MIETSPIEGEL
Mietspiegel im Juli 2026 für Willich Anrath
Die Mietpreise in Willich Anrath entwickeln sich auch 2026 weiter dynamisch. Der durchschnittliche Quadratmeterpreis für Wohnungen liegt aktuell bei rund 9,95 €/m², während Häuser im Schnitt etwa 13,54 €/m² kosten. Entdecken Sie hier alle wichtigen Informationen zur aktuellen Mietpreisentwicklung und regionalen Unterschieden.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Willich →
Willich Anrath

Entwicklung der Mieten für Wohnungen und Häuser in Willich Anrath
Der Mietmarkt ist in ständiger Bewegung: Die Mietpreise in Willich Anrath haben sich im letzten Jahr verändert: Wohnungsmieten sind um etwa +4,31 % gestiegen, während Hausmieten um etwa -11,60 % gesunken sind. Diese Mietpreisentwicklung spiegelt die aktuellen Trends auf dem Immobilienmarkt in Willich Anrath wider.
Wohungsmieten in Willich Anrath
- 8,07 – 12,46 €
- Preisspanne
- 9,95 €/m²
- Durchschnittspreis
- +4,31 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Mietpreise in Willich Anrath liegen aktuell bei durchschnittlich 9,95 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten eine Steigerung von +4,31 % und im Vergleich zum Vorquartal um +0,10 %.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Willich →
Entwicklung der Mietpreise für Wohnungen in Willich Anrath
Interaktive Mietpreisanalyse: Mietpreise für Wohnungen in Willich Anrath
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Willich Anrath nach Wohnungsgröße
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| bis 40 m² | 263,51 € – 406,86 € | 10,83 €/m² | 324,90 € | 30 m² |
| 41 m² – 60 m² | 401,07 € – 619,24 € | 9,89 €/m² | 494,50 € | 50 m² |
| 61 m² – 90 m² | 593,69 € – 916,66 € | 9,76 €/m² | 732,00 € | 75 m² |
| über 91 m² | 831,33 € – 1.283,57 € | 10,25 €/m² | 1.025,00 € | 100 m² |
- bis 40 m²263,51 – 406,86 €
- 41 m² – 60 m²401,07 – 619,24 €
- 61 m² – 90 m²593,69 – 916,66 €
- über 91 m²831,33 – 1.283,57 €
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Willich Anrath nach Baujahr
Mietpreise für Wohnungen in Willich Anrath nach Wohnlagen
Hausmieten in Willich Anrath
- 10,21 – 17,70 €
- Preisspanne
- 13,54 €/m²
- Durchschnittspreis
- -11,60 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Hausmieten in Willich Anrath liegen aktuell bei durchschnittlich 13,54 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten einen Rückgang von -11,60 % und im Vergleich zum Vorquartal um -2,35 %. Hier erfahren Sie alle Details zur aktuellen Mietpreisentwicklung und zum Immobilienmarkt in Willich Anrath.
Entwicklung der Mietpreise für Häuser in Willich Anrath
Interaktive Preisanalyse: Mietpreise für Häuser in Willich Anrath
Übersicht über die Hausmieten in Willich Anrath
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 1.413,87 € – 2.451,07 € | 15,00 €/m² | 1.875,00 € | 125 m² |
| Doppelhaushälfte | 1.300,76 € – 2.254,99 € | 13,80 €/m² | 1.725,00 € | 125 m² |
| Reihenmittelhaus | 1.193,30 € – 2.068,70 € | 12,66 €/m² | 1.582,50 € | 125 m² |
| bis 100 m² | 849,00 € – 1.471,82 € | 12,51 €/m² | 1.125,90 € | 90 m² |
| 101 m² – 150 m² | 1.325,26 € – 2.297,47 € | 14,06 €/m² | 1.757,50 € | 125 m² |
| über 151 m² | 1.529,84 € – 2.652,12 € | 12,68 €/m² | 2.028,80 € | 160 m² |
- Einfamilienhaus1.413,87 – 2.451,07 €
- Doppelhaushälfte1.300,76 – 2.254,99 €
- Reihenmittelhaus1.193,30 – 2.068,70 €
- bis 100 m²849,00 – 1.471,82 €
- 101 m² – 150 m²1.325,26 – 2.297,47 €
- über 151 m²1.529,84 – 2.652,12 €
Quadratmeterpreise für Häuser in Willich Anrath nach Baujahr
Mietpreise für Häuser in Willich Anrath nach Wohnlagen
Durchschnittliche Mietkosten für PKW-Stellplätze in Willich Anrath
Immobilienpreise im Umkreis von Willich
Mietpreise im Umkreis von Willich
Mieterhöhung in Willich begründen
Die hier dargestellten Werte sind Marktmieten der zum jeweiligen Zeitpunkt angebotenen Mietwohnungen und Häuser. Sie liegen in der Regel über der ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 BGB, die sich aus den Mieten vergleichbarer Wohnungen der letzten sechs Jahre bildet, und können daher nicht unmittelbar zur Begründung einer Mieterhöhung herangezogen werden.
Für Willich liegt derzeit kein qualifizierter Mietspiegel vor. Eine Mieterhöhung kann nach § 558a BGB begründet werden über:
- mindestens drei Vergleichswohnungen,
- ein Sachverständigengutachten oder
- einen einfachen Mietspiegel (§ 558c BGB).
Hilfe bei der Umsetzung einer Mieterhöhung erhalten Sie bei RentUpp.
Hinweis: Texte auf dieser Seite sind ganz oder teilweise mit KI generiert.