MIETSPIEGEL
Mietspiegel im Oktober 2026 für Rheda-Wiedenbrück
Die Mietpreise in Rheda-Wiedenbrück entwickeln sich auch 2026 weiter dynamisch. Der durchschnittliche Quadratmeterpreis für Wohnungen liegt aktuell bei rund 10,04 €/m², während Häuser im Schnitt etwa 10,76 €/m² kosten. Entdecken Sie hier alle wichtigen Informationen zur aktuellen Mietpreisentwicklung und regionalen Unterschieden.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Rheda-Wiedenbrück →
Stadtteile in Rheda-Wiedenbrück

Entwicklung der Mieten für Wohnungen und Häuser in Rheda-Wiedenbrück
Der Mietmarkt ist in ständiger Bewegung: Die Mietpreise in Rheda-Wiedenbrück haben sich im letzten Jahr verändert: Wohnungsmieten sind um etwa +3,23 % gestiegen und Hausmieten um etwa +0,42 %. Diese Mietpreisentwicklung spiegelt die aktuellen Trends auf dem Immobilienmarkt in Rheda-Wiedenbrück wider.
Wohungsmieten in Rheda-Wiedenbrück
- 8,06 – 12,23 €
- Preisspanne
- 10,04 €/m²
- Durchschnittspreis
- +3,23 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Mietpreise in Rheda-Wiedenbrück liegen aktuell bei durchschnittlich 10,04 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten eine Steigerung von +3,23 %, während die Mieten im Vergleich zum Vorquartal um -0,90 % gesunken sind.
Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Rheda-Wiedenbrück →
Entwicklung der Mietpreise für Wohnungen in Rheda-Wiedenbrück
Interaktive Mietpreisanalyse: Mietpreise für Wohnungen in Rheda-Wiedenbrück
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Rheda-Wiedenbrück nach Wohnungsgröße
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| bis 40 m² | 279,85 € – 424,64 € | 11,62 €/m² | 348,60 € | 30 m² |
| 41 m² – 60 m² | 409,82 € – 621,85 € | 10,21 €/m² | 510,50 € | 50 m² |
| 61 m² – 90 m² | 592,46 € – 898,98 € | 9,84 €/m² | 738,00 € | 75 m² |
| über 91 m² | 813,23 € – 1.233,96 € | 10,13 €/m² | 1.013,00 € | 100 m² |
- bis 40 m²279,85 – 424,64 €
- 41 m² – 60 m²409,82 – 621,85 €
- 61 m² – 90 m²592,46 – 898,98 €
- über 91 m²813,23 – 1.233,96 €
Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Rheda-Wiedenbrück nach Baujahr
Mietpreise für Wohnungen in Rheda-Wiedenbrück nach Wohnlagen
Hausmieten in Rheda-Wiedenbrück
- 8,45 – 13,37 €
- Preisspanne
- 10,76 €/m²
- Durchschnittspreis
- +0,42 %
- Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten
Die Hausmieten in Rheda-Wiedenbrück liegen aktuell bei durchschnittlich 10,76 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten eine Steigerung von +0,42 % und im Vergleich zum Vorquartal um +4,00 %. Hier erfahren Sie alle Details zur aktuellen Mietpreisentwicklung und zum Immobilienmarkt in Rheda-Wiedenbrück.
Entwicklung der Mietpreise für Häuser in Rheda-Wiedenbrück
Interaktive Preisanalyse: Mietpreise für Häuser in Rheda-Wiedenbrück
Übersicht über die Hausmieten in Rheda-Wiedenbrück
| Spanne | m²-Preis | Absoluter Preis | Wohnfläche | |
|---|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 1.053,31 € – 1.666,59 € | 10,73 €/m² | 1.341,25 € | 125 m² |
| Doppelhaushälfte | 1.040,54 € – 1.646,40 € | 10,60 €/m² | 1.325,00 € | 125 m² |
| Reihenmittelhaus | 1.055,27 € – 1.669,70 € | 10,75 €/m² | 1.343,75 € | 125 m² |
| bis 100 m² | 730,82 € – 1.156,33 € | 10,34 €/m² | 930,60 € | 90 m² |
| 101 m² – 150 m² | 1.087,66 € – 1.720,95 € | 11,08 €/m² | 1.385,00 € | 125 m² |
| über 151 m² | 1.256,51 € – 1.988,10 € | 10,00 €/m² | 1.600,00 € | 160 m² |
- Einfamilienhaus1.053,31 – 1.666,59 €
- Doppelhaushälfte1.040,54 – 1.646,40 €
- Reihenmittelhaus1.055,27 – 1.669,70 €
- bis 100 m²730,82 – 1.156,33 €
- 101 m² – 150 m²1.087,66 – 1.720,95 €
- über 151 m²1.256,51 – 1.988,10 €
Quadratmeterpreise für Häuser in Rheda-Wiedenbrück nach Baujahr
Mietpreise für Häuser in Rheda-Wiedenbrück nach Wohnlagen
Durchschnittliche Mietkosten für PKW-Stellplätze in Rheda-Wiedenbrück
Immobilienpreise im Umkreis von Rheda-Wiedenbrück
Mietpreise im Umkreis von Rheda-Wiedenbrück
Mieterhöhung in Rheda-Wiedenbrück begründen
Die hier dargestellten Werte sind Marktmieten der zum jeweiligen Zeitpunkt angebotenen Mietwohnungen und Häuser. Sie liegen in der Regel über der ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 BGB, die sich aus den Mieten vergleichbarer Wohnungen der letzten sechs Jahre bildet, und können daher nicht unmittelbar zur Begründung einer Mieterhöhung herangezogen werden.
Eine Mieterhöhung in Rheda-Wiedenbrück kann nach § 558a BGB durch einen Mietspiegel, ein Sachverständigengutachten oder mindestens drei vergleichbare Wohnungen begründet werden. Für Rheda-Wiedenbrück liegt ein qualifizierter Mietspiegel (§ 558d BGB) vor. Diese Mietspiegel-Werte müssen im Mieterhöhungsschreiben immer genannt werden, selbst bei einer anderen Begründung (§ 558a Abs. 3 BGB).
Hilfe bei der Umsetzung einer Mieterhöhung erhalten Sie bei RentUpp.
Hinweis: Texte auf dieser Seite sind ganz oder teilweise mit KI generiert.