MIETSPIEGEL

Mietspiegel im September 2026 für Rheda-Wiedenbrück Wiedenbrück

Die Mietpreise in Rheda-Wiedenbrück Wiedenbrück entwickeln sich auch 2026 weiter dynamisch. Der durchschnittliche Quadratmeterpreis für Wohnungen liegt aktuell bei rund 10,05 €/m², während Häuser im Schnitt etwa 10,80 €/m² kosten. Entdecken Sie hier alle wichtigen Informationen zur aktuellen Mietpreisentwicklung und regionalen Unterschieden.

Hinweis

Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Rheda-Wiedenbrück →


Rheda-Wiedenbrück Wiedenbrück

Bild von Rheda-Wiedenbrück Wiedenbrück

Entwicklung der Mieten für Wohnungen und Häuser in Rheda-Wiedenbrück Wiedenbrück

Der Mietmarkt ist in ständiger Bewegung: Die Mietpreise in Rheda-Wiedenbrück Wiedenbrück haben sich im letzten Jahr verändert: Wohnungsmieten sind um etwa +3,09 % gestiegen und Hausmieten um etwa +0,77 %. Diese Mietpreisentwicklung spiegelt die aktuellen Trends auf dem Immobilienmarkt in Rheda-Wiedenbrück Wiedenbrück wider.



Wohungsmieten in Rheda-Wiedenbrück Wiedenbrück

8,05 – 12,24 €
Preisspanne
10,05 €/m²
Durchschnittspreis
+3,09 %
Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten

Die Mietpreise in Rheda-Wiedenbrück Wiedenbrück liegen aktuell bei durchschnittlich 10,05 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten eine Steigerung von +3,09 %, während die Mieten im Vergleich zum Vorquartal um -1,67 % gesunken sind.

Hinweis

Diese Werte sind nicht direkt zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB geeignet. So begründen Sie eine Mieterhöhung in Rheda-Wiedenbrück →


Entwicklung der Mietpreise für Wohnungen in Rheda-Wiedenbrück Wiedenbrück


Interaktive Mietpreisanalyse: Mietpreise für Wohnungen in Rheda-Wiedenbrück Wiedenbrück


Spanne
  • bis 40 m²279,95 – 425,66 €
  • 41 m² – 60 m²409,71 – 622,96 €
  • 61 m² – 90 m²591,13 – 898,82 €
  • über 91 m²812,21 – 1.234,96 €

Mietpreise pro Quadratmeter für Wohnungen in Rheda-Wiedenbrück Wiedenbrück nach Baujahr


Mietpreise für Wohnungen in Rheda-Wiedenbrück Wiedenbrück nach Wohnlagen



Hausmieten in Rheda-Wiedenbrück Wiedenbrück

8,51  –  13,41 €
Preisspanne
10,80 €/m²
Durchschnittspreis
+0,77 %
Preisentwicklung in den letzten 12 Monaten

Die Hausmieten in Rheda-Wiedenbrück Wiedenbrück liegen aktuell bei durchschnittlich 10,80 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen die Mieten eine Steigerung von +0,77 % und im Vergleich zum Vorquartal um +6,43 %. Hier erfahren Sie alle Details zur aktuellen Mietpreisentwicklung und zum Immobilienmarkt in Rheda-Wiedenbrück Wiedenbrück.


Entwicklung der Mietpreise für Häuser in Rheda-Wiedenbrück Wiedenbrück


Interaktive Preisanalyse: Mietpreise für Häuser in Rheda-Wiedenbrück Wiedenbrück


Spanne
  • Einfamilienhaus1.061,78 – 1.673,15 €
  • Doppelhaushälfte1.048,98 – 1.652,97 €
  • Reihenmittelhaus1.063,75 – 1.676,25 €
  • bis 100 m²727,60 – 1.146,56 €
  • 101 m² – 150 m²1.097,24 – 1.729,02 €
  • über 151 m²1.258,22 – 1.982,69 €

Quadratmeterpreise für Häuser in Rheda-Wiedenbrück Wiedenbrück nach Baujahr


Mietpreise für Häuser in Rheda-Wiedenbrück Wiedenbrück nach Wohnlagen


Durchschnittliche Mietkosten für PKW-Stellplätze in Rheda-Wiedenbrück Wiedenbrück



Immobilienpreise im Umkreis von Rheda-Wiedenbrück


Mietpreise im Umkreis von Rheda-Wiedenbrück


Mieterhöhung in Rheda-Wiedenbrück begründen

Die hier dargestellten Werte sind Marktmieten der zum jeweiligen Zeitpunkt angebotenen Mietwohnungen und Häuser. Sie liegen in der Regel über der ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 BGB, die sich aus den Mieten vergleichbarer Wohnungen der letzten sechs Jahre bildet, und können daher nicht unmittelbar zur Begründung einer Mieterhöhung herangezogen werden.

Eine Mieterhöhung in Rheda-Wiedenbrück kann nach § 558a BGB durch einen Mietspiegel, ein Sachverständigengutachten oder mindestens drei vergleichbare Wohnungen begründet werden. Für Rheda-Wiedenbrück liegt ein qualifizierter Mietspiegel (§ 558d BGB) vor. Diese Mietspiegel-Werte müssen im Mieterhöhungsschreiben immer genannt werden, selbst bei einer anderen Begründung (§ 558a Abs. 3 BGB).

Hilfe bei der Umsetzung einer Mieterhöhung erhalten Sie bei RentUpp.

Hinweis: Texte auf dieser Seite sind ganz oder teilweise mit KI generiert.