MIETSPIEGEL
Mietspiegel im August 2026 für Rosenheim
Die Mietpreise in Rosenheim entwickeln sich auch 2026 weiter dynamisch. Der durchschnittliche Quadratmeterpreis für Wohnungen liegt aktuell bei rund 15,24 €/m², während Häuser im Schnitt etwa 16,12 €/m² kosten. Entdecken Sie hier alle wichtigen Informationen zur aktuellen Mietpreisentwicklung und regionalen Unterschieden.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Rosenheim →
Stadtteile in Rosenheim
Aising, Westerndorf-Sankt Peter

Entwicklung der Mieten für Wohnungen und Häuser in Rosenheim
Der Mietmarkt ist in ständiger Bewegung: Die Mietpreise in Rosenheim haben sich im letzten Jahr verändert: Wohnungsmieten sind um etwa +5,05 % gestiegen, während Hausmieten um etwa -0,18 % gesunken sind. Diese Mietpreisentwicklung spiegelt die aktuellen Trends auf dem Immobilienmarkt in Rosenheim wider.
Wohungsmieten in Rosenheim
- 11,75 – 19,44 €
- Preisspanne
- 15,24 €/m²
- Durchschnittspreis
- +5,05 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Mietpreise in Rosenheim liegen aktuell bei durchschnittlich 15,24 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten eine Steigerung von +5,05 %, während die Mieten im Vergleich zum Vorquartal um -0,20 % gesunken sind.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Rosenheim →
Entwicklung der Mietpreise für Wohnungen in Rosenheim
Interaktive Mietpreisanalyse: Mietpreise für Wohnungen in Rosenheim
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Rosenheim nach Wohnungsgröße
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| bis 40 m² | 422,12 € – 698,39 € | 18,25 €/m² | 547,50 € | 30 m² |
| 41 m² – 60 m² | 589,04 € – 974,55 € | 15,28 €/m² | 764,00 € | 50 m² |
| 61 m² – 90 m² | 859,85 € – 1.422,60 € | 14,87 €/m² | 1.115,25 € | 75 m² |
| über 91 m² | 1.104,84 € – 1.827,92 € | 14,33 €/m² | 1.433,00 € | 100 m² |
- bis 40 m²422,12 – 698,39 €
- 41 m² – 60 m²589,04 – 974,55 €
- 61 m² – 90 m²859,85 – 1.422,60 €
- über 91 m²1.104,84 – 1.827,92 €
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Rosenheim nach Baujahr
Mietpreise für Wohnungen in Rosenheim nach Wohnlagen
Hausmieten in Rosenheim
- 12,04 – 21,09 €
- Preisspanne
- 16,12 €/m²
- Durchschnittspreis
- -0,18 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Hausmieten in Rosenheim liegen aktuell bei durchschnittlich 16,12 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten einen Rückgang von -0,18 % und im Vergleich zum Vorquartal um -3,27 %. Hier erfahren Sie alle Details zur aktuellen Mietpreisentwicklung und zum Immobilienmarkt in Rosenheim.
Entwicklung der Mietpreise für Häuser in Rosenheim
Interaktive Preisanalyse: Mietpreise für Häuser in Rosenheim
Übersicht über die Hausmieten in Rosenheim
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 1.413,50 € – 2.475,98 € | 15,14 €/m² | 1.892,50 € | 125 m² |
| Doppelhaushälfte | 1.494,73 € – 2.618,26 € | 16,01 €/m² | 2.001,25 € | 125 m² |
| Reihenmittelhaus | 1.627,30 € – 2.850,49 € | 17,43 €/m² | 2.178,75 € | 125 m² |
| bis 100 m² | 1.130,65 € – 1.980,52 € | 16,82 €/m² | 1.513,80 € | 90 m² |
| 101 m² – 150 m² | 1.526,47 € – 2.673,86 € | 16,35 €/m² | 2.043,75 € | 125 m² |
| über 151 m² | 1.882,18 € – 3.296,95 € | 15,75 €/m² | 2.520,00 € | 160 m² |
- Einfamilienhaus1.413,50 – 2.475,98 €
- Doppelhaushälfte1.494,73 – 2.618,26 €
- Reihenmittelhaus1.627,30 – 2.850,49 €
- bis 100 m²1.130,65 – 1.980,52 €
- 101 m² – 150 m²1.526,47 – 2.673,86 €
- über 151 m²1.882,18 – 3.296,95 €
Quadratmeterpreise für Häuser in Rosenheim nach Baujahr
Mietpreise für Häuser in Rosenheim nach Wohnlagen
Durchschnittliche Mietkosten für PKW-Stellplätze in Rosenheim
Immobilienpreise im Umkreis von Rosenheim
Mietpreise im Umkreis von Rosenheim
Mieterhöhung in Rosenheim begründen
Die hier dargestellten Werte sind Marktmieten der zum jeweiligen Zeitpunkt angebotenen Mietwohnungen und Häuser. Sie liegen in der Regel über der ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 BGB, die sich aus den Mieten vergleichbarer Wohnungen der letzten sechs Jahre bildet, und können daher nicht unmittelbar zur Begründung einer Mieterhöhung herangezogen werden.
Eine Mieterhöhung in Rosenheim kann nach § 558a BGB durch einen Mietspiegel, ein Sachverständigengutachten oder mindestens drei vergleichbare Wohnungen begründet werden. Für Rosenheim liegt ein qualifizierter Mietspiegel (§ 558d BGB) vor. Diese Mietspiegel-Werte müssen im Mieterhöhungsschreiben immer genannt werden, selbst bei einer anderen Begründung (§ 558a Abs. 3 BGB).
Hilfe bei der Umsetzung einer Mieterhöhung erhalten Sie bei RentUpp.
Hinweis: Texte auf dieser Seite sind ganz oder teilweise mit KI generiert.