MIETSPIEGEL
Mietspiegel im Juli 2026 für Fehmarn
Die Mietpreise in Fehmarn entwickeln sich auch 2026 weiter dynamisch. Der durchschnittliche Quadratmeterpreis für Wohnungen liegt aktuell bei rund 12,31 €/m², während Häuser im Schnitt etwa 14,34 €/m² kosten. Entdecken Sie hier alle wichtigen Informationen zur aktuellen Mietpreisentwicklung und regionalen Unterschieden.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Fehmarn →
Stadtteile in Fehmarn

Entwicklung der Mieten für Wohnungen und Häuser in Fehmarn
Der Mietmarkt ist in ständiger Bewegung: Die Mietpreise in Fehmarn haben sich im letzten Jahr verändert: Wohnungsmieten sind um etwa -0,22 % gesunken und Hausmieten um etwa -2,14 %. Diese Mietpreisentwicklung spiegelt die aktuellen Trends auf dem Immobilienmarkt in Fehmarn wider.
Wohungsmieten in Fehmarn
- 10,13 – 14,33 €
- Preisspanne
- 12,31 €/m²
- Durchschnittspreis
- -0,22 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Mietpreise in Fehmarn liegen aktuell bei durchschnittlich 12,31 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten einen Rückgang von -0,22 % und im Vergleich zum Vorquartal um -0,98 %.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Fehmarn →
Entwicklung der Mietpreise für Wohnungen in Fehmarn
Interaktive Mietpreisanalyse: Mietpreise für Wohnungen in Fehmarn
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Fehmarn nach Wohnungsgröße
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| bis 40 m² | 319,95 € – 452,60 € | 12,96 €/m² | 388,80 € | 30 m² |
| 41 m² – 60 m² | 491,28 € – 694,96 € | 11,94 €/m² | 597,00 € | 50 m² |
| 61 m² – 90 m² | 745,55 € – 1.054,67 € | 12,08 €/m² | 906,00 € | 75 m² |
| über 91 m² | 1.006,42 € – 1.423,69 € | 12,23 €/m² | 1.223,00 € | 100 m² |
- bis 40 m²319,95 – 452,60 €
- 41 m² – 60 m²491,28 – 694,96 €
- 61 m² – 90 m²745,55 – 1.054,67 €
- über 91 m²1.006,42 – 1.423,69 €
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Fehmarn nach Baujahr
Mietpreise für Wohnungen in Fehmarn nach Wohnlagen
Hausmieten in Fehmarn
- 12,22 – 15,78 €
- Preisspanne
- 14,34 €/m²
- Durchschnittspreis
- -2,14 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Hausmieten in Fehmarn liegen aktuell bei durchschnittlich 14,34 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten einen Rückgang von -2,14 % und im Vergleich zum Vorquartal um -1,97 %. Hier erfahren Sie alle Details zur aktuellen Mietpreisentwicklung und zum Immobilienmarkt in Fehmarn.
Entwicklung der Mietpreise für Häuser in Fehmarn
Interaktive Preisanalyse: Immobilienpreise für Häuser in Fehmarn
Übersicht über die Hausmieten in Fehmarn
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 1.514,72 € – 1.955,99 € | 14,22 €/m² | 1.777,50 € | 125 m² |
| Doppelhaushälfte | 1.562,65 € – 2.017,89 € | 14,67 €/m² | 1.833,75 € | 125 m² |
| Reihenmittelhaus | 1.580,76 € – 2.041,28 € | 14,84 €/m² | 1.855,00 € | 125 m² |
| bis 100 m² | 1.110,54 € – 1.434,07 € | 14,48 €/m² | 1.303,20 € | 90 m² |
| 101 m² – 150 m² | 1.695,80 € – 2.189,83 € | 15,92 €/m² | 1.990,00 € | 125 m² |
| über 151 m² | 1.792,95 € – 2.315,28 € | 13,15 €/m² | 2.104,00 € | 160 m² |
- Einfamilienhaus1.514,72 – 1.955,99 €
- Doppelhaushälfte1.562,65 – 2.017,89 €
- Reihenmittelhaus1.580,76 – 2.041,28 €
- bis 100 m²1.110,54 – 1.434,07 €
- 101 m² – 150 m²1.695,80 – 2.189,83 €
- über 151 m²1.792,95 – 2.315,28 €
Quadratmeterpreise für Häuser in Fehmarn nach Baujahr
Mietpreise für Häuser in Fehmarn nach Wohnlagen
Durchschnittliche Mietkosten für PKW-Stellplätze in Fehmarn
Immobilienpreise im Umkreis von Fehmarn
Mietpreise im Umkreis von Fehmarn
Mieterhöhung in Fehmarn begründen
Die hier dargestellten Werte sind Marktmieten. Dabei handelt es sich um aktuelle Abschlussmieten aus neu abgeschlossenen Verträgen. Sie liegen in der Regel über der ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 BGB, die sich aus den Mieten vergleichbarer Wohnungen der letzten sechs Jahre bildet, und können daher nicht unmittelbar zur Begründung einer Mieterhöhung herangezogen werden.
Für Fehmarn liegt derzeit kein aktueller Mietspiegel vor. Eine Mieterhöhung ist nach § 558a BGB zu begründen über:
- mindestens drei Vergleichswohnungen,
- ein Sachverständigengutachten oder
- einen umliegenden Mietspiegel (§ 558a Abs. 4 BGB).
Hilfe bei der Umsetzung einer Mieterhöhung erhalten Sie bei RentUpp.
Hinweis: Texte auf dieser Seite sind ganz oder teilweise mit KI generiert.