MIETSPIEGEL
Mietspiegel im Juli 2026 für Bocholt
Die Mietpreise in Bocholt entwickeln sich auch 2026 weiter dynamisch. Der durchschnittliche Quadratmeterpreis für Wohnungen liegt aktuell bei rund 10,20 €/m², während Häuser im Schnitt etwa 11,05 €/m² kosten. Entdecken Sie hier alle wichtigen Informationen zur aktuellen Mietpreisentwicklung und regionalen Unterschieden.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Bocholt →
Stadtteile in Bocholt

Entwicklung der Mieten für Wohnungen und Häuser in Bocholt
Der Mietmarkt ist in ständiger Bewegung: Die Mietpreise in Bocholt haben sich im letzten Jahr verändert: Wohnungsmieten sind um etwa -1,04 % gesunken, während Hausmieten um etwa +4,38 % gestiegen sind. Diese Mietpreisentwicklung spiegelt die aktuellen Trends auf dem Immobilienmarkt in Bocholt wider.
Wohungsmieten in Bocholt
- 8,03 – 13,00 €
- Preisspanne
- 10,20 €/m²
- Durchschnittspreis
- -1,04 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Mietpreise in Bocholt liegen aktuell bei durchschnittlich 10,20 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten einen Rückgang von -1,04 % und im Vergleich zum Vorquartal um -0,99 %.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Bocholt →
Entwicklung der Mietpreise für Wohnungen in Bocholt
Interaktive Mietpreisanalyse: Mietpreise für Wohnungen in Bocholt
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Bocholt nach Wohnungsgröße
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| bis 40 m² | 298,05 € – 482,53 € | 12,62 €/m² | 378,60 € | 30 m² |
| 41 m² – 60 m² | 386,94 € – 626,42 € | 9,83 €/m² | 491,50 € | 50 m² |
| 61 m² – 90 m² | 599,89 € – 971,18 € | 10,16 €/m² | 762,00 € | 75 m² |
| über 91 m² | 836,06 € – 1.353,53 € | 10,62 €/m² | 1.062,00 € | 100 m² |
- bis 40 m²298,05 – 482,53 €
- 41 m² – 60 m²386,94 – 626,42 €
- 61 m² – 90 m²599,89 – 971,18 €
- über 91 m²836,06 – 1.353,53 €
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Bocholt nach Baujahr
Mietpreise für Wohnungen in Bocholt nach Wohnlagen
Hausmieten in Bocholt
- 8,84 – 13,56 €
- Preisspanne
- 11,05 €/m²
- Durchschnittspreis
- +4,38 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Hausmieten in Bocholt liegen aktuell bei durchschnittlich 11,05 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten eine Steigerung von +4,38 % und im Vergleich zum Vorquartal um +3,89 %. Hier erfahren Sie alle Details zur aktuellen Mietpreisentwicklung und zum Immobilienmarkt in Bocholt.
Entwicklung der Mietpreise für Häuser in Bocholt
Interaktive Preisanalyse: Mietpreise für Häuser in Bocholt
Übersicht über die Hausmieten in Bocholt
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 1.073,00 € – 1.645,91 € | 10,73 €/m² | 1.341,25 € | 125 m² |
| Doppelhaushälfte | 1.121,00 € – 1.719,54 € | 11,21 €/m² | 1.401,25 € | 125 m² |
| Reihenmittelhaus | 1.111,00 € – 1.704,20 € | 11,11 €/m² | 1.388,75 € | 125 m² |
| bis 100 m² | 815,76 € – 1.251,32 € | 11,33 €/m² | 1.019,70 € | 90 m² |
| 101 m² – 150 m² | 1.129,00 € – 1.731,81 € | 11,29 €/m² | 1.411,25 € | 125 m² |
| über 151 m² | 1.291,52 € – 1.981,11 € | 10,09 €/m² | 1.614,40 € | 160 m² |
- Einfamilienhaus1.073,00 – 1.645,91 €
- Doppelhaushälfte1.121,00 – 1.719,54 €
- Reihenmittelhaus1.111,00 – 1.704,20 €
- bis 100 m²815,76 – 1.251,32 €
- 101 m² – 150 m²1.129,00 – 1.731,81 €
- über 151 m²1.291,52 – 1.981,11 €
Quadratmeterpreise für Häuser in Bocholt nach Baujahr
Mietpreise für Häuser in Bocholt nach Wohnlagen
Durchschnittliche Mietkosten für PKW-Stellplätze in Bocholt
Immobilienpreise im Umkreis von Bocholt
Mietpreise im Umkreis von Bocholt
Mieterhöhung in Bocholt begründen
Die hier dargestellten Werte sind Marktmieten der zum jeweiligen Zeitpunkt angebotenen Mietwohnungen und Häuser. Sie liegen in der Regel über der ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 BGB, die sich aus den Mieten vergleichbarer Wohnungen der letzten sechs Jahre bildet, und können daher nicht unmittelbar zur Begründung einer Mieterhöhung herangezogen werden.
Eine Mieterhöhung in Bocholt kann nach § 558a BGB durch einen Mietspiegel, ein Sachverständigengutachten oder mindestens drei vergleichbare Wohnungen begründet werden. Für Bocholt liegt ein qualifizierter Mietspiegel (§ 558d BGB) vor. Diese Mietspiegel-Werte müssen im Mieterhöhungsschreiben immer genannt werden, selbst bei einer anderen Begründung (§ 558a Abs. 3 BGB).
Hilfe bei der Umsetzung einer Mieterhöhung erhalten Sie bei RentUpp.
Hinweis: Texte auf dieser Seite sind ganz oder teilweise mit KI generiert.