MIETSPIEGEL
Mietspiegel im Juli 2026 für Aßling
Die Mietpreise in Aßling entwickeln sich auch 2026 weiter dynamisch. Der durchschnittliche Quadratmeterpreis für Wohnungen liegt aktuell bei rund 14,87 €/m², während Häuser im Schnitt etwa 13,31 €/m² kosten. Entdecken Sie hier alle wichtigen Informationen zur aktuellen Mietpreisentwicklung und regionalen Unterschieden.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Aßling →
Stadtteile in Aßling

Entwicklung der Mieten für Wohnungen und Häuser in Aßling
Der Mietmarkt ist in ständiger Bewegung: Die Mietpreise in Aßling haben sich im letzten Jahr verändert: Wohnungsmieten sind um etwa +5,10 % gestiegen und Hausmieten um etwa +1,75 %. Diese Mietpreisentwicklung spiegelt die aktuellen Trends auf dem Immobilienmarkt in Aßling wider.
Wohungsmieten in Aßling
- 11,15 – 20,44 €
- Preisspanne
- 14,87 €/m²
- Durchschnittspreis
- +5,10 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Mietpreise in Aßling liegen aktuell bei durchschnittlich 14,87 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten eine Steigerung von +5,10 % und im Vergleich zum Vorquartal um +0,27 %.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Aßling →
Entwicklung der Mietpreise für Wohnungen in Aßling
Interaktive Mietpreisanalyse: Mietpreise für Wohnungen in Aßling
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Aßling nach Wohnungsgröße
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| bis 40 m² | 426,05 € – 781,04 € | 18,94 €/m² | 568,20 € | 30 m² |
| 41 m² – 60 m² | 572,87 € – 1.050,18 € | 15,28 €/m² | 764,00 € | 50 m² |
| 61 m² – 90 m² | 804,76 € – 1.475,27 € | 14,31 €/m² | 1.073,25 € | 75 m² |
| über 91 m² | 1.025,02 € – 1.879,05 € | 13,67 €/m² | 1.367,00 € | 100 m² |
- bis 40 m²426,05 – 781,04 €
- 41 m² – 60 m²572,87 – 1.050,18 €
- 61 m² – 90 m²804,76 – 1.475,27 €
- über 91 m²1.025,02 – 1.879,05 €
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Aßling nach Baujahr
Mietpreise für Wohnungen in Aßling nach Wohnlagen
Hausmieten in Aßling
- 10,29 – 18,54 €
- Preisspanne
- 13,31 €/m²
- Durchschnittspreis
- +1,75 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Hausmieten in Aßling liegen aktuell bei durchschnittlich 13,31 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten eine Steigerung von +1,75 % und im Vergleich zum Vorquartal um +0,67 %. Hier erfahren Sie alle Details zur aktuellen Mietpreisentwicklung und zum Immobilienmarkt in Aßling.
Entwicklung der Mietpreise für Häuser in Aßling
Interaktive Preisanalyse: Immobilienpreise für Häuser in Aßling
Übersicht über die Hausmieten in Aßling
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 1.223,44 € – 2.204,32 € | 12,66 €/m² | 1.582,50 € | 125 m² |
| Doppelhaushälfte | 1.351,96 € – 2.435,90 € | 13,99 €/m² | 1.748,75 € | 125 m² |
| Reihenmittelhaus | 1.467,93 € – 2.644,84 € | 15,19 €/m² | 1.898,75 € | 125 m² |
| bis 100 m² | 956,02 € – 1.722,51 € | 13,74 €/m² | 1.236,60 € | 90 m² |
| 101 m² – 150 m² | 1.284,32 € – 2.314,02 € | 13,29 €/m² | 1.661,25 € | 125 m² |
| über 151 m² | 1.640,22 € – 2.955,26 € | 13,26 €/m² | 2.121,60 € | 160 m² |
- Einfamilienhaus1.223,44 – 2.204,32 €
- Doppelhaushälfte1.351,96 – 2.435,90 €
- Reihenmittelhaus1.467,93 – 2.644,84 €
- bis 100 m²956,02 – 1.722,51 €
- 101 m² – 150 m²1.284,32 – 2.314,02 €
- über 151 m²1.640,22 – 2.955,26 €
Quadratmeterpreise für Häuser in Aßling nach Baujahr
Mietpreise für Häuser in Aßling nach Wohnlagen
Durchschnittliche Mietkosten für PKW-Stellplätze in Aßling
Immobilienpreise im Umkreis von Aßling
Mietpreise im Umkreis von Aßling
Mieterhöhung in Aßling begründen
Die hier dargestellten Werte sind Marktmieten. Dabei handelt es sich um aktuelle Abschlussmieten aus neu abgeschlossenen Verträgen. Sie liegen in der Regel über der ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 BGB, die sich aus den Mieten vergleichbarer Wohnungen der letzten sechs Jahre bildet, und können daher nicht unmittelbar zur Begründung einer Mieterhöhung herangezogen werden.
Für Aßling liegt derzeit kein aktueller Mietspiegel vor. Eine Mieterhöhung ist nach § 558a BGB zu begründen über:
- mindestens drei Vergleichswohnungen,
- ein Sachverständigengutachten oder
- einen umliegenden Mietspiegel (§ 558a Abs. 4 BGB).
Hilfe bei der Umsetzung einer Mieterhöhung erhalten Sie bei RentUpp.
Hinweis: Texte auf dieser Seite sind ganz oder teilweise mit KI generiert.