MIETSPIEGEL
Mietspiegel im Juli 2026 für Schmelz
Die Mietpreise in Schmelz entwickeln sich auch 2026 weiter dynamisch. Der durchschnittliche Quadratmeterpreis für Wohnungen liegt aktuell bei rund 8,59 €/m², während Häuser im Schnitt etwa 9,34 €/m² kosten. Entdecken Sie hier alle wichtigen Informationen zur aktuellen Mietpreisentwicklung und regionalen Unterschieden.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Schmelz →
Stadtteile in Schmelz

Entwicklung der Mieten für Wohnungen und Häuser in Schmelz
Der Mietmarkt ist in ständiger Bewegung: Die Mietpreise in Schmelz haben sich im letzten Jahr verändert: Wohnungsmieten sind um etwa +0,79 % gestiegen, während Hausmieten um etwa -0,96 % gesunken sind. Diese Mietpreisentwicklung spiegelt die aktuellen Trends auf dem Immobilienmarkt in Schmelz wider.
Wohungsmieten in Schmelz
- 6,87 – 10,72 €
- Preisspanne
- 8,59 €/m²
- Durchschnittspreis
- +0,79 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Mietpreise in Schmelz liegen aktuell bei durchschnittlich 8,59 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten eine Steigerung von +0,79 %, während die Mieten im Vergleich zum Vorquartal um -0,47 % gesunken sind.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Schmelz →
Entwicklung der Mietpreise für Wohnungen in Schmelz
Interaktive Mietpreisanalyse: Mietpreise für Wohnungen in Schmelz
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Schmelz nach Wohnungsgröße
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| bis 40 m² | 251,93 € – 393,11 € | 10,50 €/m² | 315,00 € | 30 m² |
| 41 m² – 60 m² | 359,10 € – 560,34 € | 8,98 €/m² | 449,00 € | 50 m² |
| 61 m² – 90 m² | 509,25 € – 794,64 € | 8,49 €/m² | 636,75 € | 75 m² |
| über 91 m² | 643,81 € – 1.004,61 € | 8,05 €/m² | 805,00 € | 100 m² |
- bis 40 m²251,93 – 393,11 €
- 41 m² – 60 m²359,10 – 560,34 €
- 61 m² – 90 m²509,25 – 794,64 €
- über 91 m²643,81 – 1.004,61 €
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Schmelz nach Baujahr
Mietpreise für Wohnungen in Schmelz nach Wohnlagen
Hausmieten in Schmelz
- 7,40 – 11,94 €
- Preisspanne
- 9,34 €/m²
- Durchschnittspreis
- -0,96 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Hausmieten in Schmelz liegen aktuell bei durchschnittlich 9,34 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten einen Rückgang von -0,96 %, während die Mieten im Vergleich zum Vorquartal um +0,32 % gestiegen sind. Hier erfahren Sie alle Details zur aktuellen Mietpreisentwicklung und zum Immobilienmarkt in Schmelz.
Entwicklung der Mietpreise für Häuser in Schmelz
Interaktive Preisanalyse: Mietpreise für Häuser in Schmelz
Übersicht über die Hausmieten in Schmelz
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 924,01 € – 1.490,90 € | 9,33 €/m² | 1.166,25 € | 125 m² |
| Doppelhaushälfte | 920,05 € – 1.484,51 € | 9,29 €/m² | 1.161,25 € | 125 m² |
| Reihenmittelhaus | 968,58 € – 1.562,81 € | 9,78 €/m² | 1.222,50 € | 125 m² |
| bis 100 m² | 666,71 € – 1.075,75 € | 9,35 €/m² | 841,50 € | 90 m² |
| 101 m² – 150 m² | 936,88 € – 1.511,68 € | 9,46 €/m² | 1.182,50 € | 125 m² |
| über 151 m² | 1.109,21 € – 1.789,72 € | 8,75 €/m² | 1.400,00 € | 160 m² |
- Einfamilienhaus924,01 – 1.490,90 €
- Doppelhaushälfte920,05 – 1.484,51 €
- Reihenmittelhaus968,58 – 1.562,81 €
- bis 100 m²666,71 – 1.075,75 €
- 101 m² – 150 m²936,88 – 1.511,68 €
- über 151 m²1.109,21 – 1.789,72 €
Quadratmeterpreise für Häuser in Schmelz nach Baujahr
Mietpreise für Häuser in Schmelz nach Wohnlagen
Durchschnittliche Mietkosten für PKW-Stellplätze in Schmelz
Immobilienpreise im Umkreis von Schmelz
Mietpreise im Umkreis von Schmelz
Mieterhöhung in Schmelz begründen
Die hier dargestellten Werte sind Marktmieten der zum jeweiligen Zeitpunkt angebotenen Mietwohnungen und Häuser. Sie liegen in der Regel über der ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 BGB, die sich aus den Mieten vergleichbarer Wohnungen der letzten sechs Jahre bildet, und können daher nicht unmittelbar zur Begründung einer Mieterhöhung herangezogen werden.
Für Schmelz liegt derzeit kein qualifizierter Mietspiegel vor. Eine Mieterhöhung kann nach § 558a BGB begründet werden über:
- mindestens drei Vergleichswohnungen,
- ein Sachverständigengutachten oder
- einen einfachen Mietspiegel (§ 558c BGB).
Hilfe bei der Umsetzung einer Mieterhöhung erhalten Sie bei RentUpp.
Hinweis: Texte auf dieser Seite sind ganz oder teilweise mit KI generiert.