MIETSPIEGEL
Mietspiegel im Juli 2026 für Ahaus
Die Mietpreise in Ahaus entwickeln sich auch 2026 weiter dynamisch. Der durchschnittliche Quadratmeterpreis für Wohnungen liegt aktuell bei rund 9,68 €/m², während Häuser im Schnitt etwa 11,11 €/m² kosten. Entdecken Sie hier alle wichtigen Informationen zur aktuellen Mietpreisentwicklung und regionalen Unterschieden.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Ahaus →
Stadtteile in Ahaus

Entwicklung der Mieten für Wohnungen und Häuser in Ahaus
Der Mietmarkt ist in ständiger Bewegung: Die Mietpreise in Ahaus haben sich im letzten Jahr verändert: Wohnungsmieten sind um etwa +2,99 % gestiegen und Hausmieten um etwa +3,43 %. Diese Mietpreisentwicklung spiegelt die aktuellen Trends auf dem Immobilienmarkt in Ahaus wider.
Wohungsmieten in Ahaus
- 7,79 – 12,44 €
- Preisspanne
- 9,68 €/m²
- Durchschnittspreis
- +2,99 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Mietpreise in Ahaus liegen aktuell bei durchschnittlich 9,68 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten eine Steigerung von +2,99 % und im Vergleich zum Vorquartal um +0,10 %.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Ahaus →
Entwicklung der Mietpreise für Wohnungen in Ahaus
Interaktive Mietpreisanalyse: Mietpreise für Wohnungen in Ahaus
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Ahaus nach Wohnungsgröße
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| bis 40 m² | 295,75 € – 472,28 € | 12,25 €/m² | 367,50 € | 30 m² |
| 41 m² – 60 m² | 378,64 € – 604,65 € | 9,41 €/m² | 470,50 € | 50 m² |
| 61 m² – 90 m² | 561,92 € – 897,34 € | 9,31 €/m² | 698,25 € | 75 m² |
| über 91 m² | 811,99 € – 1.296,69 € | 10,09 €/m² | 1.009,00 € | 100 m² |
- bis 40 m²295,75 – 472,28 €
- 41 m² – 60 m²378,64 – 604,65 €
- 61 m² – 90 m²561,92 – 897,34 €
- über 91 m²811,99 – 1.296,69 €
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Ahaus nach Baujahr
Mietpreise für Wohnungen in Ahaus nach Wohnlagen
Hausmieten in Ahaus
- 9,03 – 13,14 €
- Preisspanne
- 11,11 €/m²
- Durchschnittspreis
- +3,43 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Hausmieten in Ahaus liegen aktuell bei durchschnittlich 11,11 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten eine Steigerung von +3,43 % und im Vergleich zum Vorquartal um +1,25 %. Hier erfahren Sie alle Details zur aktuellen Mietpreisentwicklung und zum Immobilienmarkt in Ahaus.
Entwicklung der Mietpreise für Häuser in Ahaus
Interaktive Preisanalyse: Immobilienpreise für Häuser in Ahaus
Übersicht über die Hausmieten in Ahaus
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 1.114,53 € – 1.621,80 € | 10,97 €/m² | 1.371,25 € | 125 m² |
| Doppelhaushälfte | 1.107,41 € – 1.611,45 € | 10,90 €/m² | 1.362,50 € | 125 m² |
| Reihenmittelhaus | 1.118,59 € – 1.627,72 € | 11,01 €/m² | 1.376,25 € | 125 m² |
| bis 100 m² | 791,49 € – 1.151,73 € | 10,82 €/m² | 973,80 € | 90 m² |
| 101 m² – 150 m² | 1.143,99 € – 1.664,68 € | 11,26 €/m² | 1.407,50 € | 125 m² |
| über 151 m² | 1.391,48 € – 2.024,81 € | 10,70 €/m² | 1.712,00 € | 160 m² |
- Einfamilienhaus1.114,53 – 1.621,80 €
- Doppelhaushälfte1.107,41 – 1.611,45 €
- Reihenmittelhaus1.118,59 – 1.627,72 €
- bis 100 m²791,49 – 1.151,73 €
- 101 m² – 150 m²1.143,99 – 1.664,68 €
- über 151 m²1.391,48 – 2.024,81 €
Quadratmeterpreise für Häuser in Ahaus nach Baujahr
Mietpreise für Häuser in Ahaus nach Wohnlagen
Durchschnittliche Mietkosten für PKW-Stellplätze in Ahaus
Immobilienpreise im Umkreis von Ahaus
Mietpreise im Umkreis von Ahaus
Mieterhöhung in Ahaus begründen
Die hier dargestellten Werte sind Marktmieten der zum jeweiligen Zeitpunkt angebotenen Mietwohnungen und Häuser. Sie liegen in der Regel über der ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 BGB, die sich aus den Mieten vergleichbarer Wohnungen der letzten sechs Jahre bildet, und können daher nicht unmittelbar zur Begründung einer Mieterhöhung herangezogen werden.
Für Ahaus liegt derzeit kein qualifizierter Mietspiegel vor. Eine Mieterhöhung kann nach § 558a BGB begründet werden über:
- mindestens drei Vergleichswohnungen,
- ein Sachverständigengutachten oder
- einen einfachen Mietspiegel (§ 558c BGB).
Hilfe bei der Umsetzung einer Mieterhöhung erhalten Sie bei RentUpp.
Hinweis: Texte auf dieser Seite sind ganz oder teilweise mit KI generiert.