MIETSPIEGEL
Mietspiegel im Juli 2026 für Stadtilm
Die Mietpreise in Stadtilm entwickeln sich auch 2026 weiter dynamisch. Der durchschnittliche Quadratmeterpreis für Wohnungen liegt aktuell bei rund 7,04 €/m², während Häuser im Schnitt etwa 10,36 €/m² kosten. Entdecken Sie hier alle wichtigen Informationen zur aktuellen Mietpreisentwicklung und regionalen Unterschieden.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Stadtilm →
Stadtteile in Stadtilm

Entwicklung der Mieten für Wohnungen und Häuser in Stadtilm
Der Mietmarkt ist in ständiger Bewegung: Die Mietpreise in Stadtilm haben sich im letzten Jahr verändert: Wohnungsmieten sind um etwa +9,86 % gestiegen und Hausmieten um etwa +0,43 %. Diese Mietpreisentwicklung spiegelt die aktuellen Trends auf dem Immobilienmarkt in Stadtilm wider.
Wohungsmieten in Stadtilm
- 5,83 – 9,29 €
- Preisspanne
- 7,04 €/m²
- Durchschnittspreis
- +9,86 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Mietpreise in Stadtilm liegen aktuell bei durchschnittlich 7,04 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten eine Steigerung von +9,86 % und im Vergleich zum Vorquartal um +4,45 %.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Stadtilm →
Entwicklung der Mietpreise für Wohnungen in Stadtilm
Interaktive Mietpreisanalyse: Mietpreise für Wohnungen in Stadtilm
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Stadtilm nach Wohnungsgröße
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| bis 40 m² | 194,28 € – 309,58 € | 7,82 €/m² | 234,60 € | 30 m² |
| 41 m² – 60 m² | 269,14 € – 428,87 € | 6,50 €/m² | 325,00 € | 50 m² |
| 61 m² – 90 m² | 439,73 € – 700,71 € | 7,08 €/m² | 531,00 € | 75 m² |
| über 91 m² | 631,03 € – 1.005,54 € | 7,62 €/m² | 762,00 € | 100 m² |
- bis 40 m²194,28 – 309,58 €
- 41 m² – 60 m²269,14 – 428,87 €
- 61 m² – 90 m²439,73 – 700,71 €
- über 91 m²631,03 – 1.005,54 €
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Stadtilm nach Baujahr
Mietpreise für Wohnungen in Stadtilm nach Wohnlagen
Hausmieten in Stadtilm
- 7,54 – 13,79 €
- Preisspanne
- 10,36 €/m²
- Durchschnittspreis
- +0,43 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Hausmieten in Stadtilm liegen aktuell bei durchschnittlich 10,36 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten eine Steigerung von +0,43 % und im Vergleich zum Vorquartal um +3,48 %. Hier erfahren Sie alle Details zur aktuellen Mietpreisentwicklung und zum Immobilienmarkt in Stadtilm.
Entwicklung der Mietpreise für Häuser in Stadtilm
Interaktive Preisanalyse: Mietpreise für Häuser in Stadtilm
Übersicht über die Hausmieten in Stadtilm
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 952,51 € – 1.742,05 € | 10,47 €/m² | 1.308,75 € | 125 m² |
| Doppelhaushälfte | 992,54 € – 1.815,26 € | 10,91 €/m² | 1.363,75 € | 125 m² |
| Reihenmittelhaus | 969,79 € – 1.773,67 € | 10,66 €/m² | 1.332,50 € | 125 m² |
| bis 100 m² | 642,57 € – 1.175,21 € | 9,81 €/m² | 882,90 € | 90 m² |
| 101 m² – 150 m² | 982,53 € – 1.796,96 € | 10,80 €/m² | 1.350,00 € | 125 m² |
| über 151 m² | 1.115,57 € – 2.040,28 € | 9,58 €/m² | 1.532,80 € | 160 m² |
- Einfamilienhaus952,51 – 1.742,05 €
- Doppelhaushälfte992,54 – 1.815,26 €
- Reihenmittelhaus969,79 – 1.773,67 €
- bis 100 m²642,57 – 1.175,21 €
- 101 m² – 150 m²982,53 – 1.796,96 €
- über 151 m²1.115,57 – 2.040,28 €
Quadratmeterpreise für Häuser in Stadtilm nach Baujahr
Mietpreise für Häuser in Stadtilm nach Wohnlagen
Durchschnittliche Mietkosten für PKW-Stellplätze in Stadtilm
Immobilienpreise im Umkreis von Stadtilm
Mietpreise im Umkreis von Stadtilm
Mieterhöhung in Stadtilm begründen
Die hier dargestellten Werte sind Marktmieten der zum jeweiligen Zeitpunkt angebotenen Mietwohnungen und Häuser. Sie liegen in der Regel über der ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 BGB, die sich aus den Mieten vergleichbarer Wohnungen der letzten sechs Jahre bildet, und können daher nicht unmittelbar zur Begründung einer Mieterhöhung herangezogen werden.
Für Stadtilm liegt derzeit kein aktueller Mietspiegel vor. Eine Mieterhöhung ist nach § 558a BGB zu begründen über:
- mindestens drei Vergleichswohnungen,
- ein Sachverständigengutachten oder
- einen umliegenden Mietspiegel (§ 558a Abs. 4 BGB).
Hilfe bei der Umsetzung einer Mieterhöhung erhalten Sie bei RentUpp.
Hinweis: Texte auf dieser Seite sind ganz oder teilweise mit KI generiert.