MIETSPIEGEL

Mietspiegel im September 2026 für Schloß Holte-Stukenbrock

Die Mietpreise in Schloß Holte-Stukenbrock entwickeln sich auch 2026 weiter dynamisch. Der durchschnittliche Quadratmeterpreis für Wohnungen liegt aktuell bei rund 10,09 €/m², während Häuser im Schnitt etwa 11,02 €/m² kosten. Entdecken Sie hier alle wichtigen Informationen zur aktuellen Mietpreisentwicklung und regionalen Unterschieden.

Hinweis

Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Schloß Holte-Stukenbrock →


Stadtteile in Schloß Holte-Stukenbrock

Bild von Stadtteile in Schloß Holte-Stukenbrock

Entwicklung der Mieten für Wohnungen und Häuser in Schloß Holte-Stukenbrock

Der Mietmarkt ist in ständiger Bewegung: Die Mietpreise in Schloß Holte-Stukenbrock haben sich im letzten Jahr verändert: Wohnungsmieten sind um etwa +3,30 % gestiegen, während Hausmieten um etwa -2,02 % gesunken sind. Diese Mietpreisentwicklung spiegelt die aktuellen Trends auf dem Immobilienmarkt in Schloß Holte-Stukenbrock wider.



Wohungsmieten in Schloß Holte-Stukenbrock

8,09 – 12,29 €
Preisspanne
10,09 €/m²
Durchschnittspreis
+3,30 %
Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten

Die Mietpreise in Schloß Holte-Stukenbrock liegen aktuell bei durchschnittlich 10,09 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten eine Steigerung von +3,30 % und im Vergleich zum Vorquartal um +0,20 %.

Hinweis

Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Schloß Holte-Stukenbrock →


Entwicklung der Mietpreise für Wohnungen in Schloß Holte-Stukenbrock


Interaktive Mietpreisanalyse: Mietpreise für Wohnungen in Schloß Holte-Stukenbrock


Spanne
  • bis 40 m²281,43 – 427,53 €
  • 41 m² – 60 m²411,72 – 625,46 €
  • 61 m² – 90 m²594,12 – 902,57 €
  • über 91 m²816,22 – 1.239,96 €

Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Schloß Holte-Stukenbrock nach Baujahr


Mietpreise für Wohnungen in Schloß Holte-Stukenbrock nach Wohnlagen



Hausmieten in Schloß Holte-Stukenbrock

8,68  –  13,68 €
Preisspanne
11,02 €/m²
Durchschnittspreis
-2,02 %
Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten

Die Hausmieten in Schloß Holte-Stukenbrock liegen aktuell bei durchschnittlich 11,02 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten einen Rückgang von -2,02 %, während die Mieten im Vergleich zum Vorquartal um +7,20 % gestiegen sind. Hier erfahren Sie alle Details zur aktuellen Mietpreisentwicklung und zum Immobilienmarkt in Schloß Holte-Stukenbrock.


Entwicklung der Mietpreise für Häuser in Schloß Holte-Stukenbrock


Interaktive Preisanalyse: Mietpreise für Häuser in Schloß Holte-Stukenbrock


Spanne
  • Einfamilienhaus1.083,03 – 1.706,90 €
  • Doppelhaushälfte1.069,25 – 1.685,17 €
  • Reihenmittelhaus1.085,00 – 1.710,00 €
  • bis 100 m²742,21 – 1.169,75 €
  • 101 m² – 150 m²1.118,48 – 1.762,76 €
  • über 151 m²1.282,94 – 2.021,96 €

Quadratmeterpreise für Häuser in Schloß Holte-Stukenbrock nach Baujahr


Mietpreise für Häuser in Schloß Holte-Stukenbrock nach Wohnlagen


Durchschnittliche Mietkosten für PKW-Stellplätze in Schloß Holte-Stukenbrock



Immobilienpreise im Umkreis von Schloß Holte-Stukenbrock


Mietpreise im Umkreis von Schloß Holte-Stukenbrock


Mieterhöhung in Schloß Holte-Stukenbrock begründen

Die hier dargestellten Werte sind Marktmieten der zum jeweiligen Zeitpunkt angebotenen Mietwohnungen und Häuser. Sie liegen in der Regel über der ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 BGB, die sich aus den Mieten vergleichbarer Wohnungen der letzten sechs Jahre bildet, und können daher nicht unmittelbar zur Begründung einer Mieterhöhung herangezogen werden.

Eine Mieterhöhung in Schloß Holte-Stukenbrock kann nach § 558a BGB durch einen Mietspiegel, ein Sachverständigengutachten oder mindestens drei vergleichbare Wohnungen begründet werden. Für Schloß Holte-Stukenbrock liegt ein qualifizierter Mietspiegel (§ 558d BGB) vor. Diese Mietspiegel-Werte müssen im Mieterhöhungsschreiben immer genannt werden, selbst bei einer anderen Begründung (§ 558a Abs. 3 BGB).

Hilfe bei der Umsetzung einer Mieterhöhung erhalten Sie bei RentUpp.

Hinweis: Texte auf dieser Seite sind ganz oder teilweise mit KI generiert.