MIETSPIEGEL

Mietspiegel im August 2026 für Regensburg Großprüf.-Dechbetten-Königswiesen

Die Mietpreise in Regensburg Großprüf.-Dechbetten-Königswiesen entwickeln sich auch 2026 weiter dynamisch. Der durchschnittliche Quadratmeterpreis für Wohnungen liegt aktuell bei rund 14,57 €/m², während Häuser im Schnitt etwa 12,88 €/m² kosten. Entdecken Sie hier alle wichtigen Informationen zur aktuellen Mietpreisentwicklung und regionalen Unterschieden.

Hinweis

Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Regensburg →


Regensburg Großprüf.-Dechbetten-Königswiesen

Bild von Regensburg Großprüf.-Dechbetten-Königswiesen

Entwicklung der Mieten für Wohnungen und Häuser in Regensburg Großprüf.-Dechbetten-Königswiesen

Der Mietmarkt ist in ständiger Bewegung: Die Mietpreise in Regensburg Großprüf.-Dechbetten-Königswiesen haben sich im letzten Jahr verändert: Wohnungsmieten sind um etwa +2,71 % gestiegen und Hausmieten um etwa +3,83 %. Diese Mietpreisentwicklung spiegelt die aktuellen Trends auf dem Immobilienmarkt in Regensburg Großprüf.-Dechbetten-Königswiesen wider.



Wohungsmieten in Regensburg Großprüf.-Dechbetten-Königswiesen

11,41 – 18,12 €
Preisspanne
14,57 €/m²
Durchschnittspreis
+2,71 %
Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten

Die Mietpreise in Regensburg Großprüf.-Dechbetten-Königswiesen liegen aktuell bei durchschnittlich 14,57 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten eine Steigerung von +2,71 % und im Vergleich zum Vorquartal um +2,82 %.

Hinweis

Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Regensburg →


Entwicklung der Mietpreise für Wohnungen in Regensburg Großprüf.-Dechbetten-Königswiesen


Interaktive Mietpreisanalyse: Mietpreise für Wohnungen in Regensburg Großprüf.-Dechbetten-Königswiesen


Spanne
  • bis 40 m²407,38 – 646,95 €
  • 41 m² – 60 m²566,98 – 900,40 €
  • 61 m² – 90 m²803,48 – 1.275,99 €
  • über 91 m²1.029,80 – 1.635,40 €

Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Regensburg Großprüf.-Dechbetten-Königswiesen nach Baujahr


Mietpreise für Wohnungen in Regensburg Großprüf.-Dechbetten-Königswiesen nach Wohnlagen



Hausmieten in Regensburg Großprüf.-Dechbetten-Königswiesen

9,95  –  16,14 €
Preisspanne
12,88 €/m²
Durchschnittspreis
+3,83 %
Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten

Die Hausmieten in Regensburg Großprüf.-Dechbetten-Königswiesen liegen aktuell bei durchschnittlich 12,88 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten eine Steigerung von +3,83 %, während die Mieten im Vergleich zum Vorquartal um -0,31 % gesunken sind. Hier erfahren Sie alle Details zur aktuellen Mietpreisentwicklung und zum Immobilienmarkt in Regensburg Großprüf.-Dechbetten-Königswiesen.


Entwicklung der Mietpreise für Häuser in Regensburg Großprüf.-Dechbetten-Königswiesen


Interaktive Preisanalyse: Mietpreise für Häuser in Regensburg Großprüf.-Dechbetten-Königswiesen


Spanne
  • Einfamilienhaus1.187,74 – 1.926,65 €
  • Doppelhaushälfte1.264,03 – 2.050,39 €
  • Reihenmittelhaus1.363,49 – 2.211,73 €
  • bis 100 m²890,63 – 1.444,71 €
  • 101 m² – 150 m²1.304,59 – 2.116,18 €
  • über 151 m²1.436,26 – 2.329,77 €

Quadratmeterpreise für Häuser in Regensburg Großprüf.-Dechbetten-Königswiesen nach Baujahr


Mietpreise für Häuser in Regensburg Großprüf.-Dechbetten-Königswiesen nach Wohnlagen


Durchschnittliche Mietkosten für PKW-Stellplätze in Regensburg Großprüf.-Dechbetten-Königswiesen



Immobilienpreise im Umkreis von Regensburg


Mietpreise im Umkreis von Regensburg


Mieterhöhung in Regensburg begründen

Die hier dargestellten Werte sind Marktmieten der zum jeweiligen Zeitpunkt angebotenen Mietwohnungen und Häuser. Sie liegen in der Regel über der ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 BGB, die sich aus den Mieten vergleichbarer Wohnungen der letzten sechs Jahre bildet, und können daher nicht unmittelbar zur Begründung einer Mieterhöhung herangezogen werden.

Eine Mieterhöhung in Regensburg kann nach § 558a BGB durch einen Mietspiegel, ein Sachverständigengutachten oder mindestens drei vergleichbare Wohnungen begründet werden. Für Regensburg liegt ein qualifizierter Mietspiegel (§ 558d BGB) vor. Diese Mietspiegel-Werte müssen im Mieterhöhungsschreiben immer genannt werden, selbst bei einer anderen Begründung (§ 558a Abs. 3 BGB).

Hilfe bei der Umsetzung einer Mieterhöhung erhalten Sie bei RentUpp.

Hinweis: Texte auf dieser Seite sind ganz oder teilweise mit KI generiert.