MIETSPIEGEL
Mietspiegel im Juli 2026 für Stadtlohn
Die Mietpreise in Stadtlohn entwickeln sich auch 2026 weiter dynamisch. Der durchschnittliche Quadratmeterpreis für Wohnungen liegt aktuell bei rund 9,57 €/m², während Häuser im Schnitt etwa 10,61 €/m² kosten. Entdecken Sie hier alle wichtigen Informationen zur aktuellen Mietpreisentwicklung und regionalen Unterschieden.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Stadtlohn →
Stadtteile in Stadtlohn

Entwicklung der Mieten für Wohnungen und Häuser in Stadtlohn
Der Mietmarkt ist in ständiger Bewegung: Die Mietpreise in Stadtlohn haben sich im letzten Jahr verändert: Wohnungsmieten sind um etwa +4,13 % gestiegen und Hausmieten um etwa +0,11 %. Diese Mietpreisentwicklung spiegelt die aktuellen Trends auf dem Immobilienmarkt in Stadtlohn wider.
Wohungsmieten in Stadtlohn
- 7,69 – 12,14 €
- Preisspanne
- 9,57 €/m²
- Durchschnittspreis
- +4,13 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Mietpreise in Stadtlohn liegen aktuell bei durchschnittlich 9,57 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten eine Steigerung von +4,13 %, während sie im Vergleich zum Vorquartal unverändert sind.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Stadtlohn →
Entwicklung der Mietpreise für Wohnungen in Stadtlohn
Interaktive Mietpreisanalyse: Mietpreise für Wohnungen in Stadtlohn
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Stadtlohn nach Wohnungsgröße
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| bis 40 m² | 299,64 € – 473,04 € | 12,43 €/m² | 372,90 € | 30 m² |
| 41 m² – 60 m² | 371,24 € – 586,07 € | 9,24 €/m² | 462,00 € | 50 m² |
| 61 m² – 90 m² | 564,09 € – 890,52 € | 9,36 €/m² | 702,00 € | 75 m² |
| über 91 m² | 806,77 € – 1.273,62 € | 10,04 €/m² | 1.004,00 € | 100 m² |
- bis 40 m²299,64 – 473,04 €
- 41 m² – 60 m²371,24 – 586,07 €
- 61 m² – 90 m²564,09 – 890,52 €
- über 91 m²806,77 – 1.273,62 €
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Stadtlohn nach Baujahr
Mietpreise für Wohnungen in Stadtlohn nach Wohnlagen
Hausmieten in Stadtlohn
- 8,81 – 12,28 €
- Preisspanne
- 10,61 €/m²
- Durchschnittspreis
- +0,11 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Hausmieten in Stadtlohn liegen aktuell bei durchschnittlich 10,61 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten eine Steigerung von +0,11 %, während die Mieten im Vergleich zum Vorquartal um -0,28 % gesunken sind. Hier erfahren Sie alle Details zur aktuellen Mietpreisentwicklung und zum Immobilienmarkt in Stadtlohn.
Entwicklung der Mietpreise für Häuser in Stadtlohn
Interaktive Preisanalyse: Immobilienpreise für Häuser in Stadtlohn
Übersicht über die Hausmieten in Stadtlohn
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 1.086,72 € – 1.514,75 € | 10,47 €/m² | 1.308,75 € | 125 m² |
| Doppelhaushälfte | 1.119,93 € – 1.561,04 € | 10,79 €/m² | 1.348,75 € | 125 m² |
| Reihenmittelhaus | 1.123,05 € – 1.565,38 € | 10,82 €/m² | 1.352,50 € | 125 m² |
| bis 100 m² | 798,88 € – 1.113,53 € | 10,69 €/m² | 962,10 € | 90 m² |
| 101 m² – 150 m² | 1.126,16 € – 1.569,72 € | 10,85 €/m² | 1.356,25 € | 125 m² |
| über 151 m² | 1.414,91 € – 1.972,21 € | 10,65 €/m² | 1.704,00 € | 160 m² |
- Einfamilienhaus1.086,72 – 1.514,75 €
- Doppelhaushälfte1.119,93 – 1.561,04 €
- Reihenmittelhaus1.123,05 – 1.565,38 €
- bis 100 m²798,88 – 1.113,53 €
- 101 m² – 150 m²1.126,16 – 1.569,72 €
- über 151 m²1.414,91 – 1.972,21 €
Quadratmeterpreise für Häuser in Stadtlohn nach Baujahr
Mietpreise für Häuser in Stadtlohn nach Wohnlagen
Durchschnittliche Mietkosten für PKW-Stellplätze in Stadtlohn
Immobilienpreise im Umkreis von Stadtlohn
Mietpreise im Umkreis von Stadtlohn
Mieterhöhung in Stadtlohn begründen
Die hier dargestellten Werte sind Marktmieten. Dabei handelt es sich um aktuelle Abschlussmieten aus neu abgeschlossenen Verträgen. Sie liegen in der Regel über der ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 BGB, die sich aus den Mieten vergleichbarer Wohnungen der letzten sechs Jahre bildet, und können daher nicht unmittelbar zur Begründung einer Mieterhöhung herangezogen werden.
Für Stadtlohn liegt derzeit kein aktueller Mietspiegel vor. Eine Mieterhöhung ist nach § 558a BGB zu begründen über:
- mindestens drei Vergleichswohnungen,
- ein Sachverständigengutachten oder
- einen umliegenden Mietspiegel (§ 558a Abs. 4 BGB).
Hilfe bei der Umsetzung einer Mieterhöhung erhalten Sie bei RentUpp.
Hinweis: Texte auf dieser Seite sind ganz oder teilweise mit KI generiert.