53 €
- über 91 m²977,53 – 1.449,58 €
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Oestrich-Winkel nach Baujahr
Mietpreise für Wohnungen in Oestrich-Winkel nach Wohnlagen
Hausmieten in Oestrich-Winkel
- 10,25 – 16,75 €
- Preisspanne
- 13,24 €/m²
- Durchschnittspreis
- +1,42 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Hausmieten in Oestrich-Winkel liegen aktuell bei durchschnittlich 13,24 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten eine Steigerung von +1,42 %, während die Mieten im Vergleich zum Vorquartal um -0,08 % gesunken sind. Hier erfahren Sie alle Details zur aktuellen Mietpreisentwicklung und zum Immobilienmarkt in Oestrich-Winkel.
Entwicklung der Mietpreise für Häuser in Oestrich-Winkel
Interaktive Preisanalyse: Mietpreise für Häuser in Oestrich-Winkel
Übersicht über die Hausmieten in Oestrich-Winkel
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 1.272,54 € – 2.079,52 € | 13,15 €/m² | 1.643,75 € | 125 m² |
| Doppelhaushälfte | 1.368,34 € – 2.236,07 € | 14,14 €/m² | 1.767,50 € | 125 m² |
| Reihenmittelhaus | 1.344,15 € – 2.196,54 € | 13,89 €/m² | 1.736,25 € | 125 m² |
| bis 100 m² | 944,10 € – 1.542,80 € | 13,55 €/m² | 1.219,50 € | 90 m² |
| 101 m² – 150 m² | 1.256,09 € – 2.052,63 € | 12,98 €/m² | 1.622,50 € | 125 m² |
| über 151 m² | 1.669,73 € – 2.728,58 € | 13,48 €/m² | 2.156,80 € | 160 m² |
- Einfamilienhaus1.272,54 – 2.079,52 €
- Doppelhaushälfte1.368,34 – 2.236,07 €
- Reihenmittelhaus1.344,15 – 2.196,54 €
- bis 100 m²944,10 – 1.542,80 €
- 101 m² – 150 m²1.256,09 – 2.052,63 €
- über 151 m²1.669,73 – 2.728,58 €
Quadratmeterpreise für Häuser in Oestrich-Winkel nach Baujahr
Mietpreise für Häuser in Oestrich-Winkel nach Wohnlagen
Durchschnittliche Mietkosten für PKW-Stellplätze in Oestrich-Winkel
Immobilienpreise im Umkreis von Oestrich-Winkel
Mietpreise im Umkreis von Oestrich-Winkel
Mieterhöhung in Oestrich-Winkel begründen
Die hier dargestellten Werte sind Marktmieten der zum jeweiligen Zeitpunkt angebotenen Mietwohnungen und Häuser. Sie liegen in der Regel über der ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 BGB, die sich aus den Mieten vergleichbarer Wohnungen der letzten sechs Jahre bildet, und können daher nicht unmittelbar zur Begründung einer Mieterhöhung herangezogen werden.
Für Oestrich-Winkel liegt derzeit kein aktueller Mietspiegel vor. Eine Mieterhöhung ist nach § 558a BGB zu begründen über:
- mindestens drei Vergleichswohnungen,
- ein Sachverständigengutachten oder
- einen umliegenden Mietspiegel (§ 558a Abs. 4 BGB).
Hilfe bei der Umsetzung einer Mieterhöhung erhalten Sie bei RentUpp.
Hinweis: Texte auf dieser Seite sind ganz oder teilweise mit KI generiert.