MIETSPIEGEL

Mietspiegel im Juli 2026 für Freiburg im Breisgau Altstadt

Die Mietpreise in Freiburg im Breisgau Altstadt entwickeln sich auch 2026 weiter dynamisch. Der durchschnittliche Quadratmeterpreis für Wohnungen liegt aktuell bei rund 14,52 €/m², während Häuser im Schnitt etwa 15,71 €/m² kosten. Entdecken Sie hier alle wichtigen Informationen zur aktuellen Mietpreisentwicklung und regionalen Unterschieden.

Hinweis

Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Freiburg im Breisgau →


Freiburg im Breisgau Altstadt

Bild von Freiburg im Breisgau Altstadt

Entwicklung der Mieten für Wohnungen und Häuser in Freiburg im Breisgau Altstadt

Der Mietmarkt ist in ständiger Bewegung: Die Mietpreise in Freiburg im Breisgau Altstadt haben sich im letzten Jahr verändert: Wohnungsmieten sind um etwa +0,76 % gestiegen, während Hausmieten um etwa -1,35 % gesunken sind. Diese Mietpreisentwicklung spiegelt die aktuellen Trends auf dem Immobilienmarkt in Freiburg im Breisgau Altstadt wider.



Wohungsmieten in Freiburg im Breisgau Altstadt

12,14 – 18,85 €
Preisspanne
14,52 €/m²
Durchschnittspreis
+0,76 %
Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten

Die Mietpreise in Freiburg im Breisgau Altstadt liegen aktuell bei durchschnittlich 14,52 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten eine Steigerung von +0,76 % und im Vergleich zum Vorquartal um +0,89 %.

Hinweis

Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Freiburg im Breisgau →


Entwicklung der Mietpreise für Wohnungen in Freiburg im Breisgau Altstadt


Interaktive Mietpreisanalyse: Mietpreise für Wohnungen in Freiburg im Breisgau Altstadt


Spanne
  • bis 40 m²422,39 – 655,86 €
  • 41 m² – 60 m²607,84 – 943,80 €
  • 61 m² – 90 m²861,59 – 1.337,80 €
  • über 91 m²1.226,54 – 1.904,47 €

Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Freiburg im Breisgau Altstadt nach Baujahr


Mietpreise für Wohnungen in Freiburg im Breisgau Altstadt nach Wohnlagen



Hausmieten in Freiburg im Breisgau Altstadt

12,73  –  17,23 €
Preisspanne
15,71 €/m²
Durchschnittspreis
-1,35 %
Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten

Die Hausmieten in Freiburg im Breisgau Altstadt liegen aktuell bei durchschnittlich 15,71 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten einen Rückgang von -1,35 % und im Vergleich zum Vorquartal um -0,51 %. Hier erfahren Sie alle Details zur aktuellen Mietpreisentwicklung und zum Immobilienmarkt in Freiburg im Breisgau Altstadt.


Entwicklung der Mietpreise für Häuser in Freiburg im Breisgau Altstadt


Interaktive Preisanalyse: Immobilienpreise für Häuser in Freiburg im Breisgau Altstadt


Spanne
  • Einfamilienhaus1.547,70 – 2.094,80 €
  • Doppelhaushälfte1.551,75 – 2.100,28 €
  • Reihenmittelhaus1.644,93 – 2.226,41 €
  • bis 100 m²1.125,28 – 1.523,06 €
  • 101 m² – 150 m²1.580,11 – 2.138,67 €
  • über 151 m²1.873,44 – 2.535,69 €

Quadratmeterpreise für Häuser in Freiburg im Breisgau Altstadt nach Baujahr


Mietpreise für Häuser in Freiburg im Breisgau Altstadt nach Wohnlagen


Durchschnittliche Mietkosten für PKW-Stellplätze in Freiburg im Breisgau Altstadt



Immobilienpreise im Umkreis von Freiburg im Breisgau


Mietpreise im Umkreis von Freiburg im Breisgau


Mieterhöhung in Freiburg im Breisgau begründen

Die hier dargestellten Werte sind Marktmieten. Dabei handelt es sich um aktuelle Abschlussmieten aus neu abgeschlossenen Verträgen. Sie liegen in der Regel über der ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 BGB, die sich aus den Mieten vergleichbarer Wohnungen der letzten sechs Jahre bildet, und können daher nicht unmittelbar zur Begründung einer Mieterhöhung herangezogen werden.

Eine Mieterhöhung in Freiburg im Breisgau kann nach § 558a BGB durch einen Mietspiegel, ein Sachverständigengutachten oder mindestens drei vergleichbare Wohnungen begründet werden. Für Freiburg im Breisgau liegt ein qualifizierter Mietspiegel (§ 558d BGB) vor. Diese Mietspiegel-Werte müssen im Mieterhöhungsschreiben immer genannt werden, selbst bei einer anderen Begründung (§ 558a Abs. 3 BGB).

Hilfe bei der Umsetzung einer Mieterhöhung erhalten Sie bei RentUpp.

Hinweis: Texte auf dieser Seite sind ganz oder teilweise mit KI generiert.